Falscher Diebstahl im Supermarkt?
Ich war vor knapp zwei Wochen beim Netto an meiner Schule mit einem Kollegen etwas zum Essen kaufen. Ich habe ihm 2 Euro in die Hand gedrückt, da ich nicht an der Kasse warten wollte, so dass er die zwei Euro mit seiner Karte am selbst checkout bezahlen konnte für mich. Ich habe zwei Sachen für knapp 1.80€ gekauft. Ich habe ausversehen aber nur eine Sache an der Kasse angegeben und bezahlt. Ich habe dies bemerkt und bin wieder zurück zur selbstcheckout Kasse gegangen da ich die zweite Sache auch bezahlen wollte, ich meine ich habe meinem Kollegen sowieso schon zwei Euro bar gegeben. Kurz vor der Kasse kommt dann dieser Möchtegern ladendetektiv der sofort rumschreit wieso ich den klauen würde. Ich habe ihm 500 mal gesagt das ich das jetzt bezahlen will (ich hatte den Kassenbereich auch noch nicht verlassen gehabt). Den hat das aber alles nicht gejuckt und hat mich gedrängt meinen perso anzugeben. Heute kam ein Schreiben von einem Rechtsanwalt der 86€ haben will. Ich habe nichts unterschrieben oder sonst was. Kann ich dagegen vorgehen? Auf den Überwachungssystem müsste zusehen sein, wie ich meinem Kollegen die 2€ gebe und wie ich das zweite Teil bezahlen wollte und das ich den kassenbereich noch gar nicht verlassen hatte. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten etwas zu tun?
4 Antworten
Der "Möchtegern ladendetektiv" war offensichtlich ein Ladendetektiv. Er hat bemerkt, dass du an einer Kasse vorbeigegangen bist und geht davon aus, dass du nicht bezahlen wolltest.
Wie viel Geld du deinem Kollegen in die Hand drückst, ist dabei vollkommen unerheblich. Es kommt nur darauf an, ob du mit unbezahlter Ware an der Kasse vorbei gehst. Dass du bereits zurück auf dem Weg zur Selbstbezahl-Kasse warst, klingt nach "Pech gehabt".
Wenn du so um eine Anzeige herum kommst, ist das Zahlen der 86€ naheliegend.
Nachtrag: Du weißt, wie das Bezahlen an der Kasse standardmäßig abläuft. Dass es in deinem Fall anders war, ist unstrittig, oder? Du hattest laut deiner anderen Frage auch eine Ausbildung als Verkäufer begonnen, solltest also wissen, wie die Regeln genau sind. Leider hattest du aus der Kasse gestohlen und so deinen Ausbildungsplatz verloren. Das sind keine guten Voraussetzungen für ein Gerichtsverfahren wegen Ladendiebstahls. Falls sich dir die Gelegenheit bietet glimpflich aus der Sache heraus zu kommen, solltest du sie nutzen!
auch das ich wieder vor einer Kasse stand
Wieder? Du standest also zu einem Zeitpunkt auch nicht mehr vor der Kasse. Das wäre dann der Zeitpunkt, der einen Diebstahl definiert.
Dass du eine Ausbildung zum Kassierer begonnen und und nicht fertiggestellt hast hast, wird in deinem Lebenslauf stehen. Zumindest das würde ein Richter als Hinweis werten, dass du dich mit dem Bezahlvorgang auskennen solltest.
Für den Detektiv ist nicht ersichtlich, ob du es noch bezahlen wolltest, oder auch nicht. Er hat eine Diebstahlanzeige formuliert und das geht automatisch an die Rechtsabteilung und an die Staatsanwaltschaft.
Deine Erklärungen in allen Ehren, aber wie soll ein Detektiv erkennen/wissen, ob du es ehrlich meinst, oder nicht? Kann ja auch eine Schutzbehauptung sein. Somit ist der Sachverhalt "erstmal" so in Ordnung.
Da du aber darauf bestehst, kannst du natürlich eine Gegendarstellung schreiben, in der Form.."Hiermit versichere ich an Eidesstatt...bla bla bla..
Alternativ kannst du auch das Überwachungssystem anführen, SOFERN es sich überhaupt um ein echtes handelt, und ob hier überhaupt aufgezeichnet wird!
Die Videoaufzeichnungen sind nach 2 Wochen üblicherweise längst gelöscht.
Das käme noch hinzu, sofern überhaupt echte Kameras installiert sind.
Du hast mit einem nicht gezahlten Artikel den Laden verlassen bzw. den Punkt übertreten, an dem du hättest längst gezahlt haben müssen. Das ganze Drumherum interessiert niemanden. Du bist ein überführter Ladendieb. Mit 86 Euro bist du doch sehr glimpflich davon gekommen.
Lerne daraus.
Bullshit. Ich habe den kassenbereich nie verlassen gehabt. Ich stand die ganze Zeit über vor den selbstbezahlkassen. Und was heist hier lern daraus. Ich habe nichts geklaut und hatte das auch nicht vor.
Du hast die Ware offenbar nicht umgehend bezahlt, sondern dich nur längere Zeit vor den Selbstbezahlkassen aufgehalten. "Ich habe den Kassenbereich noch nicht verlassen" sieht der Detektiv offenbar anders.
Ich habe den kassenbereich nie verlassen gehabt
...und das stimmt ja gar nicht, denn:
Ich habe dies bemerkt und bin wieder zurück zur selbstcheckout Kasse gegangen
Zahl die 86 Tacken und lerne daraus.
Ja, mit verlassen meine Platz für andere Kunden machen. Ich stand auch wieder genau vor einer Kasse als der Typ kam, den hat’s nicht gejuckt das ich gerade dabei war das andere einzugeben.
Was möchtest du denn jetzt wissen? Ob es sich so zugetragen hat, wie du geschrieben hast, kann hier Niemand wissen. Möglichkeiten des Widerspruchs hast du. Ob das was bringt, kann man nicht vorhersagen.
Ich habe wegen der Ausbildung die ich verloren habe (durch eigenes Verschulden) keine Anzeige noch eine Strafe bekommen. Das heist also weder die Polizei noch der Richter süße etwas davon. Auf den überwachungskameras bei netto muss alles zusehen sein, auch das ich wieder vor einer Kasse stand und das andere bezahlen wollte.