Falscher Diebstahl im Supermarkt?

4 Antworten

Der "Möchtegern ladendetektiv" war offensichtlich ein Ladendetektiv. Er hat bemerkt, dass du an einer Kasse vorbeigegangen bist und geht davon aus, dass du nicht bezahlen wolltest.

Wie viel Geld du deinem Kollegen in die Hand drückst, ist dabei vollkommen unerheblich. Es kommt nur darauf an, ob du mit unbezahlter Ware an der Kasse vorbei gehst. Dass du bereits zurück auf dem Weg zur Selbstbezahl-Kasse warst, klingt nach "Pech gehabt".

Wenn du so um eine Anzeige herum kommst, ist das Zahlen der 86€ naheliegend.

Nachtrag: Du weißt, wie das Bezahlen an der Kasse standardmäßig abläuft. Dass es in deinem Fall anders war, ist unstrittig, oder? Du hattest laut deiner anderen Frage auch eine Ausbildung als Verkäufer begonnen, solltest also wissen, wie die Regeln genau sind. Leider hattest du aus der Kasse gestohlen und so deinen Ausbildungsplatz verloren. Das sind keine guten Voraussetzungen für ein Gerichtsverfahren wegen Ladendiebstahls. Falls sich dir die Gelegenheit bietet glimpflich aus der Sache heraus zu kommen, solltest du sie nutzen!

LegendeErnst 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 12:40

Ich habe wegen der Ausbildung die ich verloren habe (durch eigenes Verschulden) keine Anzeige noch eine Strafe bekommen. Das heist also weder die Polizei noch der Richter süße etwas davon. Auf den überwachungskameras bei netto muss alles zusehen sein, auch das ich wieder vor einer Kasse stand und das andere bezahlen wollte.

mjutu  15.12.2021, 12:42
@LegendeErnst
auch das ich wieder vor einer Kasse stand

Wieder? Du standest also zu einem Zeitpunkt auch nicht mehr vor der Kasse. Das wäre dann der Zeitpunkt, der einen Diebstahl definiert.

Dass du eine Ausbildung zum Kassierer begonnen und und nicht fertiggestellt hast hast, wird in deinem Lebenslauf stehen. Zumindest das würde ein Richter als Hinweis werten, dass du dich mit dem Bezahlvorgang auskennen solltest.

Für den Detektiv ist nicht ersichtlich, ob du es noch bezahlen wolltest, oder auch nicht. Er hat eine Diebstahlanzeige formuliert und das geht automatisch an die Rechtsabteilung und an die Staatsanwaltschaft.

Deine Erklärungen in allen Ehren, aber wie soll ein Detektiv erkennen/wissen, ob du es ehrlich meinst, oder nicht? Kann ja auch eine Schutzbehauptung sein. Somit ist der Sachverhalt "erstmal" so in Ordnung.

Da du aber darauf bestehst, kannst du natürlich eine Gegendarstellung schreiben, in der Form.."Hiermit versichere ich an Eidesstatt...bla bla bla..

Alternativ kannst du auch das Überwachungssystem anführen, SOFERN es sich überhaupt um ein echtes handelt, und ob hier überhaupt aufgezeichnet wird!

mjutu  15.12.2021, 12:15

Die Videoaufzeichnungen sind nach 2 Wochen üblicherweise längst gelöscht.

Idiealot  15.12.2021, 12:18
@mjutu

Das käme noch hinzu, sofern überhaupt echte Kameras installiert sind.

Du hast mit einem nicht gezahlten Artikel den Laden verlassen bzw. den Punkt übertreten, an dem du hättest längst gezahlt haben müssen. Das ganze Drumherum interessiert niemanden. Du bist ein überführter Ladendieb. Mit 86 Euro bist du doch sehr glimpflich davon gekommen.

Lerne daraus.

LegendeErnst 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 12:12

Bullshit. Ich habe den kassenbereich nie verlassen gehabt. Ich stand die ganze Zeit über vor den selbstbezahlkassen. Und was heist hier lern daraus. Ich habe nichts geklaut und hatte das auch nicht vor.

mjutu  15.12.2021, 12:14
@LegendeErnst

Du hast die Ware offenbar nicht umgehend bezahlt, sondern dich nur längere Zeit vor den Selbstbezahlkassen aufgehalten. "Ich habe den Kassenbereich noch nicht verlassen" sieht der Detektiv offenbar anders.

Britpopper  15.12.2021, 12:17
@LegendeErnst
Ich habe den kassenbereich nie verlassen gehabt

...und das stimmt ja gar nicht, denn:

Ich habe dies bemerkt und bin wieder zurück zur selbstcheckout Kasse gegangen

Zahl die 86 Tacken und lerne daraus.

LegendeErnst 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 12:38
@Britpopper

Ja, mit verlassen meine Platz für andere Kunden machen. Ich stand auch wieder genau vor einer Kasse als der Typ kam, den hat’s nicht gejuckt das ich gerade dabei war das andere einzugeben.

Was möchtest du denn jetzt wissen? Ob es sich so zugetragen hat, wie du geschrieben hast, kann hier Niemand wissen. Möglichkeiten des Widerspruchs hast du. Ob das was bringt, kann man nicht vorhersagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung