Öffnen der Verpackung bei Aldi als Diebstahl?
Guten Tag, Gestern als ich in die Aldi Filiale reinkam lief mir gleich die Nase und ich suchte verzweifelt bei mir nach einen Taschentuch.Da ich keins gefunden hatte,habe eine Packung Kosmetiktücher aus dem Regal genommen und öffnete die um mir ein Taschentuch zu holen. Da es in unmittelbarer Nähe Gartenartikel standen stellte ich die Verpackung ab um mir die andere Artikel anzuschauen.Ich ging weiter und vergaß dabei den Box mitzunehmen. Nachdem ich meine Ware bei der Kasse bezahlt habe wurde ich von Haus Detektiv aufgehalten. Im Büro fragte er mich ob mir klar ist um was hier geht. Ich wusste nicht so genau .Er brachte mir die Verpackung und sagte das es sich bei mir um ein versuchte Diebstahl handelt. Ich begreifte das ich die vergessen habe und entschuldigte mich auch bei dem Filialleiter und wollte die Ware bezahlen .Der Haus Detektiv deutete auf versuchte Ladendiebstahl und verlangte nach mein Ausweis.Meine Erklärung nutzte nicht. Ich habe nichts geklaut. Habe meine Ware bezahlt,nur die Verpackung von Taschentücher habe ich völlig vergessen mitzunehmen nachdem ich mir die Gartenartikel angeschaut habe. Der Detektiv blieb jedoch hart und beschuldigte mich das ich die Verpackung sogar "versteckt "habe um nicht zu bezahlen.Überall bei Aldi liegen auf der Aktion flächendeckend geöffnete Verpackungen und keine sagt was .Von mir wurde jedoch eine Geldstrafe von 50€verlangt und ein Hausverbot erteilt obwohl ich mich 1000 mal entschuldigt habe mit der bitte um die Tücher zu bezahlen. Ist das korrekt?
19 Antworten
Streng genommen kann Dir das Personal Diebstahl vorwerfen, wenn Du eine Packung öffnest und auch nur ein einziges Tuch entnimmst.
Der Detektiv hat hier zunächst abgewartet, wie Du reagierst, ob Du also die geöffnete Verpackung bezahlst. Vermutlich hat er in seinem Berufsleben schon häufiger Situationen gehabt, wo vermeintliche Kunden Verpackungen von Süßigkeiten & Co geöffnet haben, nur um mal den Inhalt zu probieren. Aus dieser Situation heraus wird er vermutlich so reagiert haben.
du kannst nen Anwalt nehmen und klagen ... aber bei 50 Euro ist das wohl gegen Windmühlen. Und Hausverbot kann die Filiale auch aussprechen wenn du mit Klage Erfolg hast. Hausverbot ist nämlich nicht abhängig davon ob es nun wirklich so war wie der Filialleiter dir unterstellt oder nicht. Selbst wenn dem Filialleiter deine Nase nicht passt ohne sonst irgend einen Grund kann er Hausverbot erlassen.
Das einzige was der Anwalt bringt wäre wohl, dass du keinen Eintrag ins Polizeiführungszeugnis bekommst.
versuchter diebstahl ist aber quatsch --- wenn dann ist es vollendeter diebstahl, denn du hast ja mind. ein tuch schon genommen --- trotzdem bleibt halt die frage warum du die packung nicht in den einkaufswagen gelegt hast ... und dazu brauchst nen anwalt der die geschichte dann den richter glaubwürdig rüberbringt.
So ganz mag ich dein "vergessen" aber auch nicht glauben. Erstmal ist es nun mal Diebstahl, Waren zu benutzen oder zu essen wie manche Eltern ihre Kinder Bonbons o. ä geben, bevor sie bezahlt werden.
Aber die Geschäfte sehen locker darüber, wenn du es doch an der Kasse bezahlst. Nur hier hast du es eben nicht bezahlt und ja, es ist Diebstahl und dein Vergessen bei Gartenmöbel mag ja sein möglich sein, aber auch ich frage, warum du dann die Box nicht in den Einkaufswagen legst. Für jeden, auch für mich sieht es aus, also ob eben doch nicht bezahlen wolltest.
PS: Aldi hat auch normale Papier-Taschentücher. Warum du deswegen bei einer laufenden Nase die dünnen Kosmetiktücher nimmst, ist mir ein Rätsel - den Kaufhausdetektiv wohl auch. Und zwischen geöffnete Verpackungen und einen Artikel benutzen liegt schon ein verdammt großer Unterschied.
Ja es ist Diebstahl gewesen (wenn auch unbeabsichtigt) es geht ja nicht darum, dass du nur eine Verpackung aufgerissen hast, du hast ja auch ein Taschentuch rausgenommen, dir die Nase geputzt und die angebrochene Verpackung wieder zurück gestellt, so kann Aldi die Packung nicht mehr verkaufen.....
Was soll der Detektiv da denken?
So nach dem Motto, probieren kann man es mal, wenn ich erwischt werden, dann zahle ich eben nachträglich.....?
Da es in unmittelbarer Nähe Gartenartikel standen stellte ich die Verpackung ab um mir die andere Artikel anzuschauen.
Warum hast du die geöffnete Packung nicht in deinen Einkaufswagen gelegt, sondern sie irgendwo abgestellt? Es ist doch klar, daß der Detektiv dir nicht glaubt, daß du die Ware einfach "vergessen" hast.
Überall steht doch, daß geöffnete Verpackungen zum Kauf verpflichten.