Wie 60.000 Euro zwischen zwei Bankkonten übertragen?

14 Antworten

Muss man Steuer darauf zahlen (z.B. Schenkungssteuer)?

Du hast 60.000,- € auf Konto A, welches dir gehört. Du überweist dieses Geld auf Konto B, welches ebenfalls dir gehört? Wo ist denn da eine Schenkung?

Wäre es einfacher, das Geld bei der einen Bank in bar auszahlen zu lassen und bei der anderen in bar einzuzahlen?

Würde ich abstand von nehmen, alleine vor dem Hintergrund mit so viel Geld durch die Gegend zu laufen.

Bei Bareinzahlungen ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass bei dem Bankmitarbeiter eine Alarmglocke (Geldwäsche) angeht viel größer. Wird das Geld transferiert, sieht man zumindest woher es kam, bei Bargeld nicht.

atzef  08.06.2016, 12:21

Bei der Summe muss bei dem Bankmitarbeiter eine Alarmglocke angehen. Die schaltet man aber sofort wieder aus mit der Auszahlungsquittung der anderen Bank. :-)

lachs4709  30.09.2018, 10:34

nicht ganz richtig.

Wenn er das Geld ins Ausland überweist, macht er sich bei über 20000 Euro strafbar wenn er es nicht anzeigt. Auch wenn es sein eigenes Geld ist. Er muss es anzeigen.

WennDu von Deinem Konto bei der Bank A 60.000,- auf Dein Konto bei der Bank B überweist, wirst Du wissen warum.

sollte dich einer Fragen, dann sagst Du es und fertig.

Kann man einfach so 60.000€ von einem Konto zum anderen überweisen?
-> grundsätzlich ja. Frage: Warum sollte man "einfach so" Geld überweisen?

Unter welchen Bedingungen wird die Bank bezüglich des Geldwäschegesetzes darauf aufmerksam?
-> Bank fragen oder im Geldwäschegesetz nachsehen. Vermutlich ab einer gewissen Summe Bargeld oder Bankverbindung der sendenden Seite.

Muss man Steuer darauf zahlen (z.B. Schenkungssteuer)?
-> bei einer Schenkung ja, aber nur wenn der Freibetrag nicht ausreicht

Wäre es einfacher, das Geld bei der einen Bank in bar auszahlen zu lassen und bei der anderen in bar einzuzahlen?
-> da könnten bei der Einzahlung viel schneller die Alarmglocken klingeln.

Muss man nachweisen, wo das Geld herkommt?
-> das Finanzamt wird sich mit Sicherheit für interessieren, und da ist eine Überweisung besser

Könnte es sonst irgendwelche Probleme geben?
-> wenn man Pech hat, will auch die Staatsanwaltschaft wissen, woher das Geld kommt (Geldwäsche, illegale Geschäfte,...)

Mein Fazit:
Warum in aller Welt ist es so problematisch für dich, dass die Bank weiß, wohin das Geld geht bzw woher das Geld kommt? Nicht jeder interessiert sich für dich bzw deine Finanzen so, wie du vermutest. Meinst du, ich würde mir bei einer Steuererklärung merken, wieviel Lischen Müller von nebenan verdient? Sowas interessiert nur im Rahmen der Erstellung. Wenn du so ein pahei machst, dann machst du erst recht auf dich aufmerksam. Wenn alles legal ist, dann überweisen und fertig. Vorher vielleicht am Besten mit seinem Kundenbetreuer reden, damit die Überweisungshöhe aufgrund eines evtl Tageslimits oder so nicht unmöglich ist. Außerdem lässt sich die Herkunft im Bedarfsfall viel besser und einfacher erklären. Oder stell dir vor, du lässt dir das Geld bar auszahlen und wirst dann ausgeraubt? Dann ist das Geld wohl futsch und du wirst dir die Frage gefallen lassen müssen, warum das Geld nicht einfach überwiesen wurde.

lachs4709  30.09.2018, 10:37

Das stimmt so nicht, wenn er es ins Ausland überweist und nicht angibt ist es strafbar. Jede Transaktion über 20000 Euro muss angegeben werden. Egal ob es von Deutschland weg geht oder her kommt.

BarbaraHo  10.06.2016, 10:00

Das kommt ganz auf den Verwandtschaftsgrad an. Google doch einfach mal nach, dann brauchst du hier auch nicht zuviel zu erzählen. Wenn du Gesetze suchst: www.gesetze-im-Internet.de

Du musst dann eine Schenkungssteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Nicht zu verwechseln mit der Erbschaftsteuererklärung. Das Gesetz fasst beides zusammen und heißt Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, ErbStG. Freibetrag für Kinder ist 400.000,- €. Dir hilft dabei auch jeder Steuerberater.

sophie1235 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 09:21

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

Muss man Steuer darauf zahlen (z.B. Schenkungssteuer)? -> bei einer Schenkung ja, aber nur wenn der Freibetrag nicht ausreicht.

Wie leitet man sowas ein? Sagt man der Bank vorher Bescheid, sodass die Schenkungssteuer beglichen werden kann? Wie hoch ist der Freibetrag für diese Steuer?

Wenn du 2 Konten bei dieser Bank hast und den Betrag von 60 000 € auf ein anderes überweisen lassen willst, so nennt man das eine Umbuchung. Das ist kein Problem. Es ist auch kein Problem, diesen Betrag von einem Konto bei deiner Bank auf ein Konto bei einer anderen Bank zu überweisen. Warum das Geld bar auszahlen lassen und dann bei einer anderen Bank wieder einzahlen, wenn es doch per Überweisung geht ? Da sparst du doch Gebühren wenn du den einfachen Weg der Überweisung wählst.Da wird nicht nachgefragt, woher das Geld kommt. Hatte bisher damit noch kein Problem. Im geschäftlichen Leben werden ganz andere Beträge transferiert und da fragt auch keiner nach. Du kannst heute ein Haus kaufen und den Betrag bar dem Verkäufer übergeben, da fragt auch niemand woher das Geld kommt. Hauptsache der Verkäufer hat sein Geld. Es soll angeblich Überlegungen in Berlin geben, dass man einen gewissen Geldbetrag in bar zahlen darf, die Restsumme muss per Bank überwiesen werden, wenn es um grössere Beträge geht. Derzeit sind es Überlegungen, aber noch keine verbindliche Vorgabe. In Italien ist das schon anders. Da gibt es eine solche Regelung schon seit ein paar Jahren. Wenn du ein Auto kaufst, das 10 000 € kostet, dann kannst du meines Wissens 2500 oder 3000 € in bar dem Verkäufer geben, die Restsumme muss per Banküberweisung beglichen werden. Dieses Limit wurde eingefüht, um der Geldwäsche einen Riegel vorzuschieben. Man kann den Geldfluss eben besser kontrollieren.

Das Geldwäschegesetz greift nicht bei Überweisugen von einem Konto auf das andere. Eine Verdachtsanzeige käme nur in Betracht, wenn eine Bareinzahlug vorgenommen wird und die Herkunft nicht plausibilisiert werden kann. Da du aber eine entsprechende Auszahlungsquittung der Bank vorlegen könntest, wäre ein Verdacht hinfällig.

Wenn es eine Schenkung ist, käme auch Schenkungssteuer in Betracht...

Geldwäsche lässt man ansonsten den Gerichtsvollzieher besorgen...:-)


sophie1235 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 11:52

Es geht mir dabei auch darum, dass nicht jeder Bankmitarbeiter sofort
nachvollziehen können soll, wo das Geld herkommt bzw. wo es hingeht. Und das einfach nur aus
Gründen der Privatsphäre, man muss für die Bank ja nicht komplett
transparent sein.

Kannst Du mir das mit der Schenkungssteuer näher erklären? Wie hoch ist der Steuersatz bei Schenkungen?

atzef  08.06.2016, 12:17
@sophie1235

Tatsächlich habe ich von Methoden der Geldwäsche mehr Ahnung als von der Schenkungssteuer...:-)

Schau mal hier rein, ob dir das weiterhilft. Sonst frag nochmal gezielt nach.

https://www.smart-rechner.de/schenkungssteuer/

Bei einer Kontoüberweisung bekommt eigentlich kein Bankmitarbeiter etwas mit außer der Datenerfasserin der Überweisunng. Für die ist das aber Tagesroutine und wenn die dich nicht kennt, wird die sich nicht weiter dafür interessieren.

Anders wäre es bei einer Bareinzahlung. Das löst bei diesem Betrag vorschriftsmäßig Geldwäschealarm aus...:-) Da du aber eine Auszahlugsquittung der anderen Bank über diesen Betrag vorweisen kannst, wird der gleich wieder hinfällig. (Wobei sich diese Nummer sehr gut für die Geldwäsche kleinerer Beträge eignet...:-) ).