An wen wird der Anhörungsbogen zu einem Bußgeld gesendet?
Hallo, ich wurde gestern außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt (gefahren: 100 km/h; erlaubt: 70 km/h). Das Auto ist zugelassen auf meinen Opa, allerdings bin ich als Fahrer eingetragen und auf dem Kennzeichen sind meine Initialen vermerkt, außerdem sehe ich mit meinen 20 Jahren auf dem Bild dann doch jünger aus als mein Opa mit seinen 83 Jahren. Jetzt die Frage, bekommt dann trotzdem mein Opa den Anhörungsbogen oder sind die werten Herren bei der Polizei so schlau und schicken ihn an mich?
MfG
9 Antworten
Hallo Mole1996,
der Anhörungsbogen wird immer an den Fahrer des Fahrzeuges, sprich an denjenigen geschickt, der die Tat auch begangen hat und nicht an den Halter.
Oftmals achten die Sachbearbeiter bei der Auswertung der Beweisfotos da drauf, ob der eingetragene Halter des Fahrzeuges überhaupt als Täter in Betracht kommt.
Stellt der Sachbearbeiter fest, dass der Halter des Fahrzeuges nicht der Fahrer gewesen ist (z.B. weil wie in Deinem Fall der Fahrer offensichtlich ein halbes Jahrhundert jünger als der eingetragene Halter des Fahrzeuges ist) wird versucht den Fahrer zu ermitteln.
In erster Linie beginnt die Ermittlungsarbeit damit, dass der Halter nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge einen Anhörungsbogen zugesendet bekommt. Der Halter ist aber nicht verpflichtet den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzuschicken.
Füllt der Halter den Zeugenanhörungsbogen nicht aus oder macht keine Angabe, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug gefahren hat, ermittelt die zuständige Behörde, sprich die Bußgeldstelle weiter.
Meist führt die Ermittlungsarbeit dazu, dass die Polizei von der Bußgeldstelle um Amtshilfe bittet. Die Polizei fährt dann in der Regel zum Haus des Halters und befragt zuerst die Bewohner des Haushaltes des Halters unter Vorlage des Beweisfotos, wer die Person auf dem Foto ist. Erhält sie von den Bewohnern des Haushaltes keine Auskunft, werden Nachbarn gefragt, wer die Person auf dem Foto ist.
In der Regel wird auf diese Weise sehr schnell ermittelt, wer der Täter der Ordnungswidrigkeit ist.
Du schreibst, dass Du als Fahrer eingetragen bist. Das ist aber nur bei der Versicherung, nicht aber bei der Zulassungsstelle der Fall und die Versicherung gibt in der Regel der Polizei keine Auskunft über den Inhalt des Versicherungsvertrages. Über diese Schiene wird man Dich als Fahrer nicht ermitteln können.
Kannst Du als Fahrer wider Erwarten nicht ermittelt werden, bekommt auch keiner einen Bußgeldbescheid. Allerdings kann es bei mehrfachen Verstößen dazu kommen, dass dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegt wird, wenn er wiederholt verschweigt, wer der Fahrer war.
Wirst Du ermittelt, kommt auf Dich folgender Bußgeldbescheid zu.
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Tatbestandsnummer: 103775
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .30. (von 26 - 30) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *).70. km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).100. km/h.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat
(andere Kfz) Tab.: 703011
Bußgeld: 80,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A-Verstoß
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Bist Du noch in der Probezeit hat das zusätzlich zur Folge,
- dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert und
- dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.
Wenn Dein Opa nicht als Zeuge, sondern als Betroffener im Bußgeldverfahren den Anhörungsbogen erhält, kann es sein, dass dem Sachbearbeiter gar nicht aufgefallen ist, dass Dein Opa nicht der Fahrer gewesen ist.
Dann könnte Dein Opa den Anhörungsbogen ausfüllen und den Tatvorwurf zugeben. Dann würde er und nicht Du den Bußgeldbescheid bekommen. Das wäre eine legale Möglichkeit, damit Du um den Punkt und um die Probezeitmaßnahmen herum kommst.
Schöne Grüße
TheGrow
Im Grunde genommen müsste Dein Opa den Anhörungsbogen ausfüllen.
Was Du aber machen kannst ist, dass Du von dem Anhörungsbogen eine Kopie machst und den zusammen mit einem extra Schreiben dass ich wie nachfolgend beschrieben verfassen würde, an die im Briefkopf angegebene Adresse schickst.
Das Schreiben würde ich wie folgt verfassen.
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Ihr Zeichen: Da schreibst Du das Aktenzeichen des Anhörungsbogens rein
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Opa, Herr Max Mustermann hat den als Anlage beigefügten Anhörungsbogen erhalten.
Mein Opa liegt zur Zeit im Krankenhaus und kann den Anhörungsbogen nicht selber beantworten.
Mein Opa war wie Sie dem Beweisfoto entnehmen können, nicht der Fahrer. Das Fahrzeug wurde zum Tatzeitpunkt von mir gefahren.
Aus diesem Grunde bitte ich darum keinen Bußgeldbescheid gegen meinen Opa zu erlassen, sondern gegen mich das Bußgeldverfahren einzuleiten, da der Verstoß von mir begangen wurde.
Mit freundlichen Grüße
Dein Name/Deine Unterschrift
Den Anhörungsbogen bekommt immer der Fahrzeughalter, auch wenn man Dich auf dem Bild erkennen würde.
Das hat nichts mit Dummheit zu tun - Dein Opa muss dann angeben, dass er an dem Tag nicht gefahren ist und wenn er Dich als Fahrzeugführer angibt, hörst Du dann von denen bzw. sie schreiben dann Dich an.
lg Lilo
Dein Opa bekommt den Anhörungsbogen.
Wenn er der Einfachheit darin den Verstoß selbst zugibt, da ihm die Punkte mangels Probezeit weniger weh tun als dir und er sich das Geld ja einfach von dir erstatten lassen kann, kann es aber passieren, dass die Polizei aufgrund des Fotos und des Alters nachhakt.
Der Opa bekommt die Anhörung !
Mal kurz zum mitdenken: Woher sollte die Polizei Deine Personalien haben?
Anhand der Initialien im Kennzeichen kann selbst die Poizei nicht auf den Fahrer schließen. Beim Verstoß geht der Anhörungsbogen an den bei der Zulassungsstelle eingetragenen Halter. Auch dass bei der Versicherung mehrere Nutzer angegeben sind, kann bei der Polizei, bzw. Bußgeldstelle keiner wissen.
Der Halter kann dann den Fahrer benennen, der zur "Tatzeit" mit seinem Wagen unterwegs war, hat aber bei Familienangehörigen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Nimmt er das in Anspruch, wird anhand der Fotos recherchiert, wer das Auto fuhr. Bei dem Verhalten kann allerdings dem Halter das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt, zumindest angedroht werden und das kostet bereits eine Gebühr. Wenn drei Monate nach dem Verstoß der Betroffene nicht angehört wurde, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.
Und selbst wenn mein Opa den Wisch bekommt, kann ich Ihn trotzdem als Fahrer selbst ausfüllen?
Mein Opa ist zur Zeit im Krankenhaus und es gestaltet sich für ihn schwierig.