Sohn wurde mit 24kmh zu schnell geblitz, ich bin der Fahrzeuhalter. Kann man sich selbst beschuldige
Nehmen wir an ein mit der Fahrzeughalterin auf gerader Linie verwandter Fahrzeugführer, also beispielsweise eine Tochter oder ein Sohn fährt 24 KM/Std. zu schnell auf der Autobahn, click, nettes Foto, oben genannte Dinge kommen erschwerend hinzu und oder drohen.
Die Fahrzeughalterin versucht ihr Kind vor den Folgen zu schützen.
Welches Risiko trägt sie wenn sie versucht die Schuld auf sich zu nehmen. Welche Folgen kann es haben wenn der Fahrzeughalter beim Ausfüllen des Fragebogens von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht macht?
11 Antworten
Da er nicht gefahren ist, kann er seine Daten in den Anhörungsbogen angeben und sich nicht zum Fahrer äußern das ist völlig legal. Manche Eltern schreiben rein , sie seine gefahren , damit der Sohn keine Nachschulung hat, meist verschickt dann die die Ordnungsbehörde ein Bußgeld ohne es weiter zu verfolgen, aber ok ist das nicht. Der normale Weg ist , dass der Vater den Anhörungsogen zurückschickt und die Fahreeigenschaft mit NEIN angibt. Mehr ist er auch Gesetzlich nicht verpflichtet. Dann wird die Behörde das Foto vergrößern und den Fahre versuchen ausfindig zu machen, z. B. durch Befragung der Nachbarn. Ist nur das Kennzeichen auf dem Foto zu sehen hat sich der Fall dann erledigt, allerdings wenn es häufiger vorkommt dass ein Fahrzeug versch. Nutzer hat und der nicht zu ermitteln sind , kann die Auflage kommen eine Fahrtenbuch zu führen.
Wer geblitzt wurde ist und bleibt geblitzt. Alles andere kann negative Folgen haben, aber ggf. für beide.
Ach ja? Für beide? Welche Folgen denn? ;))
Der Halter muss Angaben zu seiner person korrigieren, falls diese falsch sein sollten. Beispielsweise Anschrift oder Name. Belasten muss er aber als Vater, auch in einem Owi-Verfahren, seinen Sohn nicht.
Folge: Der Halter gibt an "Ich bin nicht gefahren". Auf die dann folgende Nachfrage, wer dies denn sei, antwortet er nicht "Ich weiß es nicht", sondern dass er zu dieser Auskunft in diesem Fall nicht verpflichtet sei. Wenn es aber ein Foto gibt wird das ganze Hin und Her wenig Erfolg versprechen, denn im Zweifelsfalle kommt eben die Polizei oder die Ordnungsbehörde mit besagtem Foto vorbei und klingelt.
Zum Schluss aber noch eine persönliche Note von mir: Wenn der Sohnemann zu schnell fährt, dann sollte auch er dafür gerade stehen. Ich würde als Vater keinesfalls die Schuld auf mich nehmen.
keine ahnung..hat mein vater aber 2-3 mal für meinen bruder gemacht trotz beweisfoto und dass er vollbart trug. gab auch punkte für ihn....
Ich gehe mal davon aus, dass der Sohn bzw. die Tochter noch in der Probezeit ist (ansonsten macht das alles keinen Sinn). Du kannst dich selbst beschuldigen. Dann würdest du bei 24 km/h einen Punkt und etwas Bußgeld bekommen. das sollte gar kein Problem sein. Ansonsten kannst du den Anhörebogen auch mit der Antwort "nein, ich bin nicht gefahren" zurückschicken. (wie ja bereits erwähnt wurde ist dies bei Verwanden problemlos möglich). Die Tatsache, dass das zu Schnelle fahren mit 24km/h mehr als erlaubt eine relativ harmlose Ordnungswidrigkeit ist, die auch mit relativ wenig Bussgeld belegt wird, kann es gut sein, dass dieser Fall aus Kostengründen nicht weiter verfolgt wird. Eine Untersuchung durch die Polizei wäre deutlich teurer als das Beilegen des Verfahrens. Es kann natürlich sein, dass du verpflichtet wirst, in Zukunft Fahrenbuch zuführen.