Tempolimit Abstufung (120 auf 60)?
Hallo,
Ich war gestern auf einer vier spurigen Bundesstraße unterwegs (B30) auf der 120 km/h erlaubt sind doch plötzlich ohne ersichtlichen Grund und vorherige Abstufung (100/80/60) wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h gedrosselt.
Ist das so erlaubt ? Falls es was zur Sache tut die B30 befindet sich in BaWü!
8 Antworten
Hi,
Ist das so erlaubt ?
Selbstverständlich ist es so erlaubt!
Es gibt keinerlei Verpflichtung, dass der Verkehrsteilnehmer einen "Grund" für eine Drosselung der Höchstgeschwindigkeit erkennen muss - wäre auch immer eine äußerst subjektive Wahrnehmung.
Die vorherige Abstufung ist zwar die Regel, aber meines Wissens nicht explizit gesetzlich gefordert (lasse mich eines besseren belehren).
Falls es was zur Sache tut die B30 befindet sich in BaWü!
Nein, die StVO gilt bundesweit.
LG
Was ist daran drastisch? Das ist doch vernünftig gestuft, um dir Zeit zu geben, deine Geschwindigkeit zu reduzieren?
120 auf 60kmh von jetzt auf gleich ? Das ist doch nicht gestuft ?
muß das gestuft sein???
an einem ortseingangsschild gehts auch von 100 km/h "drastisch" auf 50 sachen runter OHNE abstufung .das gibts tausendfach in deutschland und keiner beschwert sich darüber
Nein, die StVO gilt bundesweit.
Stimmt :-))
Moin,
Meistens ist ein herabsetzen des Tempos Außerorts auf 60 zum Schutz von Verkehrsteilnehmer/Fußgänger/Anwohnern etc. Sprich ist dort ein Fußgängerüberweg, Parkplatz, Baustelle, Erholungsgebiet, Schule, Kindergarten, Kreuzungen etc.?. und Erlaubt ist das Selbstverständlich. Meistens ist so ein Tempolimit auch nur 100 - 400m lang und dort Stehen dann auch noch Blitzer. MfG
Unwahrscheinlich wenn 120 gefahren werden durfte. Dann ist die Straße sicherlich Autobahnähnlich ausgebaut. Und dann gibt's keine Überwege oder sowas.
Außerdem: Bis 2013 waren anscheinenden Teile der B30 unbegrenzt, die Begrenzung wurde wegen vielen schweren Unfällen eingeführt:
http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/aus-fuer-raser-auf-ulmer-b-30-6746338.html
"Die Komplettsperrung der vierspurig ausgebauten B 30"
Damit fällt deine Theorie weg...
Aber der FS ist anscheinend zu Blöd zum Googlen^^
Glaub mir ich bin nicht zu dumm ;) Ich befahre die B30 seit 17 Jahren ;)
Die Geschwindigkeit sollte normalerweise in 20 km/h Schritten reduziert werden, darf aber im Ausnahmefall um maximal 30 km/h reduziert werden. Bei einer Herabsetzung von 120 km/h auf 60 km/h ist insofern ein Geschwindigkeitstrichter erforderlich - also z. B. 100/80/60
Das liegt daran. Es ist nicht erlaubt, einfach eine Geschwindigkeitsbegrenzung hinzusetzten, weil man Spaß daran hat.
Ich hab mal kurz gegooglet, auf der B30 gab es Augenscheinlich viele schere Verkehrsunfälle/Massenkarambolagen, weil Leute zu schnell gefahren sind.
Also hier hast du schonmal den Grund für 120.
Warum das dann Örtlich begrenzt ist auf 60 kann versch. Gründe haben.
Zum Beispiel neuer Fahrbahnbelag. Eine Baustelle wird eingerichtet werden. Vielleicht Lärmschutz? Oder viel Wildwechsel?
Was weiß ich-es gibt viele Möglichkeiten, warum dort jetzt eine 60 km/h Begrenzung ist-ohne Grund wird sie sicherlich nicht dort sein. Google hilft dir, aber dafür musst du natürlich den Abschnitt miteingeben, um Ergebnisse zu bekommen. Und leider Gottes kenne ich nicht jede Bundesstraße und ihre Begrenzungen im Bundesgebiert ;)
LG
Das der Grund für dich nicht ersichtlich ist, heißt ja nicht, daß es keinen Grund gibt - zB. Lärmschutz usw.
Natürlich ist so eine Geschwindigkeitsbegrenzung irgendwie begründet und rechtens.
Generell ergibt sich ein Großteil der Diskussionen ja schon aus dem Fehlen genereller Tempolimit.
Ging ja nur darum ob so eine drastische Abstufung erlaubt ist :)