Wenn jemand auf dem Schnee vor meinem Grundstück ausrutscht, zahlt die Privathaftpflicht?

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Genau dafür hast du unter anderem ja deine Haftpflichtversicherung. Diese zahlt nicht, wenn du vorsätzlich deiner Räumpflicht nicht nachkommst, oder es billigend in Kauf nimmst, dass jemand zu Schaden kommt. Jetzt kommt es noch darauf an, ob du Eigentümer oder (verpflichteter) Mieter bist. Ein Geschädigter kann sich aussuchen, an wen er sich wendet. Im Normalfall geht er natürlich an der Grundbesitzer heran. Bei dem ist normalerweise "etwas zu holen"

Ständig Schneeräumen und streuen wird nicht verlangt. Aber in einem vernünftigen Rahmen mußt Du dafür Sorge tragen, daß nach menschlichem Ermessen nichts passieren kann. Den Rest regelt Deine Versicherung. Mach Dich doch mal genau schlau, wie Deine Wohngemeinde die Vorschriften formuliert hat. In der Regel kannst Du das auf der Gemeindeseite runterladen und lesen. Da gibt es nämlich auch Unterschiede von Gemeinde zu Gemeinde. Gruß, q.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist anzuwenden. Wenn es also den ganzen Tag schneit, muss auch nicht den ganzen Tag Schnee geschippt werden. So sieht es zum Beispiel bei Eisregen das Oberlandesgericht Schleswig (Az. 11 U 14/2000). Alleine die Tatsache, dass sich jemand wegen Schnee oder Eis verletzt hat, reicht nicht aus, um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu begründen. Es müssen schon konkrete Hinweise vorliegen, dass der Hauseigentümer seiner Räumpflicht bzw. Streupflicht nicht ausreichend nachgekommen hat. Das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen konnte das Oberlandesgericht Brandenburg (Aktenzeichen 2 U 48/06) nicht dazu bewegen, einer Klägerin einen Schadenersatz zukommen zu lassen.

http://www.finanztip.de/recht/a/streupflicht.htm

Wenn du nachweisen kannst, dass du regelmäßig geräumt hast, dürfte es keine Probleme im Falle eines Unfalles mit der Versicherung geben. Fußgänger sind ohnehin im Winter aufgefordert, besonders vorsichtig zu gehen, auch wenn geräumt ist.

Eine Frage die nicht so leicht zu beantworten ist. Die private Haftpflicht könnte unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Vorsorge die Deckung übernehmen. Normalerweise gibt es für den Hausbesitzer die Grund- und Hauseigentümerhaftpflicht die für diesen Fall eintritt. Auch hier in den Bedingungswerken genau nachlesen wie weit die Deckung übernommen wird. Man ist auch bei Abwesenheit oder Krankheit verpflichtet! Wenn man selber diesen Aufgaben nicht nachkommen kann, so muss man es einem Dritten übertragen. Am Besten Sie kontaktieren einen Versicherungsmakler, der ist unabhängig und arbeitet treuhänderisch im Sinne seiner Kunden. Der kann in diesem Fall eine unabhängige beratung durchführen und im marktvergleich das geeignete Produkt ermitteln.