Pflicht Hof zu fegen, wer zahlt die Gerätschaften?
Die Vermieterin hat beschlossen, daß der Innenhof tip top gereinigt werden muß. Und im Winter ab 7 Uhr früh Schnee geschiippt wird . Der schludrige Hausverwalter sagt, wir als Hausgemeinschaft haben die Anschaffung der Gerätschaften zu zahlen. Nun habe ich so eine Erklärung mit §, gefunden, daß der Vermieter /Eigentümer die Gerätschaften zur Verfügung stellen muß.
Ich finde die Seite mit dem § nicht mehr. Weiß jemand genaueres darüber? Danke, Jeschin
4 Antworten
Die Mieter müssen auf gar keinen Fall Gerätschaften kaufen, das ist völliger Unsinn. Weiter muß vertraglich festgelegt sein, wer denn Winterräumdienst hat; bei Mehrfamilienhäusern ist es nicht automatisch der Mieter im Erdgeschoss. Die Hofreinigung hingegen ist nicht Sache der Mieter, sondern die des Vermieters.
Hier hast Du was dazu zum lesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm
Der wohl wichtigste Satz ist dabei - Zitat:
Beachten sollte der Vermieter aber, dass er eine Hausordnung - ist sie einmal Bestandteil des Mietvertrages geworden - nur mit Zustimmung der Mieter abändern kann. Der Vermieter kann daher keinen Räum- und Streudienst nachträglich ohne Zustimmung der Mieter einführen. Das muss im Mietvertrag geregelt sein oder später nachträglich (mit Zustimmung der Mieter ) geregelt werden. Also keine Panik, wenn es nicht vorher im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung stand oder es sogar stets so gehandhabt wurde, das die Mieter nicht den Winterdienst machen mussten, ist die Forderung unwirksam. Die Hofreinigung ist überhaupt nicht das Problem der Mieter und somit die Forderung nicht rechtens.
Wenn Du einen Mieterrechtsschutz hast oder ein anderer Mieter der damit auch nicht einverstanden ist, sollte man sich da mit einer Beratung bei einem Anwalt absichern, der bei Notwendigkeit der Vermieterin und dem Hausverwalter einen entsprechenden Hinweis gibt. danach sollte Ruhe sein.
Der Link ist schon mal sehr gut! Es ist die Seite, bei der ich das damals mit den Gerätschaften gefunden habe. (Es geht nicht nur um einen Besen, sondern um einen Rechen, einen Eisenbesen für das Moos und diverses mehr, da wir auch den Garten mit seinen Tonnen von Blättern und Ästen ordentlich halten müssen.)
Könntest Du mir helfen, die Seite mit den Gerätschaften für großen Hof und Garten zu finden? Ich komme mit meinen Schlüsselworten einfach nicht weiter. Peinlich aber wahr...... Jeschin
Der Vermieter kann so viele Klauseln in den Vertrag schreiben wie er möchte, es gelten nur die Klauseln die rechtlich auch einwandfrei sind. Zwischen dem was ein Vermieter gerne hätte und was er darf, liegen oftmals Welten.
Ich werde mal sehen was ich machen kann; werde dir den Links dann einsetzen.
Okay, ich habe was für Dich gefunden:
Bürgersteige und Gehwege müssen so gestreut sein, dass sie von sich vorsichtig bewegenden Passanten ohne Gefahr benutzt werden können (OLG Dresden 6 U 3690/99). Der Vermieter kann durch eine Vereinbarung im Mietvertrag oder durch einen Hinweis im Mietvertrag auf die Hausordnung die Mieter verpflichten, abwechselnd Schnee zu fegen und zu streuen. Eine entsprechende nachträgliche Änderung des Mietvertrages ohne Zustimmung des Mieters ist aber unwirksam. Eine Verpflichtung zum Schneefegen, die sich nur in der Hausordnung befindet, ist nicht ausreichend. Denn die Hausordnung ist kein Vertrag, durch den der Mieter vertraglich zu etwas verpflichtet werden kann.
Was Garten anbelangt ist es so üblich, das derjenige die Gartengeräte selbst anschafft, der auch das alleinige Nutzungsrecht hat; ansonsten muß der Vermieter Geräte zur Verfügung stellen, der seinerseits die Gerätschaften steuerlich absetzen kann. Gleiches gilt dann natürlich auch für Anschaffung von Besen usw. für die Hofreinigung - doch an dem Punkt kommt dann wieder zum tragen, was im Mietvertrag steht. Steht es nicht drin, kann er einen Vertrag nicht ohne Einverständnis der Mieter eigenständig abändern. Im weiteren ist eine Nutzung des Hofes als solches keine Besonderheit, sondern ein normaler Gebrauch und z.B. nicht mit dem Nutzungsrecht eines einzelnen Gartens zu vergleichen.
http://www.urteile-mietrecht.net/Schneebeseitigung-Mietvertrag.html
Und weil genau die Rollenverteilung klar ist, Rechte und Pflichten nicht zu verwechseln sind, trägt der Vermieter in diesem Fall der Hofreinigung die Kosten für die Anschaffung der notwendigen Gerätschaften. Und steht nichts weiter zur Hofreinigung im Mietvertrag seit Anbeginn des Einzugs, ist das Thema sowieso erledigt. Sollte ein älterer Mieter natürlich so eine Klausel im Vertrag haben, wird der wohl oder übel fegen müssen. ich habe aber noch nicht einen einzigen Mitvertrag gesehen der eine solche Klausel beinhaltet.
In den Standardmietverträgen steht gan klar und deutlich:
*§16 Schriftform/Salvatorische Klausel
Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.
Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.*
Seid ihr als Mieter also mit einer Änderung nicht einverstanden, wird das auch nichts mit der Änderung, die sonst einseitig wäre - das gibt es bei Verträgen nicht.
Den Standardmietvertrag kannst Du dir hier sowohl als Worddokument wie auch als PDF herunterladen.
http://www.wohnungsboerse.net/Mietvertraege-Mietvertrag-Kuendigungsfrist-pwib_id-vertraege.html
Wenn es noch Fragen gibt, sag einfach Bescheid
das hat man hier auch probiert und war nicht zu machen! Von den 16 Mietern arbeiten 7 in Schicht,die müssten ja dann in ihrer Frühschicht die um 6 Uhr beginnt um 3 Uhr schon aufstehn und die Arbeit vorher erledigen,das war nicht zuzumuten! und wenn die um 6 anfangen kann bis um 7 jede menge Schnee anfallen!Das hab ich einemal gemacht und die Scheeschaufel hat alle aus den Betten geholt um 4 Uhr in der Früh!
Wenn ihr nur Mieter seid, ist der Eigentümer dafür verantwortlich, er muss auch veranlassen dass, Schnee geräumt wird, er ist auch haftbar dafür
Schneeräumpflicht besteht für den Vermieter, richtig. der aber kann diese Aufgabe auf die Mieter übertragen, aber: Wenn es über Jahre nicht Verpflichtung war, greift das sogenannte Gewohnheitsrecht, denn der Vermieter hat es geduldet und kann nicht von jetzt auf sofort etwas ändern - schon gar nicht ohne Zustimmung der Mieter.
Und Gerätschaften muß der Vermieter zur Verfügung stellen; oder sollen Mieter auch noch das Streusalz kaufen?
Legt doch einfach die paar Euro für den Schneeschieber und den Besen zusammen.Lohnt sich der ganze Stress?Stell dir vor,die Vermieterin beauftragt eine Firma mit der Hof Reinigung,was da die Nebenkosten in die Höhe steigen?
So hoch sind die Kosten dafür überhaupt nicht, wenn das auf alle Parteien aufgeteilt wird.
Auf alle Fälle höher,als ein Besen und ein Schneeschieber .Das ist eine einmalige Anschaffung (vllt 20€ gesamt).Wir wissen hier auch nicht,um wie viele Parteien es sich handelt.-Aber ich glaube hier geht es eher ums "Prinzip",als um eine einfache Rechnung.
Die Vermieterin läd jeden Pups auf uns ab und verarscht uns dabei immer wieder. Und die anderen Parteien wollen nichts mehr zahlen, Schnauze voll.
Unsere Miete liegt weit über dem Mietspiegel.
Ich will nicht herumstreiten, aber die rechtliche Seite würde mich doch sehr interessieren.
Jeschin
"Die Hofreinigung hingegen ist nicht Sache der Mieter, sondern die des Vermieters"
Auch wenn diese Klausel im Mietvertrag festgehalten ist?
Deine Ausführung ist toll, vielen Dank!
Jeschin .