Schadensfreiheitsrabatt von Motorrad auf PKW übertragen?

5 Antworten

Das habe ich seinerzeit gemacht. Die ersten 4-5 Jahre, wo ich den Führerschein hatte, habe ich eine Vespa mit großem Nummernschild (Zulassung als Kraftrad) gefahren. Die schadenfreien Jahre habe ich dann auf die PKW-Versicherung übertragen, mit der Vespa wieder bei null begonnen.

Günstigste Möglichkeit sollte hier ein Motorrad bis 10 PS (7 kW) sein. Das war bei meiner damaligen Vespa der Fall.

Jede unfall­freie Motorrad­saison wird von den Versicherungs­gesell­schaften mit einem Auf­stieg in der Schaden­freiheits­klasse und sinkenden Prämien belohnt. Bei einem hohen Rabatt kann ein Versicherungs­nehmer 50 Prozent und mehr des ursprüng­lichen Beitrags sparen. Wie die Rabatt­gestaltung aussieht, unter­scheidet sich bei der Motorradversicherung von Versicherer zu Versicherer.  Übertragung auf ein anderes Fahrzeug

Versicherungsgesellschaften zählen Motorräder (Krafträder) und Pkw zur selben Fahrzeuggruppe. Wer sein Motorrad verkauft und mehrere Jahre ohne Schaden gefahren ist, kann daher den Schadenverlauf auf ein Auto übertragen. 

Allerdings geht damit in der Regel nicht einher, dass die Prozente der Motorrad-Versicherung für das Auto gelten. Das ergibt sich aus den unterschiedlichen Rabattzuordnungen für die beiden Fahrzeugtypen.

Übertragung beim Motorrad als Zweitfahrzeug

Wenn Sie bereits ein Motorrad besitzen und ein weiteres kaufen, können Sie dieses als Zweitfahrzeug anmelden und für das weitere Motorrad die Schadenfreiheitsklasse ½ erhalten wenn das erste mit mindestens der SF3 eingestuft ist. Dies ist auch möglich, wenn Sie als Erstfahrzeug einen Pkw fahren.

https://www.cosmosdirekt.de/motorradversicherung/schadenfreiheitsklasse/

Selbstverständlich kann man sich die SFR übertragen lassen. Aber hierbei werden ggf. die unterschiedlichen Prozente nicht berücksichtigt.

Wenn du mit deinem KRAD beispielsweise SF 5 und 50% hast, dann bekommst du zwar die SF 5 angerechnet, aber nicht die 50%, denn die könnten beim KFZ z.B. SF 8 bedeuten.

Also SF ja, dazugehörige % nein!

Scolasty 
Beitragsersteller
 04.02.2017, 15:39

So hab ich mir das auch gedacht. Ich kann also vermutlich am billigsten ein Leichtkraftrad besorgen und auf mich versichern. Hast Du einen Tipp, was man am billigsten bekommt?

Könnte ich nicht sogar eine kaputte Maschine kaufen, solange sie Papiere hat, auf die ich versichern kann?


Haemiler  04.02.2017, 15:41
@Scolasty

Es muss ein vollwertiges KRAD sein, mit Zulassungsschild. Es reicht keines, mit nur einem Versicherungsschild. Denn mit diesen sammelt man keine SFR!

BenniXYZ  04.02.2017, 19:39
@Haemiler

Das stimmt nicht. Sobald ein Kennzeichen dran ist, gibt es schadenfreie Jahre. Egal ob die Kiste heil ist oder nicht. Bei einigen Direktversicherungen geht die Übertragung nicht.

Haemiler  04.02.2017, 20:07
@BenniXYZ

Es geht nicht um heil oder nicht heil. Sondern um die Art des KRADs und dessen benötigte Beschilderung!

Und rein theoretisch kann das Schild dann auch an deinem Kühlschrank hängen!

Wenn du dir ein Versicherungsschild, Beispiel für ein Mofa holst, warum denkst du, dass man dann keine SFR angeben muss oder es keine verschiedene Beitragshöhen auf Grund unterschiedlicher SFR gibt???

damit du eine kiste zulassen kannst, muss sie noch gültigen tüv haben. schrottmotorräder sind dann nicht geeignet.

aber grundsätzlich geht das schon. irgendeine alte 500er wie sie früher bei der alten 25kw-beschränkung gebräuchlich waren. die gibt es bis zu 30 jahren alt, sind durchaus noch fahrbereit und werden kaum noch nachgefragt.

annokrat

... und was sagt Dein Berater dazu, warum läßt der Dich denn bei so einer banalen Frage einfach so hängen, oder läuft alles über die Checker und die wollen nicht, nur abkassieren?

Und LKR oder LK-Roller sind doch üppig hoch sechs im Beitrag, warum nicht eine kleine Vespa mit 3 oder 4 PS und 30 EUR Beitrag im Jahr und gut ist.

... und wenn alle Fahrer schon 23 sind, stuft der Marktführer jedenfalls ein in der ZFR mit Beginn SF-Klasse 4 und 48% Beitrag. Aber dies wurde bestimmt berücksichtig im Plan, oder?



BenniXYZ  04.02.2017, 19:41

Das wäre dann eine Sondereinstufung die man nicht zwischen den Gesellschaften übertragen kann. Muß man halt immer beim Marktführer bleiben.