Wenn in einem Schaufenster ein falscher Preis steht, darf ich auf diesen bestehen?
Habe zwei Fragen: 1. Wird ein Preis im Schaufenster versehentlich falsch ausgezeichnet, ist der Vertrat immer nichtig, d.h rechtsunwirksam. Ist das wahr? 2. Wenn ein Preis versehentlich falsch ausgezeichnet wird kann ein Kunde, auch wenn der Irrtum vor Eintippen des Preises erkannt wird, auf den niedrigeren Preis bestehen oder nicht?
7 Antworten
Durch ein Preisschild an der Ware wird keine Willenserklärung abgegeben. Damit ein Kaufvertrag zustande kommt sind aber übereinstimmende Willenserklärungen notwendig.
Ein Preisschild und/oder eine Schaufensterauslage ist keine Willenserklärung des Händlers sondern eine Aufforderung an den potentiellen Kunden in den Laden zu kommen und ein Angebot abzugeben. "Hallo, ich möchte Fernseher aus dem Schaufenster für 5 Euro kaufen...".
Erst wenn der Händler dann sagt: "Bitte gerne, sie können den Fernseher für 5 Euro haben..." ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Geht man in den (Selbstbedienungs-)Laden und nimmt die Ware selbst aus dem Regal, und stellt sich hinter der Kasse heraus, dass ein anderer Preis in Rechnung gestellt wurde als auf dem Preisschild steht, hat man kein Anrecht auf den Preisschild-Preis sondern nur auf Rückgabe des Geldes (Ware muss man auch zurückgeben). Das ist so, weil ja kein Kaufvertrag zustande kam. Der Händler wollte 500 Euro von dir haben, du wolltest nur 5 Euro geben, also gab es keine Einigung - keinen Vertrag.
Das stimmt nicht mehr.
- leider ja, häufig haben verkäufer aber kulanz und gehen im preis etwas runter, weil sie den kunden nicht verlieren möchten. 2. siehe 1
Aber klar, kann man darauf bestehen. Ein Kaufvertrag wird dann wohl aber nicht zustande kommen.
Du kannst darauf bestehen, aber es wird Dir dieser Preis wahrscheinlich nicht gewährt werden. Du kannst an der Kasse aber dann noch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Aber es kann auch sein, dass das ein Lockvogel-Angebot war, um Kunden in den Laden zu locken. Da könnte vielleicht auch eine Anzeige wegen unlauterem Wettbewerb angebracht sein.
Nein Du kannst nicht auf einen ausgezeichneten Preis bestehen. Es gibt entsprechende Urteile, einfach mal googeln. Da findest Du genaueres.