Fachhandel: Mit welchen Prozenten oder Preisnachlässen kann ich rechnen?

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Ist unterschiedlich je nach Laden, Verkäufer, Hersteller der Ware usw. Meiner Erfahrung nach zwischen 3 % (sozusagen Skonto) und 15 % vom Listenpreis im Möbelgeschäft und bis zu 40 % bei Onlinehändlern. Deshalb habe ich auch alle meine Möbel (habe vor kurzem Möbel zu einem Listenpreis von 15.000 EUR gekauft) im Internet gekauft. Das Möbelhaus wollte nicht genug Nachlass geben. Ist klar, dass die höhere Kosten haben, deshalb wäre ich auch mit 15 % vom Möbelhaus zufrieden gewesen, die wollten mich aber mit einem 300 EUR Gutschein und 5 % abspeisen...

für den händler ist in erster linie die kalkulation wichtig mit der der(die) artikel belegt sind. daraus ergibt sich zunächst die Höhe eines rabattes. desweiteren ist entscheident, ob der artikel ein renner oder ein ladenhüter ist. eventuell beeinflußt den rabatt auch, ob du laufkunde oder stammkunde bist. auf jeden fall mit "schmitt" reden, nicht mit "schmittchen". kommt in der regel ein höherer (mengen)-rabatt bei raus. dfaumengröße ist so zirka 10 %. gruß naibaf8989

Das hängt stark von der Größe des Geschäfts bzw. der Kette ab. So einzelne kleinere Läden haben oftmals nicht so viel Marge da drauf, da sie zu schlechteren Konditionen einkaufen. Die großen Möbelhäuser haben nicht selten bis zu 40% an Marge, die sie in Sonderaktionen oder auf Nachfrage natürlich auch teilweise wieder raushauen.

Nach Preisnachlaß fragen? - Dann bekommst Du mit großer Wahrscheinlichkeit wenn es hoch kommt 3 % Skonto angeboten - oder einen "Pfennigartikel". Als Allererstes mußt du dich umschauen, was andere Geschäfte für das gleiche Produkt haben wollen. Dann kansst Du anfangen zu feilschen. Wenn der Verkäufer nicht darauf eingeht, na dann auf Wiedersehen, geh ich eben wo anders hin. Übrigens: auf Austellungsware kannst Du 25-30% runter handeln. Bei 1200,- würde ich versuchen um 80 - 100 Euro runter zuhandeln

nun .. das kommt auf dein auftreten, dein verhandlungsgeschick, die kalkulation und letztendlich auf die vollmacht des verkäufers an! ist dem verkäufer vom chef untersagt, mehr als 2% (waren-)rabatt zu geben, kannst du dich auf den kopf stellen! im zweifel immer nach dem chef oder filialleiter mit preiskompetenz fragen oder VORHER (vor dem kauf) in einem anderen geschäft vergleichspreis-/rabatte erfragen