falsche Rechnung im Restaurant + anschließender Rechtstreit! Wie ist die Rechtslage?
Mann A u. Frau B gehen am Wochenend-Abend in ein indisches Restaurant um sich von dort Essen mitzunehmen. Der Restaurantchef X legt eine Karte vor, von der sich A u. B etwas aussuchen. Die Bedienung nimmt die Bestellung auf.
Das Essen kommt samt falscher Rechnung. X wird herangezogen und teilt A u. B mit, dass sie sich was von der Mittagskarte ausgesucht haben, diese Gerichte aber Abends teurer wären. A u. B weigern sich die Rechnung zu bezahlen, da zu einem wesentlich niedrigeren Preis auf der vorgelegten Karte bestellt wurde. Der Chef wird nachdrücklich und bittet den Betrag in voller Höhe trotz Reklamation zu bezahlen. A u. B weigern sich weiterhin zu bezahlen und bitten um Reklamation, da vorher nicht klar war, dass die Preise Abends anders sind als Mittags (es war auf der vorgelegten Karte nicht ersichtlich).
X faucht das Pärchen an die falsche Rechnung sofort zu bezahlen. Andere Gäste werden darauf aufmerksam, worauf einer der Gäste Z aufsteht und A lautstark, mit Gebrüll vor allen anderen Gästen und seiner Frau als "A* und armer D, der seine Rechnung bezahlen solle beleidigt (genauer Wortlaut)" und setzt sich an seinen Platz zurück.
A u. B sind trotz allem noch sehr ruhig und A erklärt X in völlig vernünftigen Ton, dass es sich ((wohl um ein Missverständnis wegen fehlender Deutschkenntnisse Seitens der Bedienung gab (genauer Wortlaut)) ohne es böse zu meinen. Die Rechnung wird trotz fehlender Einsicht des Chefs auf Reklamation beglichen.
Das Pärchen ruft vor dem Restaurant die Polizei, um diese Peinlichkeit aufzuklären. Als die Polizei eintrifft, wird eine Anzeige gegen den Gast Z der A "als *loch und armer *epp" beleidigte erhoben. Der Restaurantchef X zeigt A im Gegenzug wegen Beleidigung "Er habe Ausländer zu X gesagt" an (obwohl das von X erlogen und erfunden ist).
Das ganze geht ohne Stellungnahme von B zur Staatsanwaltschaft. 3 Monate später kommen zwei Briefe mit dem Ergebnis, dass das Verfahren gegen Z eingestellt ist und A 1800 EUR Geldstrafe zahlen soll.
A u. B fühlten und fühlen sich wie im falschen Film, da von A rein gar nicht das Wort Ausländer oder ein anderes rassistisches Wort gefallen ist, und er sich in dieser Situation extrem souverän, vorbildlich und ruhig verhalten hat.
A u. B wissen dass sie dem ganzen Stress aus dem Weg hätten gehen können, wenn sie Rechnung bezahlt hätten und den Laden nie wieder betreten müssten. A u. B wissen, dass X, A bei der Polizei durch Üble Nachrede vor allen Gästen und der Öffentlichkeit verleumded hat. A u. B sind selbstverständlich von der hohen Geldstrafe geschockt, da sie sich rein gar nichts vorzuwerfen haben und vermuten Korruption von Polizei und Staatsanwaltschaft. Wie kann sowas sein? Warum wurde das Verfahren gegen Z eingestellt? Ist dieser Fall ein gewaltiger Irrtum der Justiz, oder ist doch A u. B Schuld?
Nicht lachen - True Story, obwohl ich mir immer noch denke ich habe eine Geschichte für X-Faktor - Das Unfassbare geschrieben.;-)
4 Antworten
A und B sollten sich einen Anwalt nehmen und Rat einholen, ob nach Einsicht in die Akte bei der Staatsanwaltschaft noch was zu machen ist. Das wird zwar auch erstmal Geld kosten, aber vermutlich weniger als die 1.800 €, falls die noch zu verhindern sind.
Ich nehmen an X und Z (oder noch andere Gäste) haben sich verbündet und gegen A und B ausgesagt. Dann stehen zwei (oder mehr) Parteien gegen eine und die StW wird denen mehr geglaubt haben. Das ist aber nur eine Vermutung! Hier Korruption zu vermuten, finde ich etwas zu weit hergeholt.
Ich hätte den Preis nicht bezahlt und wäre ohne das Essen gegangen. Es gibt sicher noch mehr Läden in der Gegend. Denn richtig ist auch: X hatte Recht, für Irrtümer bei der Preisauszeichnung bzw. bei der Essensbestellung muss der Gastwirt nicht haften und daher das Essen nicht zum niedrigeren Preis heraus geben. Es gab dazu mal ein Urteil in Bezug auf eine falsche Auszeichnung einer Ware im Schaufenster, die der Händler auch nicht für den falschen Preis verkaufen musste.
Alle diese Fragen sollten mit einem Anwalt geklärt werden und da A und B noch Schüler sind, sollten auch die Eltern einbezogen werden.
Es ist so mit dem Inder: Er hat gelogen, - Ich habe Ihn nicht beleidigt. Beleidigung wäre eine Straftat und wenn man vorgibt ein anderer hätte diese begonnen nennt man das "vortäuschen einer Straftat" So als würde ich sagen, dass ihr alle mir 500 EUR geklaut habt, obwohl es nicht stimmt und ich euch trotzdem bei der Polizei anzeige.
Bitte teile uns allen mit wie Du diesen Rechtsstreit durchführen wirst. Wer ihn durchführt und was er kostet! Wie hoch ist denn der Betrag um welchen es sich dreht? Bist Du rechtsschutzversichert? Vielviel Zeit hast Du dafür? (Kostet auch Geld)
1800 EUR
Hallo
Korruption? Wegen einer Beleidigung und einem falschen Preis für ein Essen der evtl ein paar Euro ausmacht?
Nein ganz sicher nicht :)
Das Verfahren wegen Beleidigung gegen den Gast (Z) wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt, die gelogene Beleidigung gegen den Restaurantchef wurde Aufgrund des Rassistischen Tons ernster genommen.
A und B sollten sich einen Anwalt nehmen und gegen die Strafe vorgehen, wenn noch mehrere Gäste im Restaurant waren werden diese Bestätigen das der Restaurantchef nicht Beleidigt wurde...
Da sieht man mal wieder was aus ein paar Euro werden kann, A und B hätten das Essen ablehnen und gehen können... es wäre nichts passiert!
Gruß
Der Restaurantchef wurde von A-B nicht Beleidigt, Das bestätigte Frau A daraufhin bei der Polizei. Der Ton war nicht rassistisch sondern ruhig und treffend. Es gab schließlich ein Missverständniss Seitens Bedienung.
Wer versucht, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, sollte sich nicht wundern, wenn ein ausgewachsener Walfisch daraus wird.
Ein Wal ist aber gar kein Fisch. :D
Man muss bedenken, dass A u. B sich nichts zu Schulden kommen haben lassen. Die Frage ist eher den Restaurantchef nun wegen Verleumdung anzuklagen! Die Frage ist ob es Sinn machen würde ihn jetzt wegen Verleumdung anzuzeigen. Weil die 1800 EUR Strafe die gegen B aus dem nichts erhoben wurden unbezahlbar sind. A u. B sind noch Schüler u. nicht Berufstätig.