Falscher Preis bei Hotelbuchung bindend?

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Ja, ein Vertrag ist geschlossen, bei beidseitiger Abgabe einer einvernehmlichen Willenserklärung. Grundsätzlich. Es gibt aber jetzt Ausnahmen. Z. B. der sog. "Irrtum". Hat sich einer der Vertragspartner bei Abgabe seiner Willenserklärung (im juristischen Sinne) geirrt, z. B. bei der Abgabe des Angebotes von 10€, dann ist kein Vertrag zustande gekommen. Aber zunächst einmal ist das Angebot mit der Abgabe einer Willenserklärung gleichzusetzen. Du brauchst nur noch einzuschlagen.

imager761  10.09.2011, 10:36

Ja, ein Vertrag ist geschlossen, bei beidseitiger Abgabe einer einvernehmlichen Willenserklärung.

Und? Hat der Anbieter die Buchung für 10 EUR bestätigt? Eben.

kosy3  10.09.2011, 21:19
@imager761

Gem. BGB ist eine Angebotsabgabe hinreichend als Willenserklärung. Eine Bestätigung kennt das BGB nicht und ist nicht erforderlich. Im Gegenteil: Allein konkludentes Verhalten ist ausreichend. Vergl. falsche Auspreisung eines Artikels im Supermarkt. Auch hier ist der Preis in der Regel bindend.

vll steht da ja ab 10 euro jenachdem ob mit frühstück oder ohne etc. bei uns kostet ein zimmer um die 400 euro + 100 frühstück, mittag etc.

Mann, was sind hier wieder einmal für "Experten" unterwegs :-(

So ein Unfug :-O

Rechtlich gesehen ist das 10-EUR-Zimmer lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Auf den Angebotspreis hast du keinen Anspruch. Du bezahlst, was der Anbieter tatsächlich verlangt oder es kommt kein wirksamer Vertrag zustande :-O

Natürlich bekommst du deine Anzahlung zurück, wenn du dem Vertrag dann nicht zustimmen solltest.

HTH

G imager761.

Unwissen  10.09.2011, 18:10

Eintscheidend ist der Einzelfall, die gestaltung der Webseite, und die Art und Weise wie eine Bestätigung aussieht und formuliert ist. Ein Vertragsschluss ist denkbar, allerdings kann auch das Gegenteil der Fall sein.

Der Vertrag wäre wohl geschlossen, allerdings eventuell schwebend unwirksam. Dies hängt davon ab, ob dem "Hotel" ein Irrtum bei Abgabe der Willenserklärung unterlaufen ist, der zur Anfechtung berechtigt. Sollte dies der Fall sein, wäre der Vertrag schwebend unwirksam und könnte durch eine Anfechtung "vernichtet" werden.

imager761  10.09.2011, 10:34

Der Vertrag wäre wohl geschlossen,

Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz: § 145ff BGB :-O

Unwissen  10.09.2011, 18:06
@imager761

Verstehe ich nicht. Was ist deine Kritik?

nicht, wenns n stundenhotel ist, und sich die 10 eu pro stunde beziehen.