falsche Küche geliefert..preisnachlass?

5 Antworten

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Wenn die Küche durch einen Mitarbeiter des Möbelhauses ausgemessen wurde, und die Küchenmöbel trotzdem falsch geliefert wurden, dann hat offensichtlich der Verkäufer etwas falsch gemacht.

Wende dich persönlich an den Geschäftsführer des Möbelhauses und verhandele über die durch die Falschlieferung entstandenen Umstände. Wenn du beim Kauf der Küche noch keinen außergewöhnlichen Nachlass ausgehandelt hattest, dann sollte als Verhandlungsbasis ein Nachlass von ca. 10 % möglich sein.

lenzing42  07.12.2014, 10:51

Es freut mich, wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

Hallo.

Was heißt fordern, es werden ja die falschen Elemente durch die richtigen ersetzt bzw. ausgetauscht. Ich denke das du einfach nach einer Preisreduzierung fragen solltest und ggf. wird dir ein Preisnachlass auf Kulanzebene gegeben für die Wartezeit und die Duldung einer längeren Einbauphase.

Aber rechtlich, denke ich nicht das du nun einen garantierten Anspruch darauf hast. Es muss dem Händler ja die Möglichkeit gegeben werden zur Nachbesserung die sie ja anscheinend auch nachkommen (werden).

Liebe Grüße FD

Mary1998FCB 
Beitragsersteller
 26.11.2014, 20:12

Aber die Küche wurde extra vom Möbelhaus selbst vermessen. Das Möbelhaus war aber nicht in der Lage die Änderungen im Vorfeld anzupassen.

Mismid  26.11.2014, 20:24
@Mary1998FCB

na und? Das wird ja nun auf Kosten des Möbelhauses korrigiert! Ein Ausfallanspruch besteht deshalb nicht. In Deutschland gibt es ja keine Produkthaftung

FlyingDog  26.11.2014, 20:26
@Mary1998FCB

Auch da würde ich persönlich davon ausgehen, das du oder ihr, keinen rechtlichen Anspruch auf eine Preisminderung habt gerade dann, wenn die Unternehmung ausbessert und die Küche wie Bestellt, aufgestellt werden wird und denke einfach, das du/ihr da nur auf die Kulanz hoffen könnt.

Ich stelle es mir so vor, es muss aber nicht unbedingt richtig sein.

Liebe Grüße FD

wenn neu geliefert und nachgebessert wird hast du keinen Anspruch. Versuchen zu handeln kannst du immer. In dem Fall aber wohl wenig Aussicht auf Erfolg. Selbst wenn es 3 Monate dauert bis alles vollständig ist

nein, wenn wäre es minimal, der nutzungsausfall für 3 wochen

Mary1998FCB 
Beitragsersteller
 26.11.2014, 20:08

Wieso nicht bzw nur minimal?

Mismid  26.11.2014, 20:25
@Mary1998FCB

weil die Neuanfertigung nun mal in der Regel so lange dauert und dies keine extreme Verzögerung darstellt die nicht zu begründen wäre

kommt auf den Vertrag an...