Reise gebucht, angezahlt und nun will die TUI mehr Geld?
Hallo liebe Reiseexperten! ich habe ein wichtiges Anliegen.
Meine Freundin hat eine Reise gebucht. Gebucht wurde Anfang Oktober, Anzahlung bereits geleistet, Bestätigung erhalten. Nun bekommt Sie gestern folgende Mail:
Wir haben eine wichtige Information für Sie von Ihrem Veranstalter erhalten:
aufgrund eines Systemfehlers in unserem Buchungssystem wurde ein falscher Reisepreis bestätigt. Wir fechten hiermit den Reisevertrag wegen Erklärungsirrtums an. Er ist damit nichtig. Die Kunden werden von uns schriftlich informiert. Das jetzt eingebuchte Angebot können Sie gebührenfrei zum tagesaktuellen Preis ändern oder gebührenfrei stornieren. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Die aktuelle Buchungsbestätigung erhalten Sie in einer separaten E-Mail.
Bitte teilen Sie uns mit, wie wir mit Ihrer Buchung fortfahren dürfen.
Mit einer neuen Bestätigung, die 800€ teurer ist. Was tun? Hat evtl jemande Erfahrungen= ? Soll sie zum Anwalt?
Das fällt den knapp 2 Monate später auf?
7 Antworten
Die Erklärung von TUI ist legitim und auch rechtlich wirksam.
Es handelt sich um einen Erklärungsirrtum, wodurch der Vertrag für nichtig erklärt werden kann.
Ich denke ein Anwalt wird da auch nichts lohnenswertes machen können.
Offen bleiben die beiden von TUI angebotenen Optionen. Eine neue Reise (bzw. die selbe Reise zum neuen Preis) Buchen und somit dem neuen Preis zustimmen oder eben ablehnen und das bisher gezahlte Geld zurückbekommen.
Ich würde zu letzterem tendieren und nach einer neuen Reise schauen.
Ja, den Schritt mit der Anfechtung habe ich absichtlich übersprungen, da dort so oder so nichts rauskommen wird.
Daher die Aussage, dass ein Anwalt nicht lohnenswertes machen werden kann.
Systemfehler entdeckt man nuneinmal nicht so schnell, wie Fehler auf einer Rechnung. Weiterhin ist nicht sicher, ob der fehlerhafte Preis von TUI selber oder einem der Anbieter kommt. Da muss nachgefragt und nachgeprüft werden, auch ob es denn tatsächlich ein Fehler ist und so weiter und so fort.
Zumal man auch nicht jeden Tag die Angebote von vor 2 Monaten überprüft.
Mit all dem kann TUI argumentieren und so eine Zeit von 60 Tagen durchaus rechtfertigen.
Zudem bezieht sich das "Zeitnah" ja auf das Entdecken des Irrtums und das werden wohl kaum die 60 Tage sein sondern ein legitimer Zeitraum.
Irrtümer können passieren, das ist klar. Aber nicht alle Irrtümer sind ein Erklärungsirrtum.
Ein Systemfehler kann einer sein. Muss aber nich. Ich würde einen Nachweis verlangen, was das für ein Fehler ist und wie (vor allem wann) er entdeckt wurde. Derweil würde ich auf dem bestehenden Vertrag pochen.
Für die Anfechtung ist Unverzüglichkeit gefordert. Die ist nach zwei Monaten fraglich. Allerdings bezieht sich die Anfechtung ab der Entdeckung des Fehlers, deshalb die Nachfrage. Eine Woche kann da schon zu lange sein.
- Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 27.04.2012, Az.: 111 C 534/12, musste eine gebuchte und bezahlte "Schiffsreise" zum gebuchten Preis durchgeführt werden, obwohl ein Irrtum des Reiseveranstalters vorlag. - http://reissenberger.com/irrtum/
- http://www.123recht.net/Reisepreiserhoehung-nach-Buchungsbestaetigung-__f505336.html
Das können die so machen. Allerdings könnt ihr jetzt Schadenersatz geltend machen, der euch entstanden ist, durch die fälschliche Annahme, der Vertrag würde so stehen.
Und welcher Schaden soll da entstanden sein?
Die Vorauszahlung wurde oder wird sowieso zurückgezahlt und von einem Mietwagen oder Ähnlichem, das Kosten verursacht, hat der Fragesteller nichts erwähnt.
Es ist richtig, dass man einen Anspruch auf Schadensersatz hat, aber eben auch nur, wenn ein Schaden dadurch entstanden ist.
"Ich dachte aber, es sei alls in Ordnung und ich finde das jetzt doof." ist kein Schaden.
Zum Beispiel hast du ein anderes Angebot nicht angenommen und jetzt ist dieses teurer, wäre solch ein Schaden.
Wäre es nicht.
Wenn kein Irrtum vorläge, würdest Du diese anderen Angeboten ebenfalls nicht annehmen.
Bis dato wusstest Du (bzw. die Freundinn des Fragestellers) ja nichts vom Irrtum und hast ja auch noch nichts angenommen.
Es gibt also nichts, was Du "hättest annehmen können".
Wieso, es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder kostenloses Storno womit kein Schaden entsteht oder man bucht um und ist somit mit dem neuen Preis einverstanden.
Nein, kann man (leider) nicht. Die Kosten der Buchung einer Ersatzreise können nicht verlangt werden, da nur nicht das Erfüllungsinteresse geschützt ist.
Wir haben das beste Angebot angenommen, daher das 2t-beste ausgeschlagen. Jetzt ist das 2t-beste nicht mehr verfügbar. Ohne das irrtümlich falsch abgegebene Angebot hätte ich das 2t beste angenommen. Dieses kostet jetzt mehr. Die Mehrkosten kann ich dann als Schadenersatz geltend machen.
Das habe ich nicht behauptet, aber wenn eine ersatzreise jetzt mehr kostet als vor 2 Monaten , dann kann ic die Differenz geltend machen.
ja
Tolle Sache. Denke auch: ach und das merken sie JETZT?
Bin kein Anwalt, aber genau den würde ich aufsuchen.
Die Anfechtung muß als erstes korrekt sein.
Bei 60 Tagen kann nicht von einer zeitnahen Anfechtung die Rede sein.
Damit ist alles danach erstmal hinfällig.