Wenn ich für längere Zeit ins Ausland ziehe und meinen Hund mitnehme, muss ich dann in Deutschland trotzdem die Hundesteuer bezahlen?
Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
Ich werde Ende April für längere Zeit ins Ausland ziehen. Längere Zeit bedeutet für mehr als ein Jahr.
Ich werde mich in Deutschland aber nicht abmelden, sodass ich in Deutschland immer noch eine Meldeadresse habe.
Meinen Hund werde ich natürlich mitnehmen. Meine Frage lautet also; muss ich trotzdem in Deutschland für diese Zeit die Hundesteuer bezahlen? Der Hund lebt ja nicht mehr hier.
Für jede rechtlich gesicherte Antwort freue ich mich.
6 Antworten
Hallo INVICTUM1,
Also wenn du deinen Hund nicht abmeldest dann ja weil sonst könnte ja jeder kommen und sagen er geht ins Ausland und geht dann eine Woche in Urlaub und kommt dann wieder. Also entweder du meldest ihn ab und meldest ihn wieder an wenn ihr kommt weil dann musst du nach meinem Wissen nichts bezahlen.
Hast du es verstanden?
schönen Feiertag und eine schöne Woche.
LG Nalalilly
Okay und viel Spaß im Ausland :
Das hängt unter Umstände auch davon ab, wo Du wohnst. Die Hundesteuer wird nicht durch ein bundesweites Gesetz geregelt, sondern durch die Verwaltungsvorschriften der einzelnen Kommunen, da diese für die Steuer verantwortlich sind.. Normaleweise gibt es für jede Gemeinde eine Hundesteuersatzung. Frag mal bei Deiner Heimatgemeinde nach.
Nein, wenn du den Hund für ein Jahr mit ins Ausland nimmst musst du keine Steuer bezahlen.
Die Steuerpflicht betrifft das Halten von Hunden im jeweiligen Stadt- oder Gemeindegebiet bzw. den zeitlich überwiegenden Aufenthalt dort bei mehreren Wohnsitzen. Es kommt nicht darauf an ob du noch dort gemeldet bist sondern ob sich der Hund tatsächlich dort aufhält was ja dann nicht der Fall ist. Das ist eigentlich in allen Hundesteuersatzungen gleich geregelt.
Hier ein Bsp. von Karlsruhe, siehe § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 und 2.
https://web1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-9-3.php
Du musst allerdings rechtzeitig deine Stadtverwaltung aufsuchen und, ggf. mit Nachweis, den Sachverhalt darstellen. Dann wird der Hund abgemeldet und nach deiner Rückkehr wieder angemeldet.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Hundesteuersatzung einen Passus enthält, nach dem auch vorübergehend nicht im Stadtgebiet gehaltene Hunde besteuert werden. Wäre es so, würde die Kommune ihre Selbstverwaltungskompetenz überschreiten. Zur Sicherheit solltest du aber in die Hundesteuersatzung deiner Kommune schauen.
Ich habe jahrelang meine Hunde zu meinen Auslandstätigkeiten mitgenommen und die Hunde jedes Mal abgemeldet. Das auch, wenn ich nur 3 Monate weg war. Es gab nie Probleme.
Ich würde mich an deiner Stelle dennoch abmelden, denn nur mit Abmeldebescheinigung akzeptiert der GEZ-"Service" die Nichtzahlung der Haushaltsabgabe.
Wenn an der gemeldeten Adresse kein Hund mehr wohnt, melde ihn ab. Und wenn du zurück kommst, meldest du ihn wieder an.
Ja verstanden. Danke.