Bekommen Auswanderer Arbeitlosengeld bei Rückkehr nach Deutschland?
Wenn ich längere Zeit im Ausland gelebt und gearbeitet habe - kann ich dann trotzdem Arbeitslosengeld beantragen wenn ich nach Deutschland zurückkehre?
6 Antworten
Hallo,
Du hast nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn Du zuvor entweder in einem EU oder EWG Land oder in der Schweiz gelebt hast.
Und auch dann nur wenn Du bestimmte Kriterien erfüllst. Die genauen Vorausetzungen findest Du hier:
http://www.auswandern.de/tipps/arbeitslosengeld-nach-auswandern/
Mit EWG ist wohl eher EWR-Land gemeint, denn Norwegen war noch nie in der EWG / EU, dennoch gilt bei Rückwanderung aus N nach D die E 301 Regelung.
Ja, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen. Es gibt dazu das Formular E 301. Näheres kannst du hier nachlesen, ob es auf dich zutrifft: http://www.arbeitsagentur.de/nn_190930/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Internationales/Internationales-Nav.html#d1.3
Wenn Dein kompletter Anspruch darauf noch nicht abgegolten ist geht das. Sonst natürlich nicht.
Hallo mausaushaus, was bedeutet längere Zeit Monate,Jahre,Jahrzehnte? Grundsätzlich werden Sozialleistungen nur an denen gezahlt die ihren festen Wohnsitz in Deutschland bezw. in einem EU-Mietgliedsstaat haben! Solltes Du nun innerhalb der EU-Saaten-Gemeinschaft gewohnt haben und da auch sozialrechtlich (Steuerpflichtig) gearbeitet haben, hast Du Anspruch auf eben diese Leistungen in Deutschland (Unterlagen zur Beantrgung mitnehmen!) Die Höhe der Leistung wird vom Durchschnitts-Lohn der letzten 2 Arbeitsjahre berechnet. Im Falle das Du,längere Zeit(zB. über 2Jahre) in einem NICHT-EU-Land tätig warst,bekommst Du KEINE Leistungen vom Arbeitsamt,da Du ebend Nichts in die deutsche Sozialkasse eingezahlt hast. Da bleibt es Dir unbenommen dich an die entsprechende Rentenanstalt in dem Land in dem Du tätig warst einen Antrag auf Rente wegen Auswanderung zustellen. Die Höhe differiert von Land zu Land. Allerdings,manche Länder kennen keine Rente! Nähere (kostenlose)Auskunft ist bei der Renten-Beratungsstelle,welche Dir auch beratende Hilfe zur Beantragung von Rentenansprüchen aus dem Nicht-EU-Ausland geben. Die Beratungsstelle für Deine Stadt findes Du im Tel-Buch oder einfacher im I-Net (Google: > Rentenberattungsstellen <. Viel Erfolg...
ALG ist eine Sozialversicherungsleistung, also sehr wohl eine Sozialleistung. Nur, weil das ALG nicht steuerfinanziert ist, heißt das doch nicht, dass es keine Sozialleistung darstellt.
Ich denke, Du wirst gleich ALG2 bekommen, denn um normales Arbeitslosengeld zu bekommen musst Du ja eingezahlt haben. Es sei denn, Du hast vor Deiner Auswanderung hier in Deutschland gearbeitet und das wird noch angerechnet. Verbindliche Auskunft erhältst Du beim Arbeitsamt nach Prüfung Deiner Unterlagen.
Stimmt nicht. Wenn man im Ausland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen ist und zurückkehrt, werden die Ansprüche nach Deutschland übertragen.
Arbeitslosengeld ist keine Sozialleistung sondern eine Versicherungsleistung!