Nach Österreich ziehen und Deutschland arbeiten?

2 Antworten

Gemeinhin gilt für die Einkommensteuer das Ansässigkeitsprinzip. In Dtl. bist Du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Du hier Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast. Verlegst Du diesen nach Österreich, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Dtl. und beginnt in Österreich. In Österreich sind die gesetzlichen Bestimmungen identisch, was die persönliche Steuerpflicht betrifft. Da die Einkommensteuer aber eine Jahressteuer ist, reicht im Kalenderjahr ein Tag für die persönliche Steuerpflicht. Das heißt, im Jahr des Wegzuges bist Du in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig.

Mit Deinen deutschen Einkünften unterliegst Du in Dtl. weiterhin der beschränkten Steuerpflicht. Der Lohn wird also hier versteuert. Da er aber auch in Österreich steuerpflichtig ist (Welteinkommensprinzip im Ansässigkeitsstaat), gibt es hier spezielle Regelungen, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Bist Du Grenzpendler, kannst Du bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auf Antrag weiter in Dtl. als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. siehe hierzu folgender Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzg%C3%A4nger#Fiktive_unbeschr%C3%A4nkte_Steuerpflicht_bei_Grenzpendlern

Falls Du Immobilien oder Anteile an Gesellschaften hast, gilt eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bzw. die sog. Wegzugsbesteuerung.

Das alles hier im Detail zu erläutern, sprengt den Rahmen. Du kannst bei Deinem zuständigen Finanzamt nachfragen, was in Deinem konkreten Fall zu beachten ist.

(Das Vorgenannte erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es soll ein grober Überblick sein.)

Am besten du erkundigst dich beim Finanzamt bei der Lohnsteuerstelle. DE hat mit vielen Ländern eine Grenzgängerregelung. Meist wird die Steuer dort bezahlt, wo die Leistung erbracht wird, also in dem Land in dem man arbeitet. Ist aber nicht immer so. Du brauchst ohnehin so eine Bescheinigung, dass du Grenzgänger bist um Doppelbesteuerung zu vermeiden.