Wenn ich einen straßenzugelassenen e scooter fahre ist es dann erlaubt bergab auch schneller als 20km/h zu fahren?
3 Antworten
Wenn wir jetzt fertig sind mit den Ratespielchen bei Rechtsfragen, könnten wir uns ja vielleicht auch mal die Rechtsgrundlage ansehen.
Du schreibst von E-Scootern und 20 km/h, folglich meinst du ein Fahrzeug, welches unter die Elektokleinstfahrzeugeverordnung fällt.
Laut der gilt zunächst grundsätzlich:
§ 3 eKFV
Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn du 14 bist und dazu auch noch eine Person, darfst du folglich ein eKF fahren. Bleibt somit die Frage, ob dein Fahrzeug ein eKF ist.
§1 eKFV
Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen: (...)
Dein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug mit elektrischem Antrieb. Du schreibst nun, dass er bergab schneller als 20 km/h fährt. Stellt sich somit die Frage, ob dein Kraftfahrzeug mit elektrischem Antrieb eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h hat.
Das beantwortet wiederum ein Blick auf die Definition der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit:
§30a StVZO
Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann
Dein Fahrzeug fährt bergab 91 km/h. Auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung fährt es 20 km/h. Es hat somit eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Du darfst Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h fahren. Folglich darfst du das Fahrzeug fahren.
Geschwindigkeitsbeschränkung bedeutet ganz klar eine Beschränkung auf die vorgeschriebene / zugelassene Geschwindigkeit...egal ob bergauf oder bergab....
Du darfst ja auch nicht in einer 30er Zone schneller fahren, nur weil es da vielleicht bergab geht.
Erstens frage ich mich, wer bitte fährt mit dem Auto 260km/h auf öffentlichen Strassen und zweitens ist es ja etwas anderes, wenn ich auf einem E Tretroller stehe und mit 30 oder 40km/h den Abflug mache und mit meinem Körper / Haut / Knochen / Kopf dem Asphalt Hallo sage .... selbst wenn Du einen Helm tragen würdest, möchte ich Dich dann nicht im Krankenhaus besuchen....der Anblick ist sicher nicht sehr schön .
Hierzu zwei Antworten:
1. Soweit mir bekannt ist, findet sich auf keinem dieser Fahrzeuge ein Geschwindigkeitsmesser.
2. Selbstverständlich steht es einem jedem frei, mit einem solchen Fahrzeug so schnell zu fahren wie es ihm beliebt - bis er auf der Nase liegt.
Hi...doch, sehr viele dieser Roller haben so einen Geschwindigkeitsmesser und viele können es sogar mit ihren Handy verbinden über eine App . Und was noch viel schlimmer ist, einige "Spezialisten" tunen ihren E Roller sogar so, dass sie umschalten können und bis zu 35 km/h fahren, obwohl sie nur auf 20 km/h zugelassen sind. Erlebe das gerade in meinem Umfeld und bin echt sprachlos über soviel verantwortunglosigkeit.
LG, Mika
Das ist doch meine Entscheidung. Freie Fahrt für freie Bürger!
Danke für diese Korrektur - dies war mir bislang nicht bekannt.
Sofern ich dies richtig verstehe, geht es hier um Formen des sozialverträglichen Frühablebens.
Natürlich ist das Deine Entscheidung....ich will Dich ja auch gar nicht bevormunden...wollte ja auch nur nett sein und Deine Frage beantworten.
Gute Fahrt ;-)
Aber wenn ich 240 km/h bei einem auto eingetragen habe darf ich doch auch bergab 260km/h fahren wenn es kein tempolit gibt, oder? Bei e scooter handelt es sich ja um eine drosselung des hilfsmotors der ja dann ausgeht wenn ich mit 60km/h eine steile straße mit 60km/h tempolimit hinab fahre.