E-Scooter auf Waldwegen gibt es eine Strafe?
4 Antworten
Ein E-Scooter ist ein ganz normales Kraftfahrzeug. Aus rechtlicher Sicht macht es keinen Unterschied, ob du dort mit deinem E-Scooter oder einem PKW fährst.
Das Bußgeld ist vom jeweiligen Bundesland und dessen Wald- bzw Naturschutzgesetzen abhängig. In Sachsen beispielsweise liegt das Bußgeld bei 60 bis 1000€, bei besonders mildernden Umständen kann ein Verwarngeld in Höhe von 30€ verhängt werden.
Dann hast du eine andere Ausgabe vorliegen als ich.
In der vom Bundesministerium für Justiz veröffentlichen aktuellsten Ausgabe heißt es dazu:
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Seitenstreifen befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
Abgesehen davon - selbst wenn sich hier die oben zitierte Aussage finden würde, dürfte er dort nicht fahren, da Waldwege nicht dem Radverkehr "vorbehalten" sind, sie dürfen auch von anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder LoF-Berechtigten genutzt werden.
Ich hab dazu mal eine andere Frage, du scheinst dich juristisch ja recht gut auszukennen.
Außerorts gibt es neben Bundesstraßen häufig separat angelegte asphaltierte Wege, die meistens mit "Verbot für Fahrzeuge aller Art" + "landwirtschaftlicher Verkehr frei" + "Mofa frei" beschildert sind, so wie hier:
https://i.ebayimg.com/00/s/NzIwWDkwMQ==/z/thIAAOSwNkhfYcTV/$_10.JPG
Darf man dort dann mit dem E-Scooter fahren oder müsste man da die Bundesstraße benutzen?
Ich hab dazu einen Fahrlehrer gefragt und der war der Meinung, dass "Mofas frei" die Elektrokleinst-Kraftfahrzeuge mit einschließt.
Dein Fahrlehrer irrt sich, auch wenn seine Schlussfolgerung eigentlich logisch wäre.
Das Bild zeigt Zeichen 260.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Elektrokleinstfahrzeug dort nur in einem einzigen, genau definierten Fall fahren darf, §12 Abs 2 eKFV:
(2) Ist ein Verbot für Kraftwagen (Zeichen 251 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), ein Verbot für Krafträder (Zeichen 255 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), ein Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) oder ein Verbot der Einfahrt (Zeichen 267 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) angeordnet, so dürfen Elektrokleinstfahrzeuge dort nur fahren oder einfahren, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt ist.
Auf Nachfrage hat die Bundesregierung bestätigt, dass das tatsächlich so gewollt ist und das Zusatzschild "Mofas frei" nicht für Elektrokleinstfahrzeuge gilt.
Drucksache 19/15350:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
11.Dürfen Wege mit der Ausschilderung „Verbot von Kraftfahrzeugen“ und dem Zusatzschild „Mofas frei“ mit elektrischen Tretrollern befahren werden?
Nein. Dies ist in § 12 Absatz 2 eKFV geregelt.
Na die LKW- und Autofahrer freuen sich, wenn man auf der Bundesstraße dann bergauf mit 12 km/h mit so einem E-Scooter herum zuckelt, und das womöglich noch im Überholverbot :-))
Würde ich als E-Scooter-Fahrer strikt ablehnen -- unzumutbar, da zu gefährlich!
Ich bin früher auch mit meinem (nicht versicherten) E-Scooter in Waldwegen gefahren. Genau eben aus dem Grund, weil er keine Straßenzulassung hat und ich dachte, ich könnte dort problemlos fahren. Habe niemanden belästigt oder gefährdet. Doch vor paar Monaten hat mir ein Typ gedroht, mich anzuzeigen, wenn ich dort nochmal lang fahren würde. Seitdem, lasse ich es lieber und fahre legal mit dem MTB den Weg entlang. Zusätzlich fällt mein Scooter nicht mehr unter die Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge. Der kann allein schon bis 45kmh fahren. Im Falle eines Unfalls kann es für mich ohne Versicherung richtig blöd aussehen. Wie siehts bei deinem aus? Ich gehe mal davon aus, dass er eine Straßenzulassung besitzt. Doch eigentlich spielt das alles keine Rolle, denn Elektrokleinstfahrzeuge sind auch Kraftfahrzeuge, mit denen du die meisten Waldwege nicht befahren darfst.
Wüsste nicht, warum es eine Strafe geben sollte, außer es steht dort das Fahrräder usw. verboten sind, darunter zählen auch E-Scooter.
Wie kommst du darauf, dass ein E-Scooter mit einem Fahrrad gleichzusetzen wäre?
Kannst ja auch auf den Fahrradweg fahren, wenn es einen gibt.
Gleiches gilt für Mofas.
Elektrokleinsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge.
Das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ist verboten.
Ok, wenn du das sagst.
Das sagt der Gesetzgeber. Wenn du es besser weißt, darfst du das natürlich begründen.
Nein, völlig in Ordnung.
Zitierst du dann bitte kurz noch die Rechtsgrundlage, die das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen erlaubt?
Rechtlich öffentlich Verkehrsraum. Somit kein Problem!
Waldwege sind nicht grundsätzlich gesperrt, sondern sie müssen als eben solche ausgeschrieben werden.
Die Landeswaldgesetze und Naturschutzgesetze der einzelnen Bundesländer sind hier eindeutig.
Gemäß der eKFV-Verordnung dürfen E-Scooter auf allen Verkehrsflächen fahren, die ,,dem Fahrradverkehr vorbehalten sind". So lautet die gesetzliche Formulierung.
Nun ist auch Radfahren (und Reiten) nicht auf jedem Waldweg erlaubt, aber dort, wo es erlaubt ist, spricht demnach nichts dagegen.