Elektro-Scooter und geteerte Feldwege befahren?
Darf man mit einem EKF (Elektrokleinfahrzeug), also E-Scooter und sowas, solche beschilderten Feldwege befahren oder müsste man damit rein rechtlich auf der Bundesstraße daneben fahren?
Bitte beachten: Auf Bild 1 ist ganz unten ein Zusatzschild, das einen Fahrradweg ausweist. Bei Bild 2 würde mich interessieren, ob die Angabe "Mofa frei" auch für E-Scooter, Segways und Pedelecs anwendbar ist.
5 Antworten
Das ist kein Radweg. Die Ausschilderung mit dem Fahrrad ist nicht lt. StVO. Das ist ein Radwanderweg und dafür vom Inhaber des Grundstückes freigegeben.
Interessant wäre die Klärung der Frage, ob das Zusatzschild „Mofas frei“ auf Bild 2 generell für Kleinkrafträder gilt und somit auch auf eKF anwendbar ist?
Das würde auch den Kommunen viel Geld für eine neue Beschilderung ersparen.
Natürlich, wenn der Nutzer in Sachen Land- und Forst unterwegs ist; sonst natürlich nicht, steht doch da klar und deutlich.
Weil sie zum Übwerholen die 2 m einhalten können, oder warum sollte sie sich freuen?
„Mofas frei“ bezieht sich auf Kleinkrafträder, natürlich darf man dort dann auch mit einem E-Scooter fahren. Mit einem Roller, der für 45 km/h zugelassen ist, allerdings nicht.
Was heißt das?
Das ist ein Zusatzschild. Mofas dürfen hier fahren.
Was bedeutet das?
Wenn das Zusatzschild zum Beispiel mit dem Schild „Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ aufgestellt ist, können Mofas trotzdem hier fahren.
Für andere Verkehrsteilnehmer gilt das Zusatzschild nicht.
Ein Scooter ist bei uns jedenfalls kein Mofa.
Ein Motorroller (Vespa, Peugeot Speedfight etc.) ist genaugenommen auch kein Mofa; trotzdem darf man damit dort fahren, wenn sie für 25 km/h zugelassen sind.
Ein eKF ist ein Kleinkraftrad, das ebenfalls nicht schneller als ein Mofa fahren darf, folglich gilt das Schild auch für diese.
Seit der Hercules Prima von vor 40 Jahren ging die Entwicklung an Fahrzeugen weiter, worauf die Verkehrszeichen eben nicht in allen Details eingehen können.
§12 eKFV:
(2) Ist ein Verbot für Kraftwagen (Zeichen 251 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), ein Verbot für Krafträder (Zeichen 255 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), ein Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) oder ein Verbot der Einfahrt (Zeichen 267 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) angeordnet, so dürfen Elektrokleinstfahrzeuge dort nur fahren oder einfahren, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt ist.
Zeichen 260 ist vorhanden. Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" ist nicht vorhanden. Somit Durchfahrt verboten.
Allerdings sind auf dem zweiten Foto durch das Zusatzschild „Mofas frei“ wiederum Kleinkrafträder erlaubt, wozu das eKF ja auch zählt.
Der Text der eKFV ist eindeutig. Es heißt "...nur einfahren, wenn dies durch das Zusatzzeichen eKF frei erlaubt ist". Das Zusatzzeichen fehlt. Die einzige Ausnahmebedingung, die der Gesetzgeber in der eKFV nennt, ist somit nicht erfüllt.
Das heißt also, man müsste in diesem Fall mit dem E-Scooter die Bundesstraße unmittelbar daneben benutzen, weil es auf dem Feldweg trotz „Mofa frei“ verboten ist? Ziemlich schwachsinnig und obendrauf lebensgefährlich.
Ich bin da nach wie vor anderer Ansicht. Denn „Mofa frei“ bezieht sich auf Kleinkrafträder bis 25 km/h was diese eKF mit einschließt.
Mit einem Moped, das für 45 bis 50 km/h zugelassen ist, darf man demnach dort dann nicht mehr fahren.
Etwas verspätet, aber noch der Vollständigkeit halber:
Antwort der Bundesregierung
https://dserver.bundestag.de/btd/19/153/1915350.pdf
11. Dürfen Wege mit der Ausschilderung „Verbot von Kraftfahrzeugen“ und dem Zusatzschild „Mofas frei“ mit elektrischen Tretrollern befahren werden?
Nein. Dies ist in § 12 Absatz 2 eKFV geregelt.
Soweit ich weiß, dürfen die auf Fahrradwegen fahren - ergo: oben ja.
Bei Mofas ist sowas auch inkludiert.
Auf Bundesstraße darfst du damit hoffentlich nicht fahren - ich würde auch dringend davon abraten.
Richtig, hier gibt es aber ein Verbot für motorbetriebene Zweiräder.
Ein E-Bike dürfte da auch fahren - was nicht erlaubt wäre, wären Motorräder - falls es um das erste Bild geht.
Ein E-Bike benötigt aber keine Kennzeichen, ist also etwas ganz anders.
Ein Mofa ist aber auch ein motorbetriebenes Zweirad ...
Hintergrund der Frage: Diese Wege führen von der Stadt hinaus zu ländlicheren Vororten. Es gibt also mit dem E-Scooter nur die Möglichkeit, auf diesen so beschilderten Feldwegen zu fahren oder eben auf der Straße.
Außerdem steht in der Verordnung für EKF ausdrücklich drin, dass damit Radwege zu benutzen sind, wo vorhanden. Frage ist: Zählt Bild 1 offiziell als Fahrradweg?
Vielleicht tatsächlich noch eine Lücke, die Dinger sind ja recht neu. Was ich weiß, ist, dass die eigentlich nicht auf Fußgängerweg dürfen.
Ich kenne niemanden, der sagen würde, dass man da kein Fahhradfahren dürfte - allgemein kann ich auch nur sagen: Bei den Landwirtschaftswegen ist das wurscht - da frag kein Aas nach.
Solange man keinen Unfall baut.
Wann verfährt Fahren mit Auto auf sowas? :-D.... Was ich natürlich nieeeeemals getan habe *hust*.
Fahrschule, 2. Stunde, Schild 260: Verbot für Kraftfahrzeuge.
Fragen? Nein, Scooter ist ein Kraftfahrzeug, benötigt ja die Versicherung dafür.
Und hat somit hinter dem 260iger nichts zu suchen. Verbot für Kraftfahrzeuge, nennt sich das Zeugs.
Das ist aber
- ein Widerspruch zu dem Zusatzschild "Mofas frei" auf Bild 2.
- ein Widerspruch zur eKF-Verordnung, in der steht, Zitat:
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Seitenstreifen befahren.
siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html §10
Anders ausgedrückt: Die EKF-Verordnung verlangt, dass man damit auf dem Radweg von Bild 1 fährt, auch wenn das Zeichen 260 das zu verbieten versucht!
Kein Versuch, das Schild ist uralt, die Fahrbahnen/Wege nach "Deiner" Ziffer 2 sind für mich nicht zu erkennen.
Es gibt auch auf dem Bild 1 kein Radweg.
Es gibt auch auf dem Bild 1 kein Radweg.
Quadratisches Schild ganz unten zeigt an, dass dort ein Radweg entlang führt.
Hier sind übrigens alle Fahrradwege mit diesem quadratischen Schild ausgewiesen, auch in der Stadt.
Radweg hat ein ganz anders Schild, also bitte!
Was sagst du dann zu dieser Beschilderung?
=> Beachte zusätzlich auch ganz unten das Schildchen "Radweg Route 3".
Wie gesagt, hier sind fast alle Fahrradwege mit diesen grün-weißen Schildern ausgewiesen...
Schilder für Radwege sind blau mit weißer Schrift.
Ich habe hier nochmals etwas gefunden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtmofa
Nach dieser Definition zählen Fahrzeuge mit maximal 30 cm³ Hubraum oder maximal 0,5 kW bei Elektroantrieb und höchstens 20 km/h als Leichtmofa und sind von der Helmpflicht befreit. Das trifft auf die E-Scooter zu => somit bei Schild "Mofa frei" erlaubt. Fahren mit E-Scootern auf Radwegen (was bei richtigen Mofas nrmalerweise nicht erlaubt ist) erlaubt die eKF-Verordnung als Ausnahmeregelung.
Somit sollte beides gehen :-)
bei mofas frei kannst fahren,bei nur land und forstwirtschaft nicht außer du bist landwirt auf dem weg zum acker
Und bei dem ersten Schild wo der Fahrradweg durchgeht?
da nur fahrräder,ein e-bike zählt dazu,alles andere nicht
Ich sehe da keinen Radweg.
Allerdings ist das ein Widerspruch zur eKF-Verordnung, in der steht, Zitat:
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und sonstige dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege, sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Seitenstreifen befahren. Nur wo diese nicht vorhanden sind, darf auf der Straße gefahren werden.
siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html §10
Anders ausgedrückt: Die EKF-Verordnung verlangt, dass man damit auf dem Radweg von Bild 1 fährt, auch wenn das Zeichen 260 das zu verbieten versucht.
Über die Anwendbarkeit des Zusatzschildes "Mofas frei" sagt die EKF-Verordnung nichts aus.
Und genau wegen dieser unsicheren Rechtslage habe ich auch diese Frage gestellt.
Also mit 15 bis 20 km/h nach nebenan auf die Bundesstraße mit dem Ding? Die LKW- und Busfahrer freuen sich :D