Mit Elektro Scooter von der Polizei angehalten. Welche Strafe droht mir?
Ich war für zwei Wochen in Griechenland, wo ich jeden Tag mit einem geliehenen Elektro Roller gefahren bin.
Als ich dann zurück in Deutschland war, habe ich mir einen E-Scooter bestellt. Kurz nachdem das Paket angekommen ist, habe ich eine kleine Testfahrt um den Block gemacht. In dem Moment habe ich einfach vergessen, dass E-Scooter in Deutschland noch nicht zugelassen sind.
Ich war keine 5 Minuten unterwegs und bin nur zwischen 5 und 10 km/h schnell gefahren (auf dem Fahrradweg). Zu meinem Glück stand genau in dem Moment die Polizei da.
Aus diesem Grund habe jetzt eine Anzeige am Hals, mit dem Tatvorwurf "Pflichtversicherungsverstoß" und "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Hatte schon mal jemand erfahrung in dem Bereich und kann mir sagen, was auf mich zukommt? Habe jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der Akteneinsicht beantragt hat und sagt, dass ich nicht zum Vernehmungstermin gehen soll und von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen soll.
Ich habe gelesen, dass man allein für "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine bis zu einjährigen Haftstrafe bekommen kann. Habe jetzt richtig angst, dass ich wegen einem E-Scooter von MyToys richtig Probleme bekommen werde. Ich hatte noch nie was mit der Polizei zu tun und jetzt wird mir so eine große Straftat vorgeworfen.
3 Antworten
Du hast einen Anwalt, lass ihn seine Arbeit machen.
Du wirst jedenfalls wegen sowas sicher nicht ins Gefängnis kommen. Eventuell wirst du eine übersichtliche Geldstrafe zahlen müssen, die weit unter dem Honorar deines Anwaltes liegt.
Das ist eine der wichtigsten Versicherungen die man haben sollte.
In den Knast musst du jedenfalls zu 100% nicht.
Da kann man durchaus auch anderer Ansicht sein.
Die FS ist Ersttäter, es kam zu keinem Schaden, sie ist nicht vorbestraft, die Maximalstrafe ist an sich schon bewährungsfähig. Was genau brauchst du noch? Vermutlich wird hier nicht mal ein Hauptverfahren eröffnet.
Mein Kommentar bezog sich auf die Notwendigkeit der RS-Versicherung.
oh, das stand nicht dabei.
Wohl wahr.
Findet man tatsächlich, wenn man auf das @augsburgchris vor dem Kommentar klickt. Ist aber wirklich echt bescheuert angeordnet hier;-)
Sozialstunden falls minderjährig, oder um die 30-50 Tagessätze Geldstrafe falls volljährig.
Außerdem droht eine Sperrfrist, falls Du einen Führerschein machen willst.
Übrigens ist nicht nur Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat, sondern Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch.
Fahren ohne Betriebserlaubnis ist dann aber nur eine OWI.
Tja, da die Dinger schneller als 6 km/h und aus eigener Kraft fahren können, zählen die in D als Kraftfahrzeug, genauso wie die Hoverboards.
Und um ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen, braucht man genau das, was die Polizei Dir vorwirft.
Ob du das vergessen hast, und wie lange du mit dem Ding unterwegs warst, ist der Polizei völlig egal.
Ich hoffe du hast Recht. Bin nämlich nicht Rechtsschutz versichert und allein der Anwalt wird mich meine Ersparnisse kosten.