Welche Mindestgeschwindigkeiten gibt es in Österreich?
Ist es erlaubt, auf der Bundesstraße 60km/h zu fahren und auf der Autobahn nur 80km/h zu fahren?
Weiters frage ich mich, ob ein Polizist mich wegen 80 auf der Autobahn und 60 auf der Bundesstraße abmahnen, bestrafen dürfte oder könnte.
Zur Info: Es gelte die StVO in Österreich Autobahn 130 meistens Abseits der Autobahn (Bundesstraßen, Landstraßen) in meinem Bundesland generell 80 (und oft nur 70)
Durch eine Ortschaft, die mit 50 beschränkt ist 40 zu fahren, ist das erlaubt?
Bei all den Fragen geht es mir nur darum, ob ein Exekutivbeamter so eine Fahrweise bestrafen kann und darf oder eben nicht.
Danke, OLI
5 Antworten
Ja es ist erlaubt. Nein, er darf dich nicht abmahnen.
Auf der Autobahn gilt 130 km/h (MAXIMAL - sofern nicht beschildert)
Auf der Autostraße/Bundesstraße 100 km/h (MAXIMAL - sofern nicht beschildert)
Das heisst aber nicht, dass du das auch fahren musst.
Du darfst auf der Autobahn mit allen Fahrzeugen fahren, die 60km/h + fahren dürfen (mit Autostraßen ist es fast das Gleiche).
Du darfst auf der Bundesstraße mit allen Fahrzeugen fahren.
Du darfst sogar 20 km/h mit deinem neuen BMW auf der Bundesstraße fahren. Es ist erlaubt. - Jedoch könnte es schon sein, dass dich ein Polizist aufhält, um zu checken ob alles bei dir in Ordung ist^^
Es gibt zwar in Österreich auch noch Mindestgeschwindigkeitsschilder (die sind rund und blau) - jedoch sind die echt selten.
Bzgl. Bundesstraße:
Bei uns im Ländle gilt 80, oft auch nur 70 oder 60. Gemessen wir da ständig und überall. Oft ist so viel Abbiegeverkehr an Kreuzungen und Ein- Ausfahrten, dass man mit der erlaubten Geschwindigkeit immer auf die Abbiegekollonen auffährt, ständig das Tempo wechseln muss. Stelle ich aber den Tempomaten auf 10 bis 15km/h langsamer als erlaubt ein, dann baut sich etwas Abstand nach vorne auf, dann verringert der sich mal wieder, da jemand abbiegt und ich fahre nie auf, rolle total entspannt dahin. Manchmal wird man dann überholt, oft sitzen Sonderschüler in ihren Virilitäts-BMWs (meistens 3er) drinnen und fuchteln herum, 3 Sekunden später sieht man dann deren Bremslichter und sie selber fast auf den Vordermann auffahren. Bis sie wieder weiter fahren können, bin ich schon wieder an der Stoßstange dran.
Auch in diesen Situationen habe ich mich schon gefragt, ob das langsamere Fahren strafbar oder abmahnbar wäre und wie meine Antwort für die Begründung meiner Fahrweise aussehen müsste, falls ein Polizist mich da mal dazu befragen würde (passierte mir aber noch nicht).
Der einzige, der meines Wissens gegen ein Gesetz verstoßen hat, war der LKW lenker. "
"Dauert etwa der Überholvorgang eines LKW mit einer Differenzgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h auf einer zweispurigen Autobahn mehr als 45 Sekunden, handelt es sich um ein ordnungswidriges Verkehrsmanöver"
Aus der Rechtsprechung:
Verkehrsbehinderdes Langsamfahren ohne triftigen Grund ist unzulässig.
Einen triftigen Grund zum Langsamfahren hat, wer dies aus objektiven Gründen wie Verkehrslage, Wetter, Unterwegsmängeln wie Motorleistung oder Ladung oder subjektiven Gründen (körperliche Verfassung) darf oder sogar muss.
Die Vermeidung hoher Geschwindigkeiten im Interesse des Umweltschutzes (Lärm, Abgase, Feinstaub) ist zu begrüßen. Wer aber allein deswegen behindernd langsam fährt, weil er glaubt, dadurch einen Beitrag zur Schonung der Umwelt zu leisten oder aus "erzieherischen" Gründen, begeht einen Verstoß (Quellenangabe: SchlHA 67,33)
Es kommt also auf die Begründung an, warum du langsam fährst und eventuell andere behinderst.
Eine festgelegte Mindestgeschwindigkeit gibt es nur sehr selten, grundsätzlich gilt aber, dass du andere Autofahrer nicht unnötig behindern darfst.
Dieses "unnötig" Behindern klingt sehr dehnbar. Den Begriff kenne ich. Wann spricht man von "unnötig Behindern"?
Leider sind viele juristische Begriffe seehr dehnbar. Auf manchen Straßen behindert man ja schon Leute wenn man mit der vorgegebenen Höchtsgeschwindigkeit fährt ;)
Es gilt die Regel, dass du den Verkehr nicht behindern darfst - abhängig von der Verkehrs- und Wettersituation.
Durch eine Ortschaft, die mit 50 beschränkt ist 40 zu fahren, ist das erlaubt?
Klar, 50 km/h ist ja die höchstzulässige Geschwindigkeit, bei 10 km/h weniger wird selbst bei optimalen Bedingungen niemand anderer behindert so dass dies verboten wäre mit 40 km/h zu fahren.
Diese Mindestgeschwindigkeitsschilder sind meistens auf der 2. und 3. Spur bei Autobahnen, meistens auch an Bergaufstrecken. Damit wird verhindert, dass schwere Fahrzeuge sich dahin "verirren".
Kurz zur Motivation meiner Frage:
Ich fuhr heute mal wieder das Rheintal von Feldkirch nach Dornbirn runter und hatte einfach extrem viel Zeit übrig bis zu meinem Termin. Der Verkehr war nicht besonders stark. So stellte ich meinen Tempomaten auf 80 um auf der rechten, und nur auf der rechten, Spur im LKW Tempo dahin zu rollen. Die Verbrauchsanzeige zeigt da nur 2,6l/100km an, alles wirkt so stressfrei. Die linke Spur, da sind nur 2 Spuren vorhanden, war so frei, dass es sich nie hinter mir staute, alle PKW mit genug Abstand mich überholen konnte. Was ich aber von LKW genötigt wurde, 5mal Blinken und Hupen ist für mich Nötigung, passte auf keine Kuhhaut. Ich wurde dann überholt und da dachte ich mir, ich stehe, als der an mir vorbei zog. Ich schloss danach auf ihn auf um mal auf dem Handy das Tempo per GPS zu messen. 90km/h!
Beim nächsten Ostblock LKW ließ ich mich nicht mehr beunruhigen und drehte die Spiegel etwas nach unten, damit ich das nötigende Geblinke gar nicht mehr sah.
Die Frage aber, wie und ob ich da gegen ein Gesetz verstoßen habe, hat mich dann aber beschäftigt und dann bewogen, hier euch zu stellen.
Dabei interessierte mich natürlich nicht die Meinung der Prols in den 40Tonnern, sondern die Abmahnbarkeit durch die Polizei. Dass ich nüchtern war und sowieso immer bin und sonst geistig im Rahmen dessen, was man von einem Lenker erwartet, war gegeben.