Wenn ich einen Auftragskiller dafür bezahle jemanden umzubringen, bin ich dann auch schuldig?
Hab eine kleine Frage aus einfacher Interesse, weil ich mir diese Frage schon öfters gestellt habe aber nie etwas dazu gefunden habe. Wenn ich eine Person dafür bezahle jemanden umzubringen, kann ich dann auch dafür bestraft werden? Wenn ja, wo steht das.
Ebenso würde mich interessieren ob man eine Leiche einfach so verstecken darf oder entsorgen und ob dieses auch ein Verbrechen werde.
Danke schonmal für die Antworten, ist eine interessante Frage finde ich
9 Antworten
Auftragskiller: Anstiftung zum Mord - § 26 StGB
Leiche: Totenruhe et al - § 169 StGB
Ja, auch dann wenn die Tötung aus bestimmten Gründen nicht vorgenommen wurde.
Kommt es zur auftragsgemässen Tötung, bekommst Du dieselbe Strafe wie der Täter.
Ja, StGB §26 https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__26.html
Ja weil du ja jdm.beauftragt hast und das dann eine Art Anstiftung ist, vergraben kannst du sie tioretisch überall ungewisser weise schon da du ja entweder jdm. umgebracht hast oder jdm.hilfst und jdm.bei einer Straftat zu helfen ist auch eine Straftat und sowas zu ignorieren,wenn man ne leiche sieht ist auch ne Straftat,sowas muss gemeldet werden .
Ja, natürlich! Anstiftung zum Mord, usw.