Darf die Polizei Konten einfrieren?

12 Antworten

ja das darf die polizei. z.b. bei schulden usw. da gibt es viele dinge. oder der lohn darf gepfändet werden usw.

PatrickLassan  18.08.2013, 10:30

Nein, das darf die Polizei nicht, und bei Schulden irgendeiner Art ist sie auch überhaupt nicht zuständig.

Schlauerfuchs  19.09.2014, 09:52
@PatrickLassan

Stimt , bei Schulden gibt es eine Zivilrechtliche Kontopfaendung. Die Polizie kann sowas nur bei der STA beantragen wenn sie meint mit dem Konto werden illegale Geschafte od. Terroraktionen bezahlt, dann entscheidet eine Richter darueber. Schwierige wird es wenn die Famile von den Geld Lebensmittel kauft und jemand das ander macht. Dann musste eigenlich die Versorgung frei sien, aber wenn das Konto mal gesperrt ist wird es schwierig, ggf. kann Beschwerde eingelegt werden.

Es wurde von dir ja schon ein paar mal angesprochen, wie es ist wenn Nichts mehr da ist. Also Konto eingefroren, nichts mehr zu essen usw. Es gibt in Dland die Möglichkeit, wenn Not am Mann ist, den Weg zur ARGE zu gehen. Essen, Unterkunft sind Grundrechte zur Not kann man dem Betroffenen auch Gutscheine zur Versorgung ausstellen.. Du bekommst dann zwar kein Bargeld, aber die Möglichkeit mit Gutscheinen einzukaufen. Wir haben in Dland zum Glück keine so assoziale Rechtsprechung wie in USA. Du hast auch das Recht auf Wohnung- hier würde Miete und Nebenkosten übernommen- vieleicht auch nur als Darlehn. Eine Grundsicherung sollte also in der Regel immer da sein!

Ein Konto zu blockieren wäre in Deutschland nur möglich auf Basis einer richterlichen Anordnung und ehe es die gäbe, müsste die Staatsanwaltschaft dem Richter schon sehr überzeugende Argumente liefern, warum das notwendig und unvermeidbar wäre.

"Mal eben so" ginge das gar nicht und die Polizei könnte das auch in keinem Fall entscheiden.

nein, das darf die polizei nicht.

dazu bedarf es eines richterlichen beschlusses oder so was

Budeler 
Beitragsersteller
 18.08.2013, 03:43

Einen richterlichen Beschluss kann man sich ja holen. Ich würde gerne eine ausführlichere Antwort haben.

alterwateh  18.08.2013, 03:49
@Budeler

warum ausführlich, wenn man das auch mit drei worten beantworten kann?

Budeler 
Beitragsersteller
 18.08.2013, 03:49
@alterwateh

Du hast es nur leider nicht beantwortet :-). Was ist denn, wenn man einen richterlichen Beschluss hat?

alterwateh  18.08.2013, 03:55
@Budeler

"Was ist denn, wenn man einen richterlichen Beschluss hat?"

dann holt man sich, was einem gehört

Budeler 
Beitragsersteller
 18.08.2013, 03:58
@alterwateh

Wenn der Polizist einen richterlichen Beschluss hat und das Konto 4 Monate dicht macht für die Ermittlungen. Was passiert dann? Verhungern?

Schlauerfuchs  19.09.2014, 09:57
@Budeler

Gegen so einem Beschluss kann Beschwerde eingelgt werden. Auch ist der Gang zum Sozialamt moeglich. Allerdings ist es schon schwirig auch ist es eine Sache mit der Haftung, sollte die Person selbstandig sein und es besteht der Verdacht und dann geht die Geschaftgrundlage den Bach runter und spaeter stellt sich heraus , dass es ein falscher Verdacht war , aber die Existenz ist zerstoert, ist es sehr schwirig von den Behoerden Schadenersatz zu bekommen. Das Strafrechtsentschaedigungsgesetz ist deht restricktiv.

Die Polizei: Nein.

Der Staatsanwalt? Ja.

Die Staatsanwaltschaft muss zuvor prüfen ob wirklich Anhaltspunkte da sind, die dafür sprechen, dass das Geld aus kriminellen Geschäften stammt, oder das die Gefahr besteht, dass das Geld ins Ausland geschafft wird.