Bruder muss 6 Monate ins Gefängnis wegen 600€ schulden?
Mein Bruder muss eine Strafe von 600€ bei der AOK Krankenkasse zahlen, weil er ein paar Monate arbeitslos und nicht krankenversichert war und auch kein Arbeitslosengeld oder ähnliches bekommen hat. Nun ist ein Brief gekommen in dem steht das er für 6 Monate ins Gefängnis muss, wenn er die Summe nicht in einem Monat bezahlt.
Mein Bruder hat den Brief leider erst heute gelesen da wir eine große Familie sind und er irgendwie verschollen war... der Monat ist also schon vorbei. Kann er noch etwas machen? Und wieso muss man wegen der lächerlichen Summe von 600€ gleich ein halbes Jahr ins Gefängnis wenn Leute die weitaus schlimmere Verbrechen begehen als arm zu sein, viel milder bestraft werden?!
Ist das verhältnismäßig? Vor allem das komische ist, mein Bruder hat schon einmal eine solche "Drohung" bekommen da er mal gegen einen Baum gefahren ist und 1200€ kosten verursacht hat, dafür hätte er bei nicht Zahlung jedoch nur einen Monat ins Gefängnis müssen?!
Wie kann es also sein das er für 600€ gleich 6 Monate hinter Gittern muss?!
Bitte helft uns, was kann er tun?
5 Antworten
Ruft bei der Stelle an, von wo das Schreiben gekommen ist und schildert die Sachlage. Dein Bruder soll sich für eine Ratenzahlung bereit erklären. Vielleicht klappt es ja so!
Versuchen könnt ihr es ja! Sagt, dass der Brief weggelegt wurde , um ihn an deinen Bruder zu übergeben, und erst jetzt wiedergefunden wurde!
Nein, es istnicht zu spät. Gerichtsvollzieher anrufen, Kaenzeichen bereithalten und erklären, daß man Vermögensauskunft erteilt.
„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“
Jedoch im Zusammenhang mit Schulden ist dies allerdings in zwei Fällen möglich:
Erstens wegen einer strafrechtlichen Verfolgung. Hat jemand z.B. einen Menschen geschädigt (Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung usw.), folgt daraus nicht nur ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadensersatz (= Schulden) durch die geschädigte Person, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung.
Der zweite Fall ist die Beugehaft. Bei Bußgeldern kann eine Haft angeordnet werden, um die Zahlungsbereitschaft des Schuldners zu erzwingen. Die Beugehaft kann auch angeordnet werden, wenn der Schuldner sich weigert, die Eidesstattliche Versicherung abzugeben. In beiden Fällen soll durch die Inhaftnahme erreicht werden, dass der Schuldner seiner Pflicht nachkommt, die gebotene Handlung vorzunehmen (= der „Wille“ des Betroffenen soll „gebeugt“ werden, damit er der gesetzlich normierten Pflicht nachkommt).
Dabei ist aber zu beachten: Es kann keine Haft angeordnet werden, wenn der Wille des Betreffenden besteht und ihn andere Gründe hindern, das Gebotene zu tun.
Dies ist oftmals bei Bußgeldern der Fall: Besteht beim Schuldner Zahlungsbereitschaft und erfolgt die Zahlung nur deshalb nicht, weil Zahlungsunfähigkeit besteht, ist für eine Beugehaft kein Raum. Dieser Fall dürfte daher im Rahmen eines ordentlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gar nicht vorkommen.
Danke dir, ich bin aber gerade so aufgewühlt und muss mich ordnen, kannst du mir sagen was wir am besten als nächstes tuen sollen?
Er hat ja die Frist vom Obergerichtsvollzieher versäumt, soll er ihn mal anrufen und fragen ob er eine Ratenzahlung vereinbaren kann? Er bekommt im Moment Arbeitslosengeld und könnte die schulden auf Raten abzahlen, der Wille ist ja da.
Er kann die eidesstattliche Versicherung ablegen. Dann besteht kein Haftgrund mehr. Dann kann er sich mit dem Gläubiger einigen, wie`s eben paßt. Der Antrag auf Haftbefehl ist nur ein Schuß von den Bug. Also GV anrufen! EV und Ratenzahlung Bargeld (die ganze Summe) anbieten.
Ja das beste ist sich mit den Gläubigern in Verbindung setzten, die wollen nur so schnell und unkompliziert wie möglich an ihr Geld!
Nein! Mit dem Gerichtsvollzieher! Der hat jetzt die Fäden in der Hand.
Sorry, sollte heißen "oder Geld anbieten" nicht "und", eins von beidem reicht.
Du musst schon präziser werden.
Zunächst einmal sollte eure Familie ihr Postproblem in den Griff bekommen. Jeder bekommt die für ihn bestimmten Briefe und legt sie entsprechend ordentlich zur Seite oder in Akten.
Wegen säumiger Beiträge zur Krankenversicherung muss niemand ins Gefängnis. Das ist Unsinn.
Beschreib mal, was genau in der "Haftladung" als Überschrift und sonst so im groben steht.
Nur aufgrund deiner Infos kann ich schreiben, dass es sich entweder um eine Geld - Ersatzfreiheitsstrafe handelt oder um Erzwingungshaft wegen der Nichtabgabe der Vermögensauskunft.
Bei beiden kann man die Haft abwenden, wenn man den Betrag zahlt. Selbst wenn die Polizei erscheint, darf man noch zahlen.
Die Polizei muss einem die Möglichkeit geben, den Geldbetrag noch zahlen zu können, indem sie den Schuldner zum Geldautomat und/oder zum Gericht fährt.
Bei der Erzwingungshaft kann man Haft auch abwenden, indem man die Vermögensauskunft abgibt, bzw. den ausdrücklichen Willen hierzu gegenüber dem Gerichtsvollzieher bekundet.
Ihr seid echt die besten, nun verstehe ich alles. Dankeschön.
Edd: kein Ding.
Dein Bruder soll sich aber nun schnellstmöglich, am besten telefonisch, mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen.
Die Bürozeiten des Gerichtsvollzieher stehen in seinem Schreiben. Da ruft er ihn an und sagt, dass er die Vermögensauskunft abgeben oder die 600 € bezahlen möchte.
Der Brief kam von einem GV, da gehts um Beugehaft, nicht um Strafe.
Bitter: das mit dem GV habe ich jetzt erst gelesen.
An den Fragesteller:
Dein Bruder hat 600 € Schulden. Da er diese nicht gezahlt hat, hat der Gläubiger die Abgabe der Vermögensauskunft über einen Gerichtsvollzieher verlangt.
Bei einer Vermögensauskunft muss ein Schuldner sämtliche Wohn- und Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß angeben. Macht er falsche Angaben ( ob fahrlässig oder bewusst ), ist das strafbar.
Der Gläubiger kann beantragen, dass bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft, bzw. der Weigerung, ein Haftbefehl gegen den Schuldner erlassen wird und dieser für bis zu 6 Monate in Erzwingungshaft kommt.
Dies hat der Gläubiger offensichtlich getan.
Wenn der Schuldner also weder zahlt, noch die Vermögensauskunft abgibt, kann er bis zu 6 Monate in Haft kommen. Allerdings muss der Schuldner umgehend entlassen werden, wenn er glaubhaft angibt die Vermögensauskunft nun doch abgeben zu wollen.
Die Haft kann vermieden werden, wenn dein Bruder die 600 € zahlt, die Vermögensauskunft abgibt, bzw. den Gerichtsvollzieher bescheid gibt, dass er die Vermögensauskunft nun in jedem Fall abgeben möchte.
Darf ich den ganzen Brief posten wenn ich die Namen zensiere?
Edd: Ja.
Bitte zensiere aber unbedingt den Namen deines Bruders, des Gerichtsvollziehers oder der Behörde, die Anschrift deines Bruders, sowie alle Aktenzeichen und Telefonnummern.
Dein Bruder hat vermutlich beim Gericht eine Bewährungsstrafe und zusätzlich die verlangte Zahlung an die AOK. Da er nicht gezahlt hat, also seine Auflage nicht geleistet hat, wurde die Bewährung widerrufen. Die 1200 Euro war vermutlich eine reine Geldstrafe!
Die Mutmaßungen werden immer schräger hier.
Die Zahlung von Krankenkassen Beiträgen war noch nie in der Geschichte der deutschen Justiz eine Bewährungsauflage.
Ich glaube, es handelt sich hier überhaupt nicht um Krankenkassenbeiträge, sondern um ein Betrugsverfahren o.ä. beim Gericht, wo es zur Zahlung einer Auflage, hier vermutlich die 600 Euro Krankenkasse, kommt. Solche Auflagen gibt es oft bei Bewährungsstrafen.
zahlt seine Schulden im Voraus und vereinbart dass er euch diese zurückzahlt
Ist es nicht schon zu spät? Und warum muss man wegen 600€ sechs Monate hinter Gittern, ist extrem übertrieben.
nein ist es nicht denn dem Staat ist es lieber dass das Geld bezahlt wird als auf Staatskosten im Gefängnis zu verbringen
Geldstrae ersatzweise Freiheitsstrafe, wie lange man reinmuß, hängt vm Tagessatz ab. Ein halbes Jahr halte ich aber für unglaubwürdig.
@Bitterkraut das denk ich auch. Vor ein paar Tagen ging ein ähnlicher Fall durch die Medien und nun möchte jemand das nachspielen um sich wichtig zu machen
Steht so im Brief: "Das Amtsgericht hat einen Haftbefehl zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen"
@newcomer, kannst du mir den Link zu den Berichten posten? Vielleicht handelt es sich ja um Betrug?
Der Haftbefehl kann ja nur von einem Gericht erlassen werden. Deshalb wird das Amtsgericht hier erwähnt. Aber es geht hier nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein Erzwingungsverfahren, also keine Strafe, sondern sog. Beugehaft.
Den Antrag dazu kann nur der Gläubiger stellen (oder bei Aussageunwiligen Zeugen vor Gericht auch der Staatsanwalt oder Verteidiger). Da es hier aber um Schulden bei der AOK geht, ist davon auszugehen, daß der Haftantrag vom Gläubiger(AOK) kommt, der hier vom Gerichtsvollziehr vertreten wird. Also ist der GV dein Ansprechpartner.
Das wäre auch unser Ansatz, aber ist es nicht schon zu spät? Er hat die Frist ja überschritten.