Baby auf Schoß von Beifahrersitz gefahren, Lappen weg?
Hallo ihr Lieben. Ich habe mal eine Frage, undzwar ist meine Freundin gestern mit uns in den Zoo gefahren. Jeder mit seinem Auto. Sie hat eine bekannte mit genommen und ihren 13 Monate alten Sohn. Als wir auf dem Rückweg waren und ich meine Freundin zum Auto gebracht habe, habe ich gesehen das sie ihren Sohn ohne Kindersitz bei sich auf den Schoß als Beifahrer vorne gesetzt hat. Wie verdient, kam die Polizei und die beiden wurden angehalten. Meine Freundin meinte sie musste als Fahrer 25 Euro Strafe bezahlen aber mit mehr Konsequenzen wäre nicht zu rechnen. Glaubt ihr das kann so sein? Ich kann es mir schwer vorstellen das man dafür nur ein Buß Geld bekommt! Ich bin der Meinung das der Beifahrer (Noch nicht fertig mit dem Führerschein aber hat schon die Theorie gehabt) meiner Meinung nach eine Sperre bekommt, denn auch Beifahrer werden für Sowas bestraft oder sehe ich das falsch? Und meine Freundin mindestens einen Punkt dafür bekommen sollte ..
6 Antworten
Der Beifahrer bekommt garnix. Der Fahrer ist für die Sicherheit der Insassen verantwortlich. Sie muss ja net losfahren.
Es wird geahndet wie Fahren ohne Gurt. Leider. Evtl. gibts nen Punkt.
Für mich wäre das eine Gefährdung des Kindes und sollte neben einem Fahrverbot auch ein Besuch vom Jugendamt mit sich ziehen!
Kommt oft genug vor. Zu DDR-Zeiten gabs noch keine solchen Kindersitze, da war das noch „normal“. Heute undenkbar
Genau meine Meinung
! Ich war schockiert und konnte es nicht fassen ..
Das sollte mit mehrjähriger führerscheinsperre bestraft werden...aber wenn die keine Personalien aufgenommen haben, passiert leider gar nix
Damit würde man mehr Schaden anrichten, als einem lieb ist. Nen ordentliches Bußgeld tut für den Moment mehr weh. Aber kann es verstehen.
Der Fahrer ist für die Mitfahrer zuständig. Z.B Wenn sich einer nicht anschnallt wird auch der Fahrer dafür zur Verantwortung gezogen.
25€ Bußgeld ist VIEL zu wenig für das dass ihr eine Leben eines Kleinkindes auf das Spiel setzt....
Eben! Wahnsinn das solche Menschen noch ihren Führerschein weiter machen dürfen bei so einer Einstellung ..
Das dürfte in dem Fall nur eine Verwarnung von 30 Euro geben. Hier spricht man von unreichend gesichert, bzw. nicht nach Vorschrift gesichert. Eben kein entsprechender Kindersitz. Ob nun Baby, Kleinkind oder Erwachsener, das Gesetz macht da natürlich keinen unterschied. Dafür sind andere Gesetze da.
Wäre das Kind alleine auf dem Beifahrersitz gesessen gäbe das 60 Euro und einen Punkt für den Fahrer.
Es ist ein Mythos, dass das Verwarngeld der Fahrer zahlen müsste. Ist derjenige, der sich nicht angeschnallt hat (oder in dem Fall das Kind hält) volljährig, so muss der das Verwarngeld zahlen. Ist der aber minderjährig, so müssen dafür die Eltern des Minderjährigen aufkommen. Das fällt unter die Fürsorgepflicht der Erziehungsberechtigten.
Missachtung der Kindersitzpflicht:
Wann ist ein Bußgeld möglich?
Bis zum Alter von 12 Pflicht, darüber hinaus reicht normalerweise der Sicherheitsgurt.
Eltern, die ihre Kinder im Auto transportieren, ohne diese durch einen Kindersitz entsprechend zu sichern, müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie von der Polizei angehalten werden.
So droht Ihnen ein Verwarngeld von 30 Euro, wenn Sie ein Kind ohne die vorschriftsmäßige Sicherung im Auto mitnehmen.
Sind mehrere Kinder an Bord, erhöht sich die Strafe auf 35 Euro.
Sind Sie selbst maßgeblich als Kraftfahrzeugführer dafür verantwortlich, das Kind vorschriftsgemäß zu sichern und unterlassen Sie dies, warten nicht nur 60 Euro, sondern auch ein Punkt in Flensburg auf Sie.
Bei mehreren Kindern sind bereits ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt fällig.
Sollten Sie einen Säugling in einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung auf dem Beifahrersitz transportieren, obwohl der Airbag betriebsbereit ist, droht außerdem ein Verwarngeld von 25 Euro.
Auch dann, wenn lediglich der Aufkleber, auf dem vor einem betriebsbereiten Airbag im Hinblick auf ein rückwärtsgerichtetes Rückhaltesystem gewarnt wird, nicht vorhanden ist, kann ein geringes Verwarngeld von 5 Euro drohen.