Ist es laut Gesetz verboten sich selbst umzubringen?
Hey,
es heißt ja selbstMORD begehen.
Und mord ist ja bekanntlich laut Gesetz verboten. Nun stellt sich mir die Frage, ob es laut Gesetz ebenso verboten ist sich selbst umzubringen, wie es verboten ist andere umzubringen ?
Ich weiß, es würde kein Sinn ergeben dafür bestraft zu werden, da es ja garnicht mehr möglich ist aber im Gesetz sind ja viele Dinge geschrieben, die praktisch nie passieren würden.
Würde mich einfach mal interessieren :D
LG
13 Antworten
Zumindest in Deutschland ist es derzeit nicht verboten. Es würde im Übrigen durchaus Sinn ergeben: wäre Selbsttötung strafbar, wäre auch der Versuch strafbar (und nach dem lebt man schließlich noch). Auch könnte die Strafbarkeit eine Bedeutung für etwaige Erblässe von Bedeutung sein. Und nicht zuletzt ein historisches Beispiel: Zu Zeiten, zu denen Selbstmord auch in unseren Gefilden noch strafbar war, verloren Selbstmörder ihr Recht sich auf Friedhöfen bestatten zu lassen.
In der Begründung daraus resultierender Rechtsfolgen.
Salue
Verboten ist es nigends in Europa. Zur Diskussion stehen hingegen die Unterstützung bei einem Suizid, allenfalls die Frage, wie ein Arzt mit diesem Thema unzugehen hat.
In diesem Punkt sind die Niederlande und die Schweiz recht liberal. In Deutschland hingegen wird die Diskussion sehr stark von der Kirche geleitet, die dies strikt ablehnt.
Viele Rentner mit letaler Krankheit kommen daher in die Schweiz, um Ihren eventuellen schweren Alterssymptomen hier eine Ende zu setzen und in Ruhe abzutreten.
Ich bin selber seit Jahrzehnten Mitglied einer Sterbehilfeorganisation.
Tellensohn
strafbar ist der Selbstmord nicht. Misslingt er aber, geht´s häufig in die Psychiatrie. Gelingt er, haben die Angehörigen das Nachsehen: zwar nicht erbrechtlich, wohl aber versicherungstechnisch. Eine Lebensversicherung z.B. wird bei Suizid nicht an den/die Begünstigten ausgezahlt.
Eine Lebensversicherung z.B. wird bei Suizid nicht an den/die Begünstigten ausgezahlt.
Stimmt nicht so pauschal.
Diese Einschränkung gilt i.d.R. nur in den ersten 3 Jahren der Laufzeit.
Ein Anbieter der diese Klausel für die gesamte Laufzeit Aufrecht erhalten will, wird von mir auch nicht vermittelt.
strafbar ist der Selbstmord nicht
Kann er auch nicht sein, weil kein Mordmerkmal vorhanden ist. Und Selbsttötung, wie es richtig heißt, ist kein Straftatbestand.
"...weil kein Mordmerkmal vorhanden ist."
Selbstverständlich sind hier alle Mordmerkmale vorhanden: sowohl Ziel, Plan als auch Sicherheit und Mittel in der Durchführung. Hier passiert nichts ´zufällig´ wie z.B. bei Körperverletzung mit Todesfolge.
"Und Selbsttötung, wie es richtig heißt, ist kein Straftatbestand. "
Das habe ich geschrieben! Was soll also dieser sinnfreie Kommentar?
Soweit ich das nun weiß - dabei könnte ich mich aber auch irren - ist es verboten, ja. Allerdings nur um die Leute
a) davon eher abzuhalten, Selbstmord zu begehen und
b) um den Rettungskräften und der Polizei eine gesetzliche Grundlage und Handhabe zu geben, damit sie auch aktiv werden können um jemanden von einem Selbstmord abzuhalten, bzw. ihn davor zu retten.
Unter Strafe steht es meines Wissens nach nicht, wäre ja auch irgendwie ziemlich sinnlos.
Punkt b) ist grober Quatsch.
Ich schrieb ja bereits das ich mir nicht sicher bin, aber:
Es gab durchaus schon Fälle, in denen ein Suizidversuch von Rettungskräften vereitelt wurde und der "Täter" jene danach verklagen wollte.
Hast du da irgendeinen konkreten Nachweis dafür?
Naja, "verklagen wollen" heißt ja nicht, dass das eine gesetzliche Grundlage ist. Ich kann jetzt auch dich "verklagen wollen", weil mir deine Nase nicht gefällt, aber das heißt nicht, dass ich Recht bekomme.
Einschreiten von Polizei bzw. Rettungskräften beruht darauf, dass eine konkrete Gefahr für Rechtsgüter (Leben, Eigentum, etc.) besteht. Das hat nichts damit zu tun, dass ein Straftatbestand verwirklicht sein muss. Alles im Gesetz nachzulesen.
Ahja, wieder mal was dazu gelernt.
Aber das nachlesen erspare ich mir, bei den ganzen Paragraphen und Fachbegriffen blickt doch eh kaum noch ein "Normalbürger" durch. :-)
Na, da liegst du nicht ganz falsch :D
Und mord ist ja bekanntlich laut Gesetz verboten
Die strafrechtliche Definition von "Mord" verlangt aber die Tötung eines anderen Menschen.
https://www.minilex.de/a/die-strafbarkeit-bei-selbstmord-und-bei-selbstverletzung
Richtig. Wenn die Tötung eines Menschen aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen verübt wird, ist man ein Mörder. Andernfalls wäre es Totschlag, es sei denn man handelt aus Notwehr.
Und, wo wäre der Sinn dabei?