Hundescheiße vs. Pferdeäpfel
Fast in jeder Kommunalsatzung ist vorgeschrieben, dass Hundebesitzer den Auswurf ihrer Vierbeiner einzusammeln und zu entsorgen haben und dass Nachlässigkeiten als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Wieso dürfen aber die Pferde der Polizei-Pferdestaffel ungehindert auf die Fahrbahnen scheißen und die Polizei macht das weder weg noch wird sie dafür bestraft? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Wenn ja - welche?
27 Antworten
Eine Rechtsgrundlage ist nicht notwendig .. im Gegensatz zur Hundescheiße, sind die Pferdeäpfel in den meisten städtischen Satzungen nicht erwähnt ..
Es bedarf einer separaten Erwähnung!
Der Verursacher bzw. Verantwortliche einer Verunreinigung, hat diese zu entfernen .. unabhängig von der Art der Verunreinigung.. klar ..
der große Unterschied liegt aber darin, dass Hundescheiße eben i.d.R. in einer städtischen Satzung erwähnt und das Nicht-Entfernen mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet wird. Das ist bei Pferdeäpfeln in keiner mir bekannten Stadt der Fall.
Das ist falsch, denn das ist im Prinzip beides schon durch dieses Wort "Verunreinigung" in dem oben genannten Text geklärt. Es wurde für Hundehalter nur zuätzlich erwähnt.
natürlich ist beides eine Verunreinigung und somit den jeweiligen Straßengesetzen erwähnt .. dem widerspreche ich doch gar nicht.
Deshalb habe ich doch auf den sehr wichtigen Unterschied hingewiesen: die Hundescheiße ist in vielen städtischen Satzungen besonders erwähnt und es ist ein fester Bußgeldsatz festgelegt! Bei Pferdeäpfeln ist das nicht so!
irgenwie ist dass wegräumen nicht wirklich nötig, da der kot von Prerden aus rein Pflanzlichen stoffen (Gras, heu,...) besteht ^^
Es geht ja auch nicht um eine Umweltschädigung o.ä. .. aber eine Straße ist nunmal kein Komposthaufen!
Also, wenn ich mir mal die verschiedenen Landesstraßengesetze vor Augen führe -
hier nur mal beispielhaft § 40 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz:
"§ 40 Verunreinigung
(1) Wer eine Straße mehr als verkehrsüblich verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; andernfalls kann die Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten auch die Gemeinde, die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen."
dann aber ich aber das unvermeidliche Gefühl, dass da sehr wohl eine Rechtsgrundlage notwendig ist!
Hallo, daß mit dem Auffangen der Pferdeäpfel wäre nicht neu und zu empfehlen. In Wien z.B. haben die Pferde an den Kutschen auch solche Art Taschen hinten dran, um die Pferdeäpfel aufzufangen. Wie würde sonst die Hofburg aussehen? Vielleicht kann jemand den Vorschlag auch bei den Polizeipferden machen. Wie bei fast allen Gesetzen, so wird auch bei den Hundebesitzern, die den Kot ihrer Tiere nicht wegmachen, leider nicht ernsthaft durchgegriffen.
gute Idee! Aber die Kutschpferde gehen immer ganz langsam. Dabei stört das wohl nicht so. Die Polizeipferde müssen im Notfall schnell sein - wie geht das mit so einer Tasche?
Vielleicht muß man eine entsprechende Tasche konstruieren? na, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Aber du hast schon Recht, es ist schwierig.
Die Pferdeäppel werden in der Regel nicht lange liegen. Die Kleingärtner sind daran sehr interessiert. Und sie werden es bedauern, daß es nicht mehr sind. Die 3 Pferdeäppel sind nichts im Vergleich zu den Tonnen Hundescheiße die nicht entsorgt wird.
Um solche Mengen zu produzieren wie ein Pferd bei einer " Entladung" muss sich mein Hundchen lange krummmachen...;-)
Kräftig nachhelfen hilft:))
Hallo Leute! Ich verstehe nicht, daß Pferdeäpfel als Verunreinigung betrachtet werden. Pferdeäpfel sind eine Emission, die der Verkehrsteilnehmer Pferd bei seiner gesetzeskonformen Teilnahme am öffentlichen Verkehr eben emittiert. Ein Auto produziert gesundheitsschädliche Abgase und ein Pferd wertvolle Biomasse. Das Problem ist nur, daß die Straßen ausschließlich für rollende Maschinen gemacht sind und nicht für alle Verkehrsteilnehmer. Straßen sollten auch für Fußgänger und Reiter als Naturweg gestaltet werden, dann hätten Reiter - also Biomobilisten - eine geeignete Infrastrktur zur Fortbewegung!
Da magst du Recht haben. Ich warte auch schon lange darauf, dass Eisenbahngleise endlich für Fußgänger freigegeben werden.
ein pfer darf es, weill es zu umständlich wäre wenn man immer ab dem pferd absteigen müsste :)
Wie blackleather es schon gesagt hat, sind die Pferdeäpfel genau wie Hundekot in den Landesstraßengesetzen geregelt und auch in den meistens Stadtreinigungssatzungen. Die sind beide gleichberechtigt geführt, aber das gilt auch für jegliche andere Art wie Dosen, Flaschen, Gläser, und sonstiger Müll. Es bedarf keiner separaten Erwähnung.