Reklamation mit Aktionspreis Differenz drauf bezahlen?

3 Antworten

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Rechtlich sieht es so aus, dass du ein Produkt gekauft hast, welches einen Sachmangel aufweist. Hier greift die Gewährleistungspflicht des Händlers. Das bedeutet, dass der Händler gewährleisten muss, dass du ein mangelfreies Produkt bekommst. Wie er das anstellt bleibt jedoch ihm überlassen. Er hat die Wahl dir entweder einen neuen Schuh zu geben oder den schadhaften Schuh reparieren zu lassen (sofern möglich). Ein grundsätzliches Recht sofort das Geld wiederzubekommen hast du nicht. Aber du wolltest ja eh lieber dieses Modell behalten.

Wieviel der Schuh damals gekostet hat und heute kostet, das spielt dabei überhaupt keine Rolle. Denn den Kaufvertrag mit allen sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten hast du an dem Tag geschlossen, an dem du dieses Paar Schuhe, zu den an diesem Tag geltenden Konditionen (inkl. Preis), gekauft hast.

Nein, die Verkäuferin hat kein Recht. Im Gegenteil! Es dürfte sogar so weit gehen, dass falls sie den Schuh gar nicht mehr hätten du ihn woanders kaufen könntest und wenn er dort teurer wäre müsste das erste Geschäft dir die Differenz bezahlen.

SilleBoo  15.12.2017, 23:24

Da macht sie es sich sehr einfach. Nur du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten und somit dein Geld zurück verlangen. Ersatz bzw. Schadensersatz ist etwas anderes. Du müsstest mit dem Betrag den du erhältst den entstandenen Schaden beheben können und da es den Schuh nicht mehr zu dem Preis gibt ist es kein Schadensersatz. Da komme ich wieder darauf zurück wie es wäre wenn der Verkäufer den Schuh nicht mehr hätte. Hätte hingegen ein anderer Laden ihn noch oder ein Online-Handel und dort wäre dieser Schuh teurer, müsste der Verkäufer für die Kosten der Nacherfüllung aufkommen. Natütlich müssen diese verhältnismäßig sein und es kommt darauf an was es für Schuhe sind. Aber da sie den Schuh auf Lager haben ist das für dich ja sowieso irrelevant^^

Zitronensaft90 
Beitragsersteller
 15.12.2017, 23:30
@SilleBoo

Vielen Dank für die Auskunft :-)

SilleBoo  15.12.2017, 23:04

Sag du bestehst auf dein Recht auf Nacherfüllung bzw. Ersatz! Das ist klar im BGB geregelt und erwähne, dass du dich ansonsten an die Verbraucherschutzzentrale wendest. Tatsächlich muss der Verkäufer die Kosten tragen, die für die Nacherfüllung anfallen. Kannst du auf der Seite auch alles nachlesen. :)

Zitronensaft90 
Beitragsersteller
 15.12.2017, 23:15
@SilleBoo

Das hab ich der Verkäuferin auch versucht zu erklären, sie sagte in dem sie mir den Betrag den ich bezahlt habe zurück gibt würde ich Ersatz erhalten und könnte mir für den Wert was neues aussuchen.

SilleBoo  15.12.2017, 23:12

Nein das ist kein Quatsch! Wie du schon sagst hat der Händler mit dem Kunden einen Kaufvertrag abgeschlossen und muss seine dadurch entstandenen Pflichten erfüllen. Da in diesem Fall der Schuh noch auf Lager ist und der defekte Schuh wahrscheinlich nicht repariert werden kann, kann die Kundin auf Ersatzlieferung bestehen und das ändert absolut nichts am Preis.

Cokedose  15.12.2017, 23:00

Das ist Quatsch. Was andere Läden für Preise haben und was bei einem unbeteiligten Dritten los ist, ist für diesen Fall vollkommen irrelevant. Der Händler hat einen Vertrag mit dem Kunden und mit niemanden sonst.

Zitronensaft90 
Beitragsersteller
 15.12.2017, 22:55

Ok, sehr interessant. Kann ich das online irgendwo nachlesen und drucken? Das ich es dem Geschäft vorlegen kann ?

Ontario  05.09.2018, 08:54
@Zitronensaft90

Das geht in keinem Fall, dass man einen Artikel zu einem Preis kauft, der Artikel schadhaft ist und vom Händler zu diesem Preis nicht mehr beschafft werden kann, weil es z. B. ein Aktionsangebot gewesen ist.

Da muss der Händler entweder , soweit möglich den Schuh reparieren lassen, falls nicht möglich dir das Geld zurückzahlen.

Einen höheren Preis darf er für den Fall nicht von dir verlangen, wenn der Schuh dennoch beschafft werden kann. Mit dem Kauf der Schuhe hast du einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen und da gilt der genannte Preis.

Wen du dir dieses Paar Schuhe in einem anderen Geschäft kaufen kannst, das Paar Schuhe dort teurer ist, kannst du von deinem Händler den Mehrpreis nicht verlangen.

Angenommen das Paar Schuhe hat 100.--€ gekostet. Ist mangelhaft, kann nicht repariert oder vom Händler beschafft werden, du aber das Paar bei einem anderen Händler kaufen kannst der dafür 140.--€ verlangt, so kannst du die 40.--€ Mehrpreis von deinem Händler nicht verlangen.

Die verkäuferin hat recht. Du bekommst nur den betrag ersetzt, den du bezahlt hast.
Dass der schuh jetzt teurer ist, weil er nicht mehr aktion ist, ist leider pech.