Wenn ich eine Wohnung kaufen möchte aber erst 7 Monate später einziehen kann....
Was ist bei Notarvetrag zu beachten, wenn ich einen Wohnung kaufe, aber erst in 7Monaten einziehen kann, weil die Wohnung erst dann vom jetztigen Eigentümer geräumt wrid. Kann die Auflassung trotzdem jetzt schon gemacht werden und der Vertrag?
3 Antworten
ich schliesse mich 'corvettedrv' an: den vertrag kannst du jetzt du jetzt schon abschliessen, allerdingds steht dem bisherigen mieter das vorkaufsrecht zu (ggf. bei grundstücken auch der stadt). dass erledigt aber dein notar für dich bzw. informiert er dich darüber, dass der (bisherige) mieter davon keinen gebrauch gemacht hat (bzw. machen wird). frühestens dann wirst du im grundbuch eingetragen (das erledigt aber auch der notar für dich; du wirst über jeden schritt von ihm unterrichtet und erhälst es jeweils schriftlich.)
Zum einen: Frage lesen. Der EIGENTÜMER wohnt drin. Zum anderen:
Ein Vorkaufsrecht des Mieters besteht nur bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, nicht aber beim normalen Verkauf einer Mietwohnung.
wenn du die Wohnung unbedingt haben willst, sollte der Vertrag gemacht werden, Zahlung und Übergabe natürlich erst bei Übernahme.
Und ganz wichtig: stell eine Klausel mit ein, falls der jetzige Eigentümer nicht pünktlich raus geht...man kann ja nie wissen.
der vertrag kann jetzt schon gemacht werden.datum der zahlung und übergang in 7 monaten.haben wir gerade erst ähnlich vollzogen.