Einzug vor Kaufpreisfälligkeit

5 Antworten

Wenn ich richtig gelesen habe, hat der Notar wohl die Löschungsbewilligungen des Verkäufers vorliegen. Der Kaufvertrag wurde unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass die Hypotheken des Verkäufers mit dem Geld des Käufers abgegolten werden.

Gibt es Zeugen für die Aussage, dass der Verkäufer einen Einzugstermin vor Eintrag ins Grundbuch als Eigentümer und den Löschungseinträgen der Grundschulden des Verkäufers gelöscht sind. Könnte der Notar selbst sein.

Will der Verkäufer die 20.000,- Euro vorab oder zusätzlich?

Sollte der Kauf "reibungslos über die Bühne gehen", kann eigentlich nichts passieren. Ob der Verkäufer nun für die Grundschuld Unterlagen beibringt oder nicht, ist (fast) unerheblich, der Gläubiger steht ja im Grundbuch mit der Grundschuld, der muss der Löschung zustimmen.

Juristisch gesehen seid ihr noch nicht Eigentümer, erst nach Eintrag als Eigentümer - das heißt, der Verkäufer wird im Grundbuch gelöscht, ihr werdet eingetragen.

Falls der Verkäufer zusätzlich 20.000,- Euro nur für die Erlaubnis will, würde ich ihm androhen, bis zur Umschreibung entweder eine Ersatzwohnung anzumieten, oder in eine Pension ziehen. Das wäre dann der Schadenersatz, der dann vom Verkäufer eingeklagt wird, sowie die Kosten einer Einlagerung der Gegenstände zum Umzug.

Ich denke, der Verkäufer lässt Sie dann doch dort wohnen.

Vielleicht ist der Verkäufer bisschen klamm und sieht da ne Möglichkeit, Geld zu generieren. Wichtig dabei - das Verschulden der Verzögerung muss beim Verkäufer liegen.

Das Recht, den Einzug zu verhindern, bis ihr Eigentümer seid, hat er.

Sabbibu 
Beitragsersteller
 13.01.2014, 06:22

Es gibt leider keine Zeugen, wir waren so naiv und dachten das uns so ne "liebe" Omi doch nicht übern Tisch ziehen will und sich an gemachte Absprachen halten wird.

Sie will das Geld vorab haben! Wir denken auch das Sie das Geld jetzt braucht und hier wirklich ihre Chance wittert.

Wie würde sich das den Verhalten wenn kommenden Samstag nur unsere Sachen und Möbel einziehen und wir dann bis wir Eigentümer sind woanders schlafen. Dann wohnen wir ja noch nicht drin da kann sie uns doch dann gar nix, oder?

Problemmanager  13.01.2014, 18:10
@Sabbibu

Na ja, wenn es keine Zeugen gibt, die Umstände sprechen ja für Sie.

Moralisch könntet ihr ja einziehen.... Laut Absprache könntet ihr einziehen (Umzug und Wohnen), also "Besitz ergreifen" = Nutrzung über ein Eigentum, ohne Eigentümer zu sein.) Durch schlüssiges Handeln gibt es bereits genügend Hinweise, die einen vorzeitigen Einzug begründen. Dass nun "kurz vor Toresschluss) der Sinneswandel des Verkäufers sich ändert, ist ein Hinweis darauf, dass eben der Verkäufer nun die Absprache an eine Bedingung knüpfen will, die anfänglich nicht vereinbart war.

Juristisch seid ihr erst Eigentümer, wenn ihr eingetragen seid. Wenn nun schon renoviert und saniert wird, stellt das unter Umständen eine Wertsteigerung für Haus und Grundstück dar, der evtl. nur dem jetzigen Eigentümer (zurzeit Verkäufer) zukommt. Wenn ihr eure Möbel reinstellt, heißt das, dass ihr Rechte eines Besitzers in Anspruch nehmt, ohne dass es vertraglich vereinbart ist. Da muss der jetzige Eigentümer (Verkäufer) nicht einverstanden sein.

Wie ich bereits oben geschrieben habe, - kleines Gespräch mit der "netten Omi" führen, dann lässt sich das alles glattbügeln, ohne dass ihr Gerichte bemühen müsst, wegen Schadenersatz wegen schuldhaftes Hinauszögern eines Rechtsgeschäftes.

Wenn ihr die 20.000,- Euro "vorab" zahlen wollt, um Ruhe zu haben und es ist für Euch ohne große Umstände möglich, dann eine Quittung verlangen, dass dies eine Anzahlung auf den Kaufpreis für ..... (Norarvertrag vom ... für ) mit der Erlaubnis, vor Umschreibung den Einzug und das Wohnrecht auszuüben. Was passiert, wenn der Kauf nicht zustande kommt???? Noch mehr Probleme, ...plus Umzugskosten zu den bereits erbrachten anderen Leistungen ...plus Nebenkosten des Kaufvertrages, der rückgängig gemacht werden muss.

Also - besser einigen, es lebt sich auch danach viel friedlicher.

Wenn ihr unbedingt streiten wollt, Haus und Grundstück bieten immer Grund zum Streiten - wenn man will.

das Haus gehört euch erst, wenn ihr im Grundbuch steht. wenn ihr jetzt renoviert, dann steckt ihr Geld in ein Haus das euch nicht gehört und wenn irgendwas mit der Einragung schief geht, dann kann es passieren, dass ihr entweder alles wieder zurück bauen müsst oder auf den Kosten sitzten bleibt, die ihr in das Haus gesteckt habt. Ich versteh die Argumentation nicht. im Grundbuch steht doch, wenn da ne Grunschuld drauf ist und vorallem auch wer diese hat. also warum muss dass der aktuelle Eigentümer Uhterlagen nachreichen????

ihr habt das haus gekauft .. richtig!? ihr habt aber noch nichts dafür bezahlt... Richtig? das ist kompliziert... einerseits ist es NICHT eure solange die sache nicht bezahlt ist.. klar ne! is ja bei allen anderen auch so... allerdings ist auch eine mündliche vereinbarung ein vertrag! wenn ihr könnt zahlt die hälft mit der auflage das die grundschuld gelöscht wird... geht eine frist an... regel ist 2-4 wochen... meiner meinung nach könnt ihr einziehen... es ist ein vertrag geschlossen! eine widerspruchsfrist (sofern eingerichtet) ist nach gut 3 monaten abgelaufen... allerdings bleibt die tatsache das ihr noch nichts bezahlt habt!

Grundsätzlich gibt der Notar entsprechend der Abwicklung des Kaufvertrages die Termine vor. Wollt Ihr nun einziehen, bevor der Notar sein Einverständnis gegeben hat, kann dies natürlich Ärger geben. Andersherum verstehe ich Euch aber auch nicht so ganz. Warum habt Ihr Euch nicht bereits an den Notar gewandt, warum die Löschung noch immer nicht erfolgt ist? Es ist seine Aufgabe, sich hier um die Überwachung / Einhaltung von Terminen zu kümmern. Nötigenfalls hätte er hier zwischenzeitlich beim Amtsgericht / Grundbuchamt nachhaken müssen.

Sabbibu 
Beitragsersteller
 12.01.2014, 22:56

Der hat sich um alles gekümmert. Eidesstattliche Versicherung und eine Löschung wurde schon bestätigt. Bei der zweiten musste Sie nochmal was für die Bank unterschreiben dies erfolgte am 2.1.14 durchgeführt. Durch den Notar werden wir hierzu immer regelmäßig informiert. Aber da die VK halt gar keine Unterlagen mehr zur Grundschuld hat, dauert dies so lang.

Was steht denn im Kaufvertrag bzgl. des Übergabetermins bzw. Besitzübergangs?

Sabbibu 
Beitragsersteller
 12.01.2014, 22:57

Da stehen keine Angaben