Wenn ich als Mitarbeiter bei Kaufland 500€ finde, bekomme ich Finderlohn?
Hallo zusammen
mal angenommen ich finde 500€ auf dem Boden bei Kaufland, wo ich als Aushilfe arbeite. Ich gehe zum Chef, übergebe Ihm das Geld und er tut es in einen sicheren Umschlag und schreibt Uhrzeit und Datum auf, wann es gefunden wurde falls sich ein Kunde meldet.
Es meldet sich jedoch kein Kunde . Was passiert mit den 500 € und steht mir ein Finderlohn zu ??
4 Antworten
Das Geld gehört dem Geschäft, ist leider so. Finderlohn gibt es nur im Privatrecht. Hätte der Mitarbeiter das Geld irgendwo anders gefunden und in ein Fundbüro gebracht, würde es nach 6 Monaten ihm gehören. In diesem Fall ist es leider aber so das es dann dem Geschäft gehört, weil es im Geschäft gefunden wurde.
Sachen, die in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefunden werden, müssen beim Aufsichtspersonal abgegeben werden. Weitere Pflichten und Rechte haben Sie in diesem Fall nicht.
Der Grund dafür ist: Wer in einem öffentlichen Verwaltungsgebäude, in einer Kirche, einer Schule, einem Spital, im Theater oder im Kino, in der Bahn oder im Tram etwas findet, gilt rechtlich gar nicht als Finder. Juristen sprechen vom «Anstaltsfund», bei dem bis heute der Rechtssatz der alten Germanen gilt: «Das Haus verliert nichts.»
Mit anderen Worten: Der rechtliche Besitzer der öffentlichen Anstalt, des öffentlichen Gebäudes oder des öffentlichen Unternehmens wird Finder mit allen Pflichten – allerdings ohne Anspruch auf einen Finderlohn. Darunter fallen auch Supermärkte und Geschäfte.
Eigentlich müsste sogar ein Kunde selber, wenn er Geld in einem Geschäft findet, dieses bei dem Filialleiter abgeben. Wird in der Praxis eher selten der Fall sein, aber rechtlich gesehen ist es so.
Wer ist denn bitteschön heute noch so Ehrlich, und gibt 500 € ab? Die wenigsten. 2. Würde das gefundene Geld in den Besitz der Fa. übergehen. Dafür würdest du evtl. Mitarbeiter der Woche werden, mehr aber auch nicht!
dann musst du dich aber beeilen, der 500er wird abgeschafft.
kommt auf das selbe raus, nur das Endergebnis zählt !
Welches ich nicht sehen kann, aber egal...den Schein packe ich in eine Schachtel und kann ihn auch in 30 Jahren noch ausgeben, solange er noch i.o. ist, erst dann wird er eingezogen, aber solange ist er noch gültig
Wenn sich kein Kunde meldet, gehört rechtlich das Geld dem Geschäft
Würde mich sofort derfiesefriese anschließen. Muss aber zugeben, dass ich nicht erwartet habe, dass dieses Problem Jemandem bekannt ist. Insofern Lob. Das ist m.E. schon gehobenes Niveau.
Der Angestellte findet als Besitzdiener niemals für sich selbst. Den Rest überlass ich Friese falls es dafür noch Bedarf gibt. :-)
Viele Grüße, JS
@jurasuppe...Verwaltungsakademie BoHo, Rechtskunde bei Herrn Dr. Kausch *lach*...sowas prägt
wollte eigentlich Pfeil nach unten drücken- ist nämlich quatsch- das Geld gehört nach 6 Monaten dem Finder
Und der Mitarbeiter ist Erfüllunggehilfe des Ladeninhabers...also quasi der Laden..soll ich weiter auführen?
Erzähl uns mehr!
Wird er nicht, wird nur nicht mehr nachgedruckt, und alte Scheine werden nach und nach aus dem Verkehr gezogen