Verkauf außerhalb der Geschäftszeiten
Nabend zusammen, ich wollte nur mal wissen was für eine Strafe ansteht wenn außerhalb der Geschäftszeiten ware verkauft wird. z.B. haben wir von 7-21Uhr geöffnet und manchmal lassen einige Mitarbeiter die Kunden schon um 6:20 rein einkaufen oder noch 30min. nach Ladenschluss. Wenn so etwas öfters vorkommt was kann man da machen wenn der Chef einen sogar anmeckert weil man diese Kunden nicht bedienen möchte? Zum vorbereiten hat man ja keine Zeit mehr und dann wird man angemeckert das nicht alles fertig ist...
2 Antworten
lol. du trauerst wohl unserem alten ladenschlussgesetz hinter her. die zeiten sind, gott-sei-dank, vorbei. früher wäre dein chef gehängt worden. hätte er noch nach 18:30 verkauft, heute sind da andere grenzen (22:00 oder 24:00?). morgens dürfte es auch egal sein. verkäufer arbeiten jetzt wie andere menschen auch: wenn sie da sind kümmern sie sich um die kunden. und wenn noch kunden kommen, werden die bedient.
annokrat
Jawolll ! Freie Fahr für freie Menschen! Rund um die Uhr arbeiten - damit man sich selbst verwirklichen kann! Wer braucht da noch Freizeit, Familie, Freunde?? Wozu auch, wenn man den netten Arbeitgeber, die geduldigen Künden, den gemütlichen Arbeitsplatz usw. hat!!
Ja, geht's denn noch?!?!?!
Die Zuständigkeiten über die Ladenschlusszeiten wurde den Bundesländern übertragen. Wenn du dich sorgst, das dein Chef gegen Recht und Ordnung verstößt, müsstest du dich im Ladenschlussgesetz deines Bundeslandes schlau machen. In den meisten Bundesländern gibt es jedoch nur Einschränkungen für Sonn- und Feiertage. Die Ladenöffnungszeiten sind von deinem Arbeitgeber frei festgelegte Zeiten. Dein Chef meckert also zu Recht, wenn du deine Arbeit verweigerst und den Kunden nicht bedienen möchtest. Er könne die Öffnungszeit ohne weiteres nach seinem Belieben verlängern. Übrigens finde ich deine Absicht, deinen Chef anzuschwärzen nicht besonders fair. "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing..."
Wenn Du die Frage sorgfältig gelesen hättest, dann hättest Du feststellen können, welches Konfliktpotenzial sich ergibt: Kundenbesuch, Kollision mit "Rüstzeiten", Auseinandersetzung mit dem Chef ...
Er könne die Öffnungszeit ohne weiteres nach seinem Belieben verlängern.
Das ändert aber nichts daran, dass das in der Frage beschriebene Problem Auswirkungen auf die Arbeitszeit hat, auf deren Einhaltung (bei aller angesagten Notwendigkeit zu einer gewissen Flexibilität) der Arbeitnehmer ein Recht hat, das Du aber offensichtlich zu negieren scheinst!