MItarbeiter macht Schwarzarbeit, Chef auch schuldig?
Hallo
ich habe eine Frage zu Schwarzarbeit.
Nehmen wir mal folgende Situation:
zB Schreinerei: der Mitarbeiter baut nach seiner normalen Arbeit noch allerhand Sachen für sich selbst bzw. für seine eigenen Kunden, schwarz versteht sich. Arbeitsmaterial besorgt er sich selbst, kein Firmenmaterial. Der Chef weiß es, kann es im Grunde ja auch nicht übersehen und akzeptiert das.
Würde der Chef sich mit schuldig machen? Würde er nur schuldig sein, weil er die Schwarzarbeit seines Mitarbeiter nicht anzeigt und ignoriert oder kann er auch noch für was anderes schuldig gemacht werden? Kommt er da raus, wenn er behauptet, er wüsste nicht was sein Mitarbeiter macht oder dachte sein Mitarbeiter baut nur ein paar Sachen für sich selbst?
3 Antworten
Es besteht schon alleine deswegen keine Anzeigepflicht für den Firmenchef, weil dieser gar nicht wissen kann, ob es sich tatsächlich u Schwarzarbeit handelt.
Genau so gut könnte es sich um Hobbyarbeiten für den eigenen Gebrauch oder um Arbeiten im Rahmen einer erlaubten Nachbarschaftshilfe handeln.
P.S.
Denk mal nach.
Wäre es denn gut, wenn der Chef in diesem Fall eine Meldung machen müsste. Dann würden wir doch in einer Welt der Bespitzelung leben, die uns allen nicht zugute käme.
Danke für deine Antwort.
Da es sich in Wirklichkeit nicht um eine Schreinerei handelt, fällt das mit dem Eigenbedarf raus. Für Nachbarschaftsdienste ist die Menge etwas hoch.
Das Problem ist, dass das Ganze seitens des Mitarbeiters fast Mafia-ähnliche Zustände annimmt. Ich möchte ungern ins Detail gehen. Ich habe auch keine Probleme wenn man mal was für andere macht, aber wir reden hier von ganz anderen Mengen. Ich möchte aber nicht, dass den Chef irgendeine Schuld trifft, falls das mal rauskommt.
Es betrifft ja nicht die Firma, aber der Chef stellt ihm Arbeitsräume zur Verfügung. Ich kenne keine Urteile für diese Fälle, aber man könnte theoretisch schon eine Art Förderung von Schwarzarbeit daraus machen, da man dem Angestellten - egal ob privat oder nicht - seine Geschäftsraume als Sachleistung zur Verfügung stellt.
Wenn er das alles privat macht und nicht in der Firma ist, dann ist das egal. Es besteht keine Anzeigepflicht für irgendjemanden.
Vielen Dank für deine Antwort.
Der Chef bekommt meines Wissens nach noch nicht mal was dafür, dass der Mitarbeiter die firmeneigenen Maschinen und Werkzeuge benutzt. Die Firma profitiert also in keinster Weise davon, im Gegenteil.
Es ist durchaus akzeptabel, dass der Chef da den Arbeiter für sich selbst basteln lässt ... er darf dabei nicht davon ausgehen, dass der das macht um das gebastelte Zeug zu verkaufen ... das wäre gar nicht gut .. der würde dann ja zulassen, dass ihm sein Mitarbeiter Konkurrenz macht ..
Die Schreinerei war nur ein Beispiel. Es geht um Mengen, die nicht für einen alleine sein können. Der Chef weiß das es Schwarzarbeit ist und schaut trotz der Konkurrenz weg. Warum kann ich nicht nachvollziehen. Ich möchte dennoch nicht, dass er irgendwann mal eine Strafe zu befürchten hat wenn der Mitarbeiter auffliegt.
Wenn man dem Chef nachweisen kann, dass er gewusst hat, dass der Mitarbeiter da etwas verkauft, dann kann man ihn belangen.
Aber in welchem Ausmaß kannst du nicht sagen, oder? Ich muss wohl mal unseren befreundeten Anwalt fragen. ..
Da gibt es keine klare Grenze ... das kommt darauf an, wie eng die Behörde das dann sieht. Theoretischkann es Ärger ab dem ersten Euro geben.
Ürbigens würde ich bei sowas mit relativ niedrigen Geldstrafen rechnen, wenn die Firma dadurch selbst nicht profitiert hat.