MItarbeiter macht Schwarzarbeit, Chef auch schuldig?

3 Antworten

Es besteht schon alleine deswegen keine Anzeigepflicht für den Firmenchef, weil dieser gar nicht wissen kann,  ob es sich tatsächlich u Schwarzarbeit handelt.

Genau so gut könnte es sich um Hobbyarbeiten für den eigenen Gebrauch oder um Arbeiten im Rahmen einer erlaubten Nachbarschaftshilfe handeln.

P.S.
Denk mal nach.
Wäre es denn gut, wenn der Chef in diesem Fall eine Meldung machen müsste. Dann würden wir doch in einer Welt der Bespitzelung leben, die uns allen nicht zugute käme.

katjesr5 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 17:56

Danke für deine Antwort.

Da es sich in Wirklichkeit nicht um eine Schreinerei handelt, fällt das mit dem Eigenbedarf raus. Für Nachbarschaftsdienste ist die Menge etwas hoch. 

Das Problem ist, dass das Ganze seitens des Mitarbeiters fast Mafia-ähnliche Zustände annimmt. Ich möchte ungern ins Detail gehen. Ich habe auch keine Probleme wenn man mal was für andere macht, aber wir reden hier von ganz anderen Mengen. Ich möchte aber nicht, dass den Chef irgendeine Schuld trifft, falls das mal rauskommt.

Es betrifft ja nicht die Firma, aber der Chef stellt ihm Arbeitsräume zur Verfügung. Ich kenne keine Urteile für diese Fälle, aber man könnte theoretisch schon eine Art Förderung von Schwarzarbeit daraus machen, da man dem Angestellten - egal ob privat oder nicht - seine Geschäftsraume als Sachleistung zur Verfügung stellt.

Wenn er das alles privat macht und nicht in der Firma ist, dann ist das egal. Es besteht keine Anzeigepflicht für irgendjemanden.

Lemo1991  19.10.2017, 16:39

Ürbigens würde ich bei sowas mit relativ niedrigen Geldstrafen rechnen, wenn die Firma dadurch selbst nicht profitiert hat.

katjesr5 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 16:48
@Lemo1991

Vielen Dank für deine Antwort.

Der Chef bekommt meines Wissens nach noch nicht mal was dafür, dass der Mitarbeiter die firmeneigenen Maschinen und Werkzeuge benutzt. Die Firma profitiert also in keinster Weise davon, im Gegenteil.

Es ist durchaus akzeptabel, dass der Chef da den Arbeiter für sich selbst basteln lässt ... er darf dabei nicht davon ausgehen, dass der das macht um das gebastelte Zeug zu verkaufen ... das wäre gar nicht gut .. der würde dann ja zulassen, dass ihm sein Mitarbeiter Konkurrenz macht ..

katjesr5 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 21:39

Die Schreinerei war nur ein Beispiel. Es geht um Mengen, die nicht für einen alleine sein können. Der Chef weiß das es Schwarzarbeit ist und schaut trotz der Konkurrenz weg. Warum kann ich nicht nachvollziehen. Ich möchte dennoch nicht, dass er irgendwann mal eine Strafe zu befürchten hat wenn der Mitarbeiter auffliegt. 

intello99  23.10.2017, 17:00
@katjesr5

Wenn man dem Chef nachweisen kann, dass er gewusst hat, dass der Mitarbeiter da etwas verkauft, dann kann man ihn belangen.

katjesr5 
Beitragsersteller
 26.10.2017, 10:10
@intello99

Aber in welchem Ausmaß kannst du nicht sagen, oder? Ich muss wohl mal unseren befreundeten Anwalt fragen. ..

intello99  27.10.2017, 14:25
@katjesr5

Da gibt es keine klare Grenze ... das kommt darauf an, wie eng die Behörde das dann sieht. Theoretischkann es Ärger ab dem ersten Euro geben.