Chef wirft Diebstahl vor -Wie verteidigt man sich gegen eine Kündigung wegen Schlüsselübergabe?

6 Antworten

Du solltest dir einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen denn er muss es beweisen das du es wirklich warst denn einfach so behaupten kann das jeder und wenn sich herausstellt das er es irgendwie selbst verschuldet hat kann es Ihn treffen wegen falscher Verdächtigung

Wie immer ohne Beweise = Kündigung unwirksam = einreichen der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht innerhalb 3 Wochen ab Zugang der Kündigung möglich, auch ohne Rechtsanwalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerCaveman  15.09.2020, 00:33
Wie immer ohne Beweise = Kündigung unwirksam

Das ist so nicht richtig. In bestimmten Faellen kann auch eine sog. "Verdachtskuendigung" zulaessig sein.

Ausfuehrliche Infos dazu beispielsweise hier: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Verdachtskuendigung.html#tocitem1

Kuddel321  15.09.2020, 04:22
@DerCaveman

Ja mit Beweisen, nur so haltlose Behauptungen zählen eben nicht, steht auch in dem Link dabei. Das Arbeitsrecht unterscheidet vom Strafrecht. Sonst könnte ja jeder Arbeitgeber mit Willkür Arbeitnehmer kündigen auf Verdacht gegen Straftat XXX usw...

DerCaveman  15.09.2020, 07:21
@Kuddel321
Ja mit Beweisen

Nein, eben auch ohne Beweise. Mit Beweis waere es ja keine Verdachtskuendigung mehr. Lies dir den verlinkten Text noch einmal genau durch.

Kuddel321  15.09.2020, 14:11
@DerCaveman

Aber vor Gericht müssen dann Beweise her, steht im Link auch dabei. Ansonsten wäre es echt unfair...

Zunächst einmal sollte "K" nun umgehend schriftlich Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen , denn dazu gibt es ab Zugangstag der Kündigung nur 3 Wochen Einreichungsfrist .

Bei einem derart schwerwiegenden Vorwurf ggf. sofort auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zumindest beratend und in der Anfechtungsanzweifelung passend formulierend hinzuziehen .

Der vom Arbeitgeber eingeforderten Rückgabe bestimmter Utensilien und Betriebsmittel zunächst mal unverzüglich nachkommen , denn eine sogenannte "Verdachtskündigung" kann bei solch schwerwiegenden Begründungsvorwürfen für eine fristlose Kündigung zumindest erst mal "schwebend wirksam" sein.

Bis dahin zumindest telefonisch oder persönlich täglich zumindest versuchen , gegenüber dem AG grundlegend pünktlich und tägliche Arbeitsbereitschaft bis zur Klärung des Vorfalls anzubieten . Nichts weiter direkt zum Vorwurf sagen beim AG , wenn inzwischen Deinerseits bereits ein Anwalt mit der Sachklärung und Vermittlung beauftragt wurde .

Kündigungsschutzklage vor den Arbeitsgericht , kann auch ohne Anwalt dort zur Niederschrift gegeben werden und den Sachverhalt darin schriftlich darlegen .

Die Frist hierzu beträgt nur 2 bis 4 Wochen , nach der Klage gibt es einen Termin zur Güteverhandlung, da wird es dann erörtert.

SiViHa72  21.09.2020, 11:13

Exakt 3 Wochen.

Ich hätte den Schlüssel gar nicht erst angenommen, wenn da Hinz und kunz Zugang zu haben...

jetzt steht da Aussage gegen Aussage...