Wenn eine Person mich zusammen schlägt und sie nach 2 Tagen der tat stirbt was passiert denn wenn ich sie anzeige?
Nehmen wir ab die Polizei war vor ort und so und 2 Tage nachden die Person mich zusammenschlug verstirbt die Person an einen Herzinfarkt
21 Antworten
Strafrechtlich können nur lebende Personen verfolgt werden.
Zivilrechtlich, also für Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen kannst du Forderungen auch gegen die Erben geltend machen.
Eine Anzeige bei der Polizei hilft da aber nicht weiter.
Oh, das mit dem Schmerzensgeld gegen die Erben wusste ich noch nicht.....
Hi!
Das Verfahren wird logischerweise eingestellt.
LG!
Was soll passieren? Der Anklage kann nicht nachgekommen werden.......
Von den Angehörigen des verstorbenen Täters wirst du kein Schmerzensgeld bekommen.
Dann passiert nichts, einen Toten kann man weder verurteilen noch belangen.
Das Verfahren würde eingestellt werden.
nichts passiert da, die Person ist verstorben, also kannst du leider keinen Schadensersatz mehr einklagen.
würd ich mal sagen
Also das würde ich nicht sagen. Denn die Verlassenschaft als juristische Person kann man wohl belangen. Zivilrechtlich, nicht strafrechtlich.
Anstonsten würdest Du bei manchem Unfall wohl leer ausgehen, bei dem es Tote gibt. (Verkehrsunfälle sind hier nicht gemeint, weil Sonderregelung)
Bei Verkehrsunfällen zahlt die VERSICHERUNG, deshalb muss man beim führen deines KFZ‘s auch eine Autohaftpflich haben.
Straftaten sind NICHT versichert.
genau also die Person ist ja nicht versichert, ausser ne Haftpflichtversicherung greift für sowas, was ich nicht glaube denn dann würd ja jeder jeden schlagen...
Haftpflichtversicherungen zahlen nicht bei Straftaten.. das wär‘s noch, eine Einladung zum Versicherungsbetrug.
deshalb ja, ich denke nicht das sowas möglich ist, also gibt es keine anderen Wege
Wie es in Deutschland ist, weiß ich nicht, doch sicherlich gibt es auch so etwas. Du darfst überhaupt nur ins Auto steigen, nach dem Eisenbahn und KFZ-HaftpflichtG. Das ist ein Sondergesetz. Eine "verschuldensunabhängige" Haftung überspitzt formuliert.
Die Versicherung, die direkt bezahlt, ist ebenfalls ein Sonderregelung. KFZ Versicherung und Haftfplichversicherung etwa aus Haushalt funktionieren verschieden.
Und weil Straftaten nicht versicherbar sind, heißt das noch lange nicht, dass dafür nicht gehaftet wird. Gerade für Straftaten wird gehaftet. Es bezahlt eben die Verlassenschaft oder der Rechtsnachfolger, wenn der Haftende tot ist.
Gerade für Straftaten wird gehaftet.
Ach du meine Güte..du verwechselst hierVandalismus (Teilkasko/ Vollkasko), das ist ganz weit weg von einem Tötungsdelikt und ein SACHSCHADEN!
Wo steht das eine unbeteiligte Person für die Folgen einer Straftat nach dem Tot des Täters haften muss?
Thema Sippenhaftung:
In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wäre eine Sippenhaftung nicht mit dem strafrechtlichen Schuldprinzip vereinbar. Auch die zivilrechtliche Verschuldenshaftung setzt eine PERSÖNLICHE Vorwerfbarkeit voraus...
(W.)
Also ein klares - NEIN.
Gerne aber darfst du mich vom Gegenteil überzeugen.
es kann umgekehrt sein, dass gegen den FS ermittelt wird.