Anzeige trotz Geld zurück

4 Antworten

die Käufer haben keine Ware erhalten, aber vollständig ihr Geld zurück.

Zur Beurteilung genügt nicht nur der jetzige Status. Ohne zu wissen, was eigentlich passiert ist, lässt sich nicht beurteilen, ob hier eine möglicherweise strafbare Handlung vorliegt. Allein die Tatsache, dass offenbar niemandem ein Schaden entstanden ist, bedeutet noch nicht, dass eine strafbare Handlung nicht vorliegt.

Im Übrigen hat der Käufer einer Ware einen Anspruch auf ebendiese Ware – und nicht auf das Geld, das er dafür bezahlt hat.

Wäre mir das passiert, würde ich es abhacken und es von einem anderen Verkäufer kaufen.

Das würde ich vermutlich auch machen, aber grundsätzlich hat der Käufer einen Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrags.

Passiert nichts soweit ih weis. Schließlich is dabei ja niemand zu schaden gekommen. Also halt vom geld her. Jeder hat sein geld wieder als wäre nichts gewesen. Also is das der Polizei vermutlich herzlich egal

VivaLaVida2012 
Beitragsersteller
 19.02.2014, 18:31

Danke dir. Leider sehen das nicht alle Menschen so und drohen mir. Ich weiß aber selber nicht wieso, hätte ich das Geld behalten, würde ich es ja verstehen und es wäre angemessen. Vor allem handelt es sich gerademal um "maximal" 50 Euro...

Wenn der Bankräuber hinterher reumütig das Geld in die Bank zurück bringt, ist es dann kein Bankraub mehr?

Wenn die Käufer getäuscht wurden und sie Geld für Ware gezahlt haben, die es nicht gibt oder die sie nie bekommen sollten, dann ist es in dem Moment ein Betrug, in dem der Kaufvertrag zustande kommt. Die spätere Rückzahlung des Geldes wirkt sich strafmildernd aus, führt aber nicht zu Straflosigkeit.

Und die Polizei lacht nicht darüber. Ganz im Gegenteil: Bei 24 Fällen kann man schon Gewerbsmäßigkeit unterstellen (eine "nicht nur flüchtige Einnahmequelle"). Dann beträgt die Mindeststrafe JE FALL 3 Monate Freiheitsstrafe.

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Es steht von dir nirgends geschrieben, WIESO die Käufer ihre Ware nicht bekommen haben....hattest du von vornherein keine und hast trotzdem verkauft, ist es nunmal ein Betrug gegenüber den Käufern. Und da ist es klar, dass die angefressen sind. Das du das Geld zurückgezahlt hast, ist zwar anzurechnen, nichtsdestrotrotz hast du es anscheinend erst gemacht, als du darauf angesprochen wurdest. Wie skyfly71 schrieb, kannst du also nicht mehr strafbefreiend von der Tat zurücktreten. Ich kann dann auch die Käufer verstehen, die nicht wollen, dass Betrüger auf ihren Plattformen tätig sind.

Sollte die Ware verschickt, aber nur nicht angekommen sein (was ich bei 24!!! aber nicht glaube) ist der Kurierdienst in der Bringepflicht. Das du etwas verschickt hast, müsstest du dann aber auch nachweisen können.