Hallo, ich (19) wurde beim Ladendiebstahl erwischt. Was nun?

9 Antworten

Bei erstmaligem Ladendiebstahl sind die Tagessätze so um 40 (40 x 10 Euro, z.B.). Das heißt, dass du dich weiterhin nicht vorbestraft nennen darfst. Dazu kommt noch ein Betrag, der von Laden zu Laden unterschiedlich ist, der die Vertragsverletzung zwischen dir und dem beklauten Laden abgilt. Oft ist er in der Höhe von etwa 100 Euro.

Von der Polizei bekommst du gar keine Post. Du bekommst Post von der Staatsanwaltschaft, dass gegen dich ermittelt wird, oder, was häufiger ist, gleich einen Strafbefehl.

xykatharina 
Beitragsersteller
 14.11.2016, 13:58

was genau ist mit Tagessätze gemeint?

uni1234  14.11.2016, 14:55
@xykatharina

Geldstrafen werden in Deutschland im Tagessatzsystem verhängt. Das Gericht urteilt im Prinzip nur darüber, wie viele Tagessätze Du bekommst. Die Höhe eines Tagessatzes ist von Deinem Einkommen abhängig und beträgt ein Dreißigstel Deines Nettoeinkommens.

Wenn man 900 € Netto verdient, beträgt die Höhe eines Tagessatzes demnach 30 €. Wenn man zu 40 Tagessätzen verurteilt wird bekommt man daher eine Geldstraf evon 1200€.

wiki01  14.11.2016, 15:01
@xykatharina

Ein Tagessatz ist ein Strafmaß, der für alle Einkommensschichten gilt. Die Höhe eines Tagessatzes legt ein Richter fest, abhängig von den Einkommensverhältnissen. So kann ein Diebstahl mit 40 Tagessätzen für einen wohlhabenden Mann 500 Euro pro Tag bedeuten, was dann einer Strafe von 20.000 Euro entspricht, und für einen Arbeitslosen bei 1 Euro Tagessatz 40 Euro Strafe.

Damit kann die Strafe dem Einkommen eines Straftäters angepasst werden. 1 Tagessatz ist auch gleichbedeutend mit einem Tag Gefängnis, wenn man denn ins Gefängnis muss.

Viele Richter sehen als "Pauschale" 40 Tagessätze für einen ersten Ladendiebstahl für angemessen.

Keine Folgen.

Das Verfahren wird vermutlich gegen eine Geldbuße eingestellt. Schlimmstenfalls gibt es ein Verfahren und DU bekommst eine Strafe die so gering ist, dass sie nicht ins Führungszeugnis kommt.

Du solltest kein Wiederholungstäter werden denn irgendwann gibt es höhere Strafen.

Aber in Deinem Alter ohne Voreintragungen hast Du nichts zu befürchten ausser eine Geldstrafe oder Sozialstunden aber ganz sicher keinen Eintrag ins Führungszeugnis!


Warscheinlich kriegst du ein paar Sozialstunden (Krankenhaus, Friedhof) aufgebrummt. Und das mit dem Schreiben kann ein paar Wochen dauern.

Ich hab mal 300 € Geldauflage und dafür Einstellung nach § 153a StGB für Klau von 4 Packungen Zigaretten, ohne Vorstrafen, als Erwachsener kassiert. Die 100€ Vertragsstrafe von Kaufland musste ich nicht zahlen- Stammkunde ^^