Abfindung Werkstudent bemessungagrundlage?
Ich bin seit 4 Jahren Werkstudent in einer Abteilung die nun geschlossen wurde. Kündigung sowie Abfindungsbescheid ging Anfang des Jahres ein, Kündigung erfolgt zum 30.04. Abfindung bemisst sich an 0,75 brutto Monatsgehalt x Jahre betriebszugehorigkeit. Da ich im Werkstudenten Vertrag kein Gehalt sondern variablen Lohn habe (20 Stunden) habe ich angefragt beim Personal wie sich das in meinem fall brechet. Antwort : es wird der Durchschnitt der letzten 3monate genommen. Da ich vor kurzem Vater geworden bin und in der Prüfungsphase bin konnte ich in dem bemessungszeitraum unterdurchschnittlich viel gearbeiten(fast nichts) dementsprechend gering fällt jetzt die Abfindung aus. Welcher Paragraph regelt den Zeitraum für die bemessungagrundlage in solchen Fällen? Und wie stehen die Chancen auf mehr im Falle einer Klage? Danke im voraus
3 Antworten
Eine Abfindung ist eine freiwillige Angelegenheit.
Wenn die Abfindung bei allen Mitarbeitern so berechnet wird, wird sich hier auch eher kein Grund zur Klage ausmachen lassen.
Mit Sicherheit ist in deinem Arbeitsvertrag nichts festgelegt bezüglich einer Abfindung.
Und somit ist die Abfindung eine freiwillige Leistung des AG.
Als Werksstudent kannst du froh sein, wenn du in dieses Abfindungsangebot überhaupt einbezogen bist.
Das läuft ja normalerweise als "Aushilfstätigkeit" die auch meistens noch befristet ist
Froh sein ist gut aber Geld ist besser. Mir geht es eher um die Willkür, hätte ich in diesem Zeitraum, wie es in den Jahre zuvor der Fall war, mehr arbeiten können wäre die Abfindung um den Faktor 10 höher.