Abfindung Werkstudent bemessungagrundlage?

3 Antworten

Eine Abfindung ist eine freiwillige Angelegenheit.

Wenn die Abfindung bei allen Mitarbeitern so berechnet wird, wird sich hier auch eher kein Grund zur Klage ausmachen lassen.

Mit Sicherheit ist in deinem Arbeitsvertrag nichts festgelegt bezüglich einer Abfindung.

Und somit ist die Abfindung eine freiwillige Leistung des AG.

Als Werksstudent kannst du froh sein, wenn du in dieses Abfindungsangebot überhaupt einbezogen bist.

Das läuft ja normalerweise als "Aushilfstätigkeit" die auch meistens noch befristet ist

molleter1 
Beitragsersteller
 23.04.2017, 10:08

Froh sein ist gut aber Geld ist besser. Mir geht es eher um die Willkür, hätte ich in diesem Zeitraum,  wie es in den Jahre zuvor der Fall war, mehr arbeiten können wäre die Abfindung um den Faktor 10 höher.