Wenn die Nebenkostenabrechnung später als 12 Monate kommt, da (angeblich) nicht der Vermieter sondern die ista schuld sei, gibt es da eine Regelung?
Hallo zusammen, Gesetzlich ist ja geregelt, dass die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums beim Mieter schriftlich eingehen muss. Bei mir immer 1.1. bis 31.12. also hätte die Abrechnung vom Jahr 2014 bis spätestens 31.12.2015 bei mir sein müssen, damit sie wirksam ist. Jetzt haben wir Mitte/Ende März und sie liegt mir immer noch nicht vor. Zudem bin ich im Juni 2015 umgezogen und habe auch meine Kaution immer noch nicht zurück! Neue Adresse hat der Vermieter von mir bei Wohnungsübergabe erhalten und auch meine Bankverbindung um zu überweisen. Da weder die Nebenkostenabrechnung noch die Kaution gekommen sind, habe ich jetzt (März) den Vermieter per Mail angeschrieben. Da hieß es, die ista sei Schuld und habe die Abrechnung erst zum Jahreswechsel erstellt. Und Kaution habe man vergessen.
Jetzt stellt sich mir die Frage:
Vermieter sagt er es sei die Schuld von ista, weshalb die 12 Monate nicht eingehalten werden könnten. Aber zum Jahreswechsel heißt für mich Ende Dezember/Anfang Januar, und nicht Mitte März auf Nachfrage des ehemaligen Mieters.
Gibt es dazu eine Regelung??? Wie lange hat der Vermieter in solchen Fällen Zeit eine Abrechnung wirksam nachzureichen? Gilt hier z.b. Dass es unverzüglich nach Erhalt dem Mieter zugehen muss? Oder gibt es eine Frist von 14 Tagen o.Ä. ? Wenn ich mich jetzt nicht gemeldet hätte, wer weiß wann ich die dann bekäme. Zumal das auch schon wieder ne Woche her ist und ich die Abrechnung immer noch nicht habe.
1 Antwort
Guten Abend,
der Vermieter hat keine Verpflichtung die Abrechnung innerhalb von z.B. 14 Tagen nach Erhalt von Ista an die Mieter weiterzureichen, diese kann er weiterreichen, wann er will, sollte dies aber bis spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vornehmen. Überschreitet er diese 12 Monate, kann er keine Nachzahlungen mehr einfordern, egal ob Ista schuld ist oder nicht. Die Nachzahlungen kann er sich dann ggf. von Ista holen, wenn die wirklich schuld sind. Dir steht auf jeden Fall eine Heizkostenabrechnung zu, da hier immer nach Verbrauch abgerechnet werden muss (Ausnahme wäre, wenn es nur 2 Wohnungen gibt und eine davon der Vermieter bewohnt, hier kann eine Abweichende Regelung im Mietvertrag geschlossen werden). Für die "kalten" Nebenkosten steht dir eine Abrechnung zu, wenn dies so im Mietvertrag vereinbart wurde, sollte ein Pauschalbetrag vereinbart worden sein dann nicht.
Angenommen die Voraussetzungen sind gegeben, dass du eine Nebenkostenabrechnung inkl. Heizkostenabrechnung bekommst, dann muss der Vermieter dir diese auch aushändigen. Solltest du eine Gutschrift erwarten, würde ich auch entsprechend Druck machen, denn diese muss er auszahlen.
Gruß