Wenn die Nebenkostenabrechnung später als 12 Monate kommt, da (angeblich) nicht der Vermieter sondern die ista schuld sei, gibt es da eine Regelung?

1 Antwort

Guten Abend,

der Vermieter hat keine Verpflichtung die Abrechnung innerhalb von z.B. 14 Tagen nach Erhalt von Ista an die Mieter weiterzureichen, diese kann er weiterreichen, wann er will, sollte dies aber bis spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vornehmen. Überschreitet er diese 12 Monate, kann er keine Nachzahlungen mehr einfordern, egal ob Ista schuld ist oder nicht. Die Nachzahlungen kann er sich dann ggf. von Ista holen, wenn die wirklich schuld sind. Dir steht auf jeden Fall eine Heizkostenabrechnung zu, da hier immer nach Verbrauch abgerechnet werden muss (Ausnahme wäre, wenn es nur 2 Wohnungen gibt und eine davon der Vermieter bewohnt, hier kann eine Abweichende Regelung im Mietvertrag geschlossen werden). Für die "kalten" Nebenkosten steht dir eine Abrechnung zu, wenn dies so im Mietvertrag vereinbart wurde, sollte ein Pauschalbetrag vereinbart worden sein dann nicht.

Angenommen die Voraussetzungen sind gegeben, dass du eine Nebenkostenabrechnung inkl. Heizkostenabrechnung bekommst, dann muss der Vermieter dir diese auch aushändigen. Solltest du eine Gutschrift erwarten, würde ich auch entsprechend Druck machen, denn diese muss er auszahlen.

Gruß