Wenn der Urlaub mündlich zugesagt wurde zählt das in der Beschreibung beschriebene?
Der Urlaub wurde mündlich genehmigt und auch im schichtplan eingetragen es war bei der Genehmigung keiner dabei aber Urlaub im Plan zu genehmigen können nur die Vorgesetzten es haben mehrere Kollegen im Plan gesehen das er Genehmigt worden ist sollten der Arbeitgeber den Urlaub da löschen kann ich die Kollegen als Zeugen einsetzen ?
2 Antworten
es war bei der Genehmigung keiner dabei aber Urlaub im Plan zu genehmigen können nur die Vorgesetzten es haben mehrere Kollegen im Plan gesehen das er Genehmigt worden ist
Entweder es war genehmigt oder eben nicht. Wenn nur Vorgesetzte genehmigen können und keiner dabei war, war es auch nicht genehmigt, sondern nur mal "als Wunsch" von Dir so vorgenommen.
Du widersprichst Dir in Deiner Aussage selbst.
Nicht genehmigter Urlaub muss auch nicht nachträglich genehmigt werden. Ob Kollegen Deine Urlaubswünsche eventuell gesehen haben, hat nichts damit zu tun, dass eine Genehmigung durch Vorgesetzte entfallen kann.
Leider hat also niemand gesehen, wie er gerade am Eintragen in den Kalender war? Dann könntest du es in den Augen der Kollegen auch selbst eingetragen haben. Wenn er dir den Urlaub wirklich streichen will, könnte er sich darauf berufen, dass kein Zeuge dabei war. Also, wenn er ein Blöder ist. Denn eigentlich sind auch mündliche Zusagen ebenso gültig wie schriftliche.
Dann sollte das auch klappen. Nur wenn sie dich ärgern wollen, sitzen sie am längeren Hebel, weil du keinen Beweis hast.
Beweise hätte er sich rechtzeitig schaffen müssen (Kopie, Foto, Ausdruck o.ä.).
Nun wird es schwierig, ohne mit dem Arbeitgeber ernsthaft aneinander zu geraten.
Wie gesagt nur 3 -4 Leute (Chefs) können da überhaupt was eintragen und als anderen Kollegen Urlaub nehmen wollten sagte der Filialleiter das da bereits 2 Kollegen Urlaub haben (ich und ein anderer)