Gilt mein Urlaub als genehmigt?
Ich sollte eigentlich am 30.12 und 31.12 Urlaub bekommen da ich diese für das jahr noch offen hatte.
Nun hieß es aber das ich doch arbeiten muss. Auf dem Plan sah ich aber das ich bereits durchgestrichen wurde, also zählt es wenn ich auf dem Personalplan für die zwei Tage durchgestrichen wurde das mein urlaubt eigentlich genehmigt war ?!
4 Antworten
Frage doch einfach die Personen, die das üblicherweise abwickeln.
Es ist letztlich eine Kommunkationsfrage, die man auf dem kurzen Weg klären sollte.
War es genehmigter Urlaub?
So ohne weiteres und auch nicht kurzfristig kann ein Dienstplan nicht geändert werden.
Da müssen mindestens 4 Tag dazwischen liegen.
Nun hieß es aber das ich doch arbeiten muss.
Wer sagte das wann und wie wurde es Dir mitgeteilt?
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und eigentlich sollte ich so hieß es dann am 30 und 31 Urlaub bekommen
Eigentlich und sollte ist ist aber nicht entscheidend.
Hast Du den Urlaub beantragt bzw. erfragt und wurde er von einer Person genehmigt?
Das ist entscheidend.
urlaub gilt als genehmigt, wenn dir iene genehmigung vorliegt...
Die Genehmigung kann auch mündlich und oder indirekt sein sie muss nicht schriftlich vorliegen
Das muss der Mitarbeiter aber beweisen können - und das wird schwierig.
Anm.: URLAUB - das ewige Ärgernis - in fast jeder Firma...
==> PROSIT NEUJAHR :))
Hast du ihn beantragt und die Genehmigung in der Hand?
Ich arbeite ja erst seit Mitte des Jahres dadurch gab es auch keinen urlaubsplanung
die Planung fürs nächste Jahre war ich beteiligt und das habe ich auch bestätigt aber für das Jahr habe ich gar nichts nur das mir halte eine X Zahl an Tagen zusteht und eigentlich sollte ich so hieß es dann am 30 und 31 Urlaub bekommen