Wenn der Nachmieter nach dem Grund fragt...?
Hallo,
wenn man seine Mietwohnung kündigt ist man in der Regel verpflichtet auch Wohnungsbesichtigungen vor dem Auszug zu dulden.
Wenn nun eine solche Besichtitung stattfindet und der potenzielle neue Mieter einen nun fragt, warum man eine so schöne aufgibt ... in wie weit kann ich vom Vermieter für Aussagen (auch wenn sie wahr) zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Sie den neuen Mieter davon abhalten können den Vertrag zu schließen. Zum Beispiel wenn ich sage, dass die Vermieterin sehr cholerisch und unfreundlich ist. Oder, dass das Gebäude einfach nur schlecht isoliert ist und es sehr schnell kalt oder heiß wird.
Solche Aussagen sind für den Vermieter ja sozusagen geschäftsschädigend. Kann er dafür von mir Schadenersatz verlangen?
(Es ist zum Glück noch nicht soweit aber nur falls es dazu kommt möchte ich gerne vorbereitet sein.)
Vielen Dank!!!
8 Antworten
Man darf/ soll die Wohnung nicht von sich aus schlecht machen.
Aber wenn der Mietinteressent speziell danach fragt, darf man auch ehrlich antworten.
Wer redegewand ist, kann das Gespräch so lenken, dass der Mietinteressent die Fragen automatisch stellt.
Ansonsten würde ich auf den Vermieter verweisen.
Zum Beispiel wenn ich sage, dass die Vermieterin sehr cholerisch und unfreundlich ist. Oder, dass das Gebäude einfach nur schlecht isoliert ist und es sehr schnell kalt oder heiß wird. Solche Aussagen sind für den Vermieter ja sozusagen geschäftsschädigend. Kann er dafür von mir Schadenersatz verlangen?
Über den Vermieter würde ich mich zurückhalten.
Im Bezug auf die Isolierung können Sie ja sagen, dass das Haus Ihrer Meinung nach schlecht gedämmt ist: es ist ja nur Ihre Meinung, Sie sind kein Fachmann. :-)
MFG
Johnnymcmuff
Warum willst du sowas dem Nachmieter auf die Nase binden? Das gibt nur Ärger und bringt dir nichts. Wenn jemand also fragst: du ziehst aus persönlichen Gründen um und das ist nicht mal gelogen :-)). Was das für persönliche Gründe sind, geht niemanden etwas an.
das ganz drückt man in der Regel dann unverfänglicher aus wie z.B.: aus persönlichen und technischen Gründen.
In der Regel wird der Vermieter oder Makler bei der Besichtigung dabei sein. Wenn nun mehrere Besichtigungen stattfinden und die Vermieterseite bemerkt jedesmal, dass Du schlecht über Wohnung oder Vermieter sprichst, wird man Dir zwar deswegen nichts anhängen können, wenn es nicht zu einem Vertrag kommt, aber der Vermieter wird nicht gut auf Dich zu sprechen sein, wenn es ans Ende des Mietverhältnisses geht. Jegliche gütliche Absprache bez. evt. Schönheitsreparaturen, Schäden und Kautionsrückzahlung wird man sich damit wohl verbauen. Besser ist es doch, dem Vermieter zu helfen und auf diese Weise eine gute Atmosphäre zu fördern, die dann auch als gute Verhandlungsgrundlage dienen kann. Z. B. nach dem Motto, wenn ich dem Nachmieter erzählt hätte, wie hellhörig das Haus ist oder wie schlecht gedämmt! Ich habe Dir, Vermieter, geholfen, jetzt kannst Du mir auch etwas entgegen kommen.
verweisst man auf den vermieter.