Wenn der Mitarbeiter die Sache des Kunden (Eigentum) kaputt gemacht hat, traegt auch der Inhaber Verantwortung?

4 Antworten

der Chef der Firma ist für das Tun seiner Mitarbeiter verantwortlich.

Somit: ja ....

der Firmeninhaber hat dem Kunden den Schaden zu ersetzen

wagenknecht1 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 14:58

Und welche Paragraph BGB??

Vermutlich geht es um eine handwerkliche Leistung? Ist immer klasse für einen Monteur, der versucht aus "Sch... Gold zu machen, im Falle eines Misserfolges verantwortlich gemacht zu werden. Bei tatsächlichem unfachgerechtem Verhalten ist es O.K., die Arbeit zu reklamieren; wenn Schäden entstehen, nicht aber, wenn durch die Arbeit diese Vorschäden erst zutage kommen (Die "Löcher", die der TÜV-Prüfer in das Blech macht, sind Folge von Rost .....und nicht durch das "Stochern" mit dem Schraubendreher verursacht)...als Handwerker vergeht Dir schnell die Lust am Job, wenn Du ständig auf Kandidaten triffst, die Dich versuchen für ihre Versäumnisse in punkto Wartung und Instandhaltung verantwortlich zu machen...und Du Dir normalerweise zur Absicherung jeden einzelnen Handgriff vorher per Unterschrift absegnen lassen müsstest (ich bin nicht unfreundlich....ich fasse nur beim Kunden nichts an, wofür ich keinen schriftlichen Auftrag habe.....)

Das kann man pauschal nicht beantworten und hängt vom Einzelfall ab.

Wurde der Gegenstand grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, dann haftet der Arbeitgeber nicht, bei Fahrlässigkeit schon.

wagenknecht1 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 15:03

Der Mitarbeiter hat mit der Ware die Klamotten des Kinden ueberschuettet

Messkreisfehler  01.05.2016, 15:04
@wagenknecht1

Sofern es nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig geschehen ist, wovon ich mal ausgehe, geht der Schaden zu Lasten des Arbeitgebers. Für die Fälle hat er ja auch eine Versicherung.

tuedelbuex  01.05.2016, 15:26
@wagenknecht1

Der Mitarbeiter hat mit der Ware die Klamotten des Kinden ueberschuettet

Wie konnte das passieren? Warum z.B. waren die Klamotten des Kunden in der "Gefahrenzone"? Wäre die "Sicherung" der Klamotten Aufgabe des Mitarbeiters oder des Kunden gewesen (Wegräumen, was im Weg sein könnte)und wurde der Kunde darauf hingewiesen?

Als Handwerker kenne ich die "Tricks" der Kunden nur zu genau und gehe lieber, ohne den Auftrag erledigt zu haben, wenn Risiken nicht beseitigt, aber Haftungsausschlüsse nicht unterschrieben werden. Auch werden mittlerweile Fotos gemacht, um Situationen und Sachlagen später dokumentieren zu können

Früher suchte der Kunde nach vertrauenswürdigen Handwerkern,.....heute sucht der Handwerker vertrauenswürdige Kunden...... 

Konkretes Beispiel notwendig.

Eins schon vorneweg: Wenn es Vorsatz war, ist der Mitarbeiter alleinig haftend.

wagenknecht1 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 15:04

Der Mitarbeiter hat mit der Ware die Klamotten des Kinden ueberschuettet

wagenknecht1 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 15:00

Nein, es war kein Vorsatz. Es war aufgrund einer Unachtsamkeit