Was kann man mit einem Mitarbeiter machen, der Sachen kaputt macht?
Guten Abend allesamt,
wenn theoretisch ein Mitarbeiter, den man beschäftigt, seit längeren Sachen kaputt macht, es aber meint "unabichtlich" zu tun, und die Versicherung meint, es gehört nicht zum Versicherungsfall und zahlt nicht. Was könnte man da tun? Fälle sind z.B. wie: die Lagertür war kaputt. Defekte am Gabelstabler. weiteres.
Wäre sehr dankbar für euren Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Bombas
7 Antworten
Man kann verschiedene versicherte Gefahren gegen eine Mehrprämie einschliessen. Zum Beispiel auch, wenn man fahrlässig handelt. Allerdings gucken die Versicherungen nur ein, - zweimal zu, dann wird gekündigt. Die letzte Möglichkeit, wenn der Mitarbeiter nicht mehr tragbar ist, muss man ihm kündigen. Jedoch sollte man mit seinem Versicherungsvertreter über dieses Problem reden. Wenn er kundenorientiert ist, wird er gut beraten und nicht auf die Provision achten.
Ob unabsichtlich oder nicht. Der Mitarbeiter haftet auch im Betrieb für den Schaden den er verursacht.
Aber da es eine schwierige Rechtsfrage ist bleibt nix weiter übrig als entweder als Start eine Rechtsberatungs Webseite zu befragen oder gleich zum Anwalt für Arbeitsrecht zu gehen.
Wenige Schäden mit Fahrlässigkeit muss man hinnehmen oder versichern. Wenn sich das häuft und im Vergleich zu den anderen Mitarbeitern hervorsticht, erfolgt eine Ermahnung, dann eine Abmahnung mit Nennung von Zahlen und bei nachweislich nicht verbessertem Schadensverlauf dann erst eine Kündigung mit "Statistik". Sonst zerlegt das Arbeitsgericht die Kündigung !
es kommt darauf an, ob er die dinge aus willkür oder wirklich tollpatigkeit zerstört - und ob er den verursachten schaden meldet oder einfach totschweigt. wenn man ihn auf frischer tat ertappt, wie er absichtlich was zerstört, dann eine verwarnung oder gleich rauswurf - je nachdem wie gefährlich die "sabotageaktion" ist... wenn er es nicht absichtlich macht, dann sollte man wohl etwas feinfühliger vorgehen und irgendeinen kompromiss finden... die frage ist nur, welchen - nämlich ohne ihm zu nahe zu treten...
Jeder Arbeitgeber ist selbst verantwortlich welche Mitarbeiter er einstellt. Das Risiko, einen unfähigen oder tollpatschigen Mitarbeiter zu beschftigen, trägt er also allein. Dieses Risiko auf einen Dritten übertragen ist m. E. nicht möglich. Daher weigert sich die Privathaftpflichtversicherung (PHV) des Mitarbeiters zu Recht. Es gibt auch hier ein paar Ausnahmen, da einige Gesellschaften bestimmte Schäden solcher Art in begrenztem Umfang übernehmen, aber da muß man in der jeweiligen Police nachsehen.