Doppel-Lieferung - ab wann Eigentum?

8 Antworten

Wenn Dir irgendeine Firma irgendetwas unaufgefordert liefert, kannst Du es nach aktuellem Recht eigentlich wegwerfen. Nun scheint aber hier ein Irrtum seitens des Lieferanten vorzuliegen, wo Du tatsächlich etwas bestellt hast. Da sieht es nach meiner Meinung schon anders aus. Du hast einen Kaufvertrag mit dem Lieferanten und in beiden Fällen die Lieferung angenommen und quittiert. Wenn es bemerkt wird, könnte man annehmen, dass Du tatsächlich beide Produkte haben möchtest und den Kaufpreis nachbelasten. Ich würde es darauf nicht ankommen lassen. Wahrscheinlich könnte man die Bezahlung bis zur Verjährungsfrist einer Rechnung (2 oder 3 Jahre) fordern.

Dann schon mal Danke für Eure Antworten.

In der Ecke lag ich also doch richtig.

Ich kann auch verstehen, wenn jemand sagt... abzocke etc.

Im Leben bekommt man heute nichts geschenkt... und man wird sooft selber im Leben abgezockt...

Ich werde dort anrufen und wenn von denen da nichts passiert - behalte ich das Teil einfach.

Und wenn ich wirklich es so asi abziehen würde, dann könnte ich behaupten telefonischen Kontakt gehabt zu haben (was ich seit dem auch mehrfach hatte) und das man mir gesagt hat man würde sich drum kümmern...

Ich bin eigentlich viel zu ehrlich für sowas...

Aber hier sehe ich vielmehr die Chance das denen das nicht auffällt...

support  21.08.2007, 09:48

Lieber TheUnforgiven,

bitte achte doch in Zukunft darauf Dich per Kommentar (Klick auf den Link "Antwort kommentieren") auf die betreffenden Antworten zu bedanken.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support

Jetzt mal halblang, bevor Ihr dem The unforgiven alles mögliche Schlechte unterstellt. Ich hatte 1997 den Fall, daß ich unaufgefordert eine Adidas-Uhr von einem Versandhaus erhielt. Die sendung ging an eine weibl. Person in meinem Haushalt, die nicht existiert. Nach mehreren Mahnungen und auch der (leeren) Drohung mit Inkasso-Unternehmen bequemte ich mich mal dazu, dem Versender mitzuteilen, daß ich (anderer Vorname!) die Ware (NW: 129 DM) nicht bestellt hätte und wenn sie Lust hätten, könnten Sie die ware bei mir abholen. Es kam dann nix mehr. Anscheinend war es ihnen zu aufwändig nochmals nachzuhaken. Die Uhr is heute noch ovp bei mir undich werde sie sicher irgendwann mal in ebay anbieten. Kommentare von den Juristen unter Euch sind erwünscht - aber ich denke, daß ich richtig gehandelt habe. Wenn Du allerdings noch WEITERE Geschäfte mit denen machen willst, dann wäre Ehrlichkeit schon angesagt; allerdings sollten die dann wenigstens die Portokosten übernehmen.

so etwas nennt man Abzocke und die kommt meist innerhalb der Verjährungsfrist ans Tageslicht.

Ich weiss nicht wie es Euch gehen würde, wenn ihr Euch nach laaanger Zeit nen kleinen Traum erfüllt und dann durch Dummheit des Herstellers das Ding nochmal ankommt und Euch zu Füssen steht...

Abwarten was die sagen werden..

Auf jedenfall Danke für Eure Antworten