Sachschaden auf Klassenfahrt - Wer bezahlt?!

7 Antworten

Das kommt auch darauf an. wie alt die Kinder sind.

14-Jährige z.B. sollten wissen, was man darf und was nicht. Außerdem müssen diese nicht 24 Stunden am Tag überwacht werden. Sie wären durchaus selbst zur Haftung heran zu ziehen.

Die Lehrer haben die Aufsichtspflicht verletzt? Nicht unbedingt. Es kommt darauf an wie alt die Kinder sind.

ansonsten haftet die Schule bzw deren Versicherung.

Niels11 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 20:01

Die Lehrer haben 10-11 Jährige Schüler über die sie die Aufsicht haben ohne Erwachsene in einem Gebäude alleine gelassen über eine längere Zeit und nicht nur ein paar Minuten. Das würde ich schon so bezeichnen :D

bei ca. 33€ pro Kind..... Ehrlich gesagt würde ich da als Erziehungberechtigter nicht lange überlegen, sondern jedes KIND zahlen lassen! Das ist eine Summe, die ein Kind, egal wie alt, schon etwas weh tut und das ist auch gut so! Dann merken sie auch, dass man für einen angerichteten Schaden auch aufkommen muss (ja, ich bin da verdammt altmodisch!)

Und auch die zweifellos vorhandenen "Mitläufer" dürfen zahlen, denn sie haben nicht getan, um den Schaden zu verhindern.

Eine Entschuldigung für so ein Benehmen an den Betreiber der Disco wäre dann auch nicht schlecht!

Candlejack  01.08.2014, 10:21

Das hat mit altmodisch nichts zu tun oder ich bin es auch. Kinder (hier wurde ja nicht gesagt wie alt) müssen die Konsequenzen ihres Handelns lernen. Und eine Kinderdisco unter Wasser zu setzen, ist einfach nur idiotisch. Gerade, wenn man die letzten Jahre Nachrichten zu Überschwemmungen gesehen hat.

hyfi01  03.05.2016, 23:09

Respekt! Juristisch zwar völlig am Kern der Haftungsfrage vorbei ;) aber die moralisch einzig richtige Antwort für den Fall!

Nur hat meine Mutter die Frage wer diese Kosten zu tragen hat. Da sie ja nciht die Aufsichtspflicht hatte, trägt sie doch keine Verantwortung

Es ist auch eine Frage der Erziehung. Außerdem haben die Eltern zugestimmt, dass die Schüler mitfahren dürfen.

Die Lehrer waren zu dieser Zeit nicht im Gebäude und saßen draussen auf einer Bank. (4 Lehrkräfte und Aufsichtspersonen) Die Kinder waren also unbeaufsichtigt und die Lehrer haben die Aufsichtspflicht verletzt!

Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass die Lehrer die ganze Zeit daneben stehen müssen. Das gilt übrigens auch nicht in der Schule. Wenn es nicht ganz kleine Kinder waren, können diese selber einschätzen wenn sie einen Schaden anrichten. Ohne Konsequenzen Mist bauen dürfen, ist kein Recht für Minderjährige.

die Frage ist wie alt sind die "kinder". Wenn sie in dem Alter sind dass man sie unter normalen Umständen auch mal aus dem Auge lassen kann dann müssen die Eltern zahlen. (Die Lehrer können ja keine 24 Stunden aufsicht führen bei 16 jährigen zb, und sie waren in der Nähe und müssen nicht davon ausgehen dass die sich so barbarisch benehmen) Prinzipiell hat der Schaden immer der Verursacher zu zahlen, ist der Verursacher minderjährig fallen die Erziehungsberechtigten in die Haftung.