Weniger Bruttolohn als im Vertrag vereinbart wurde?
Nachdem das erste Gehalt vom neuen Arbeitgeber gekommen ist, waren auf der Lohnabrechnung 150 Euro brutto weniger als im Vertrag unterschrieben wurden.
Wie ist die Rechtslage? Habe ich Anspruch auf meinen unterschriebenen Bruttolohn?
8 Antworten
Wenn Monatslohn von z.B. 2500€ vereinbart und Du den ganzen Monat gearbeitet hast, stehen dir 2500€ zu und nicht nur 2350€
Hängt der Bruttolohn noch von anderen Faktoren ab? Könntest du mal 1:1 den Satz aus dem Vertrag schreiben? Zu welchem Datum hast du angefangen? Könnte das Gehalt abgebildet auf 31 Tage sein? (also du bei kürzeren Monaten Abzüge kriegen weil du z.B. x Stunden gearbeitet haben musst)
(Sorry so viele Fragen...)
Natürlich.
Arbeitgeber drauf ansprechen.
Wenn der Arbeitgeber nicht korrigiert dann rechtliche Schritte durchführen.
Du bist 100% im Recht!
Darum war mein erste aussage. „Kläre es mit dein Arbeitgeber!“
Wenn vertraglich ein Gehalt in Höhe X als vereinbart gilt, so ist dieses auch zu zahlen.
Das können wir aufgrund der Angaben noch gar nicht beurteilen. Sie ist vielleicht im Recht, aber da ist noch zuviel unklar. Oder weißt du zu welchem Tag sie angefangen hat zu arbeiten? ;) Ich wünsche ihr allerdings dass sie Recht hat und das klären kann