Darf der Arbeitgeber plötzlich weniger zahlen als vertraglich vereinbart?

17 Antworten

mit welcher Begründung wurde weniger gezahlt. Wenn du einen gültigen Arbeitsvertrag hast, in dem das Gehalt festgelegt ist, geht so etwas nicht. Bist du aber herabgestuft worden, evtl. wegen nicht so richtig geeignet, geht es auch nicht, wenn man nicht mit dir vorher gesprochen hat. So richtig schlau wird man aber aus deiner Frage auch nicht.

Fehler können auch nach dem Vertrag auftreten, aber wenn man Zweifel hat, sollte man zu einer Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hat man dort im Betrieb einen Betriebsrat?

Grundsätzlich ist natürlich der Vertrag binden. Mir ist allerdings nicht ganz bewusst, was genau in dem Vertrag geregelt wurde und was die Grundlage der Vergütung ist. Dies kann zum Beispiel eine Gehaltsgruppe sein oder aber auch ein konkreter Betrag, der monatlich zu erbringen ist. Oft wird aber auch einfach nur auf einen Tarifvertrag Bezug genommen.

Wenn du nun falsch vergütet wurde ist aus der Sicht des Arbeitgebers, stellt sich eben erst einmal die Frage, was überhaupt Grundlage für die bisherige Vergütung war. Wenn es ein fester Betrag war, ohne Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, geht dies theoretisch nur über eine Änderungskündigung. Theoretisch, da eine Änderungskündigung zur Gehaltsreduzierung kaum Chancen hat. Alternativ würde es nur über eine einvernehmliche Regelung gehen.

Komplizierter wird das Ganze, wenn es um eine tarifvertragliche Eingruppierung geht. Dann kommt es darauf an, was für Tätigkeitsmerkmale vereinbart worden sind, welche Abweichungen es hiervon gibt, was der Tarifvertrag dazu sagt und ob bzw. welche Ausschlussfristen greifen.

fynn1981fynn 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 15:42

bei meinem arbeitgeber gibt es eine betriebliche vergütungsordnung.

als erzieher bin ich in der entgeltgruppe 1.

vertraglich vereinbart wurden 2300 euro. ausgezahlt 2100. diese sind nun wohl auch zuviel.

um das wirrwarr komplett zu machen, soll ich dank nachgereichter zeugnisse, in stufe 2 aufsteigen.

höchstwahrscheinlich komme ich dann auf 2300. aufgrund der genannten summe im vertrag dachte ich aber felsenfest, dass finanziell mehr drin ist.

Robert Mudter  19.03.2018, 15:54
@fynn1981fynn

Um dieses Wirrwarr entwirren zu können solltest du einfach rechtliche Beratung aufsuchen. Dies muss anhand der Vergütungsordnung, dem Arbeitsvertrag usw. einfach durchgegangen werden. Aus meiner Sicht geht es nicht, das Gehalt zu einfach zu kürzen. Aber bevor du hier entsprechend auf den Tisch aus würde ich dies wirklich klären. Wenn dir die konkrete Rechtslage wirklich bekannt ist lässt sich auch besser verhandeln und argumentieren

SiViHa72  19.03.2018, 18:02
@fynn1981fynn

Also bist Du bei einem öffentlichen Träger?

Da würde ich aber mal sehr genau nachhaken.

SiViHa72  19.03.2018, 18:07
@SiViHa72

Für Erzieher sind folgende Gewerkschaften sinnig: GEW oder Verdi.

GEW ist laut meiner Freundin (stellvertretende KiTa-Leitung, Arbeitgeber ÖD) noch etwas günstiger von den Beitragen

kurzes etwas genauer:

sollte laut vertrag 2300 euro brotto bekommen (erstes gehalt). bekommen habe ich 2100.

auf nachfrage heißt es, dass ich diese 2300 euro für vollzeitkräte gelten (arbeite 80 prozent).

und jetzt sind anscheinend auch diese 2100 zuviel gehalt.

germanils  19.03.2018, 15:37

Wie ist das im Vertrag genau formuliert? (Gehalt und 80%-Regelung)?

80% von 2300 wären ja 1840.

fynn1981fynn 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 15:43
@germanils

nene...bruttogehalt bei 80 % sind 2300.

was wäre denn die Begründung?

Unentschuldigte Kranktage oder krank und noch keine 4 Wochen in Betrieb?

Du gast erstmal das zu kriegen, was Dein Vertrag vorgibt..frag nach der Begründung!!

SiViHa72  19.03.2018, 15:26

Mir geht grad auf: begründen sie mit falscher Einstufung?

Das wäre aber schon schräg und das würde ich nicht einfach so schlucken, da sie Dich ja wohl vorger anders einstufen..und jetzt sogar meinen, selbst diese Stufe stimme nicht.

Bisschen sehr schräg.

fynn1981fynn 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 15:43
@SiViHa72

genau das.